Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6491
BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01 (https://dejure.org/2002,6491)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2002 - 5 StR 391/01 (https://dejure.org/2002,6491)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01 (https://dejure.org/2002,6491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gebotene psychiatrische Begutachtung in Fällen auffälliger Besonderheiten in der Tat und/oder bei dem Täter (VRiBGH Clemens Basdorf; HRRS 2008, 275)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01
    Für die Annahme des hierfür erforderlichen stabilen und massiven psychischen Defekts des Angeklagten (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 4. März 1996 -5 StR 524/95, insoweit in NStZ 1996, 380 und StV 1997, 127 nicht abgedruckt) liegen trotz bislang nicht erfolgter Feststellung der Voraussetzungen des § 21 StGB angesichts der biographischen Besonderheiten des Angeklagten im Zusammenhang mit der früheren gravierenden Gewalttat und mit bereits früher - u.a. als Reaktion hierauf - veranlaßten stationären Behandlungen in psychiatrischen Kliniken sowie im Blick auf das ungewöhnlich grausame, teilweise bizarre Tatbild und die außergewöhnliche Tatmotivation deutliche Anhaltspunkte vor.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01
    Unter dem Gesichtspunkt der gebotenen Ganzheitsbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 4) ist namentlich die Erörterung zu vermissen, ob etwa eine schwere seelische Abartigkeit, die im Urteil (UA S. 25) nur am Rande erwähnt ist, vorliegt.
  • BGH, 28.11.2001 - 5 StR 434/01

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01
    Schon das außergewöhnliche Bild der hiesigen Tat (vgl. dazu auch BGH, Beschl. vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01) und zudem die im Jahr 1989 vom Angeklagten in Rußland begangene Tat, die wesentliche Parallelen zur hiesigen Tat aufweist, einschließlich der damals gestellten Diagnosen (UA S. 4) machen eine eingehende Prüfung und Erörterung unter dem Gesichtspunkt des etwaigen Vorliegens eines psychischen Defekts der genannten Art unerläßlich.
  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

    Da sich die Urteilsgründe dazu nicht verhalten, ermangelt es der gebotenen umfassenden Würdigung des Zustands des Angeklagten bei der Tat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 5 StR 7/14 Rn. 6, vom 27. November 2008 - 5 StR 526/08 Rn. 10, vom 30. September 2008 - 5 StR 305/08, vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335, 336, vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01; jeweils mwN).
  • BGH, 14.05.2002 - 5 StR 138/02

    Verminderte Steuerungsfähigkeit (geringere Bedeutung des Leistungsverhaltens für

    Eine durch bisherige Feststellungen nicht eingeschränkte, umfassende eigene Sachprüfung durch den neuen Tatrichter ist daher vorzugswürdig (vgl. auch BGH, Urt. vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01

    Keine Prozesskostenhilfe zur Bestellung eines Rechtsanwalts für Nebenkläger bei

    Zudem hat das Landgericht in diesem Zusammenhang nicht erkennbar Besonderheiten des Tat- und Nachtatverhaltens berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 23. November 2001 - 5 StR 434/01 - und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 335/01
    Zudem hat das Landgericht in diesem Zusammenhang nicht erkennbar Besonderheiten des Tat- und Nachtatverhaltens berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 28. November 2001 - 5 StR 434/01 - und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 391/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht