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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08 (2)   

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https://dejure.org/2009,19
BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08 (2) (https://dejure.org/2009,19)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08 (2) (https://dejure.org/2009,19)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08 (2) (https://dejure.org/2009,19)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 263 StGB; § 266 StGB; § 27 StGB; § 17 StGB
    Berliner Stadtreinigung; BSR; Betrug durch Unterlassen (Irrtumsbegriff); Garantenstellung (Ingerenz; Übernahme eines Pflichtenkreises; Dienstvertrag; Corporate Compliance; Obhutspflichten); Untreue (mittelbare Nachteil durch Ersatzansprüche und Prozesskosten); Beihilfe; ...

  • lexetius.com

    StGB § 13 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wann kann sich der Leiter einer Rechtsabteilung wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er "vom Unternehmen ausgehende Rechtsverstöße laufen lässt"(BGH)?

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wann kann sich der Leiter einer Rechtsabteilung wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er "vom Unternehmen ausgehende Rechtsverstöße laufen lässt”(BGH)?

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 263, 27, 13 StGB
    Strafbarkeitsrisiken eines Compliance Officers

  • Wolters Kluwer

    Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Unterbindung betrügerischer Abrechnungen; Verhinderung der Erhebung betrügerischer Reinigungsentgelte als Inhalt des Pflichtenkreises eines Leiters der Innenrevision; ...

  • kanzlei.biz

    Garantenpflicht, Betrug zu unterbinden

  • opinioiuris.de

    Garantenpflicht eines Compliance Officers

  • hensche.de

    Compliance Officer, Strafbarkeit, Haftung

  • Betriebs-Berater

    Strafrechtliche Verpflichtung von Compliance-Beauftragten

  • Betriebs-Berater

    Grundsatzentscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Compliance-Beauftragten

  • Betriebs-Berater

    Strafbarkeit des Compliance Officer aufgrund einer aus dem Aufgabenbereich abgeleiteten Garantenstellung

  • Judicialis

    StGB § 13 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263; ; StGB § 266; ; StGB § 352; ; StGB § 353; ; StPO § 22; ; StPO § 261; ; StPO § 267 Abs. 1; ; StPO § 338

  • rewis.io

    Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht des Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts bezüglich der Unterbindung betrügerischer Abrechnungen.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 13 Abs. 1
    Der Leiter der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann eine Garantenpflicht zur Abwehr betrügerischer Abrechnungen haben

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirtschaftsstrafrecht: Zu betrügerischen Abrechnungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts

  • dlapiper.com PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen - Begründung einer Garantenstellung durch Übernahme von Pflichten als Leiter der Rechtsabteilung und der Innenrevision - Strafrechtliche Garantenpflicht von sog. "Compliance Officers" (RA Carsten Grau/RA'in ...

  • kanzlei.biz

    Garantenpflicht, Betrug zu unterbinden

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Garantenpflicht eines Unternehmensangestellten zur Verhinderung betrügerischer Abrechnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Unterbindung betrügerischer Abrechnungen; Verhinderung der Erhebung betrügerischer Reinigungsentgelte als Inhalt des Pflichtenkreises eines Leiters der Innenrevision; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Garantenpflicht eines "Compliance Officers"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 13 Abs. 1 StGB
    Ein Compliance-Officer haftet für Rechtsverstöße im Unternehmen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftungsrisiko für Compliance Officer

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Compliance-Beauftrage - Arbeitsverträge

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betrug zu Lasten der Grundstückseigentümer

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Wann kann sich der Leiter einer Rechtsabteilung wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er "vom Unternehmen ausgehende Rechtsverstöße laufen lässt”?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 13 Abs. 1
    Zur Garantenhaftung eines Compliance Officers für betrügerische Abrechnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur persönlichen Haftung von Compliance Officern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines Compliance Officer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Strafbarkeit des Compliance Officers aufgrund einer aus dem Verantwortungs- und Aufgabenbereich abgeleiteten Garantenstellung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Compliance Officers im Unternehmen

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Vorstands gegenüber Unternehmensexternen, wenn anderes Vorstandsmitglied Dritte schädigt

Besprechungen u.ä. (16)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zur Unmittelbarkeit des Untreueschadens (RA Dr. Marcus Mosiek; HRRS 12/2009, 565 ff.)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 13 StGB
    Garantenpflicht aufgrund dienstlicher Stellung

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Täterschaft des Compliance Officers möglich - Gilt dies auch für Umweltbeauftragte und Ausfuhrverantwortliche?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstraftat - BGH nimmt Compliance Officer in die Pflicht

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 263, 27, 13 StGB
    Strafbarkeitsrisiken eines Compliance Officers

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Garantenpflicht zur Verhinderung überhöhter Abrechnungen für den Leiter der Innenrevision einer Anstalt öffentlichen Rechts

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Compliance Officer trifft Pflicht zum Einschreiten

  • dlapiper.com PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen - Begründung einer Garantenstellung durch Übernahme von Pflichten als Leiter der Rechtsabteilung und der Innenrevision - Strafrechtliche Garantenpflicht von sog. "Compliance Officers" (RA Carsten Grau/RA'in ...

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Leiters der Rechtsabteilung und der Innenrevision

  • itmittelstand.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeitsrisiken für Compliance-Verantwortliche (RA Tim Wybitul; BB 2009, 2590)

  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsatzentscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Compliance-Beauftragten (RA Tim Wybitul; BB 2009, 2263)

  • mayerbrown.com (Entscheidungsbesprechung)

    Risiken für Compliance-Beauftragte - und trifft möglicherweise auch Vorstände und Geschäftsführer

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beteiligung durch Unterlassen an fremden Straftaten (Prof. Dr. Matthias Krüger; ZIS 2011, 1)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten - verschärfte Haftung wie beim Compliance-Officer?

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beteiligung durch Unterlassen an fremden Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 44
  • NJW 2009, 3173
  • ZIP 2009, 1867
  • NStZ 2009, 686
  • NStZ 2010, 268 (Ls.)
  • NStZ 2010, 621
  • NJ 2009, 477
  • StV 2009, 687
  • VersR 2010, 483
  • WM 2009, 1882
  • BB 2009, 2059
  • BB 2009, 2263
  • DB 2009, 2143
  • JR 2009, 471
  • NZG 2009, 1356
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Es kann dahinstehen, ob der verbreiteten Unterscheidung von Schutz- und Überwachungspflichten in diesem Zusammenhang wesentliches Gewicht zukommen kann, weil die Überwachungspflicht gerade dem Schutz bestimmter Rechtsgüter dient und umgekehrt ein Schutz ohne entsprechende Überwachung des zu schützenden Objekts kaum denkbar erscheint (vgl. BGHSt 48, 77, 92).

    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).

    Sein pflichtwidriges Unterlassen führt dazu, dass ihm der Erfolg, den er hätte verhindern sollen, strafrechtlich zugerechnet wird (vgl. BGH NJW 1987, 199).

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein solcher Schaden ist aber nicht unmittelbar (BGHSt 51, 29, 33; BGH NStZ 1986, 455, 456; Fischer aaO § 266 Rdn. 55).
  • BGH, 26.09.2007 - 2 StR 290/07

    Bemessung der Tagessatzhöhe (Unterhaltszahlungen; selbstgenutztes Wohneigentum)

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Der vom Landgericht festgesetzte Tagessatz in Höhe von 75 Euro ist rechtsfehlerfrei bestimmt (vgl. dazu eingehend Häger in LK, 12. Aufl. § 40 Rdn. 54 ff.; ferner BGH wistra 2008, 19).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Ein solcher Schaden ist aber nicht unmittelbar (BGHSt 51, 29, 33; BGH NStZ 1986, 455, 456; Fischer aaO § 266 Rdn. 55).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 734/80

    Bestechung - Pflichtwidrigkeit - Dienstvorschrift - Pflichtwidrige Handlung -

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Dies betraf nicht nur hohe staatliche oder kommunale Repräsentanten, denen der Schutz von Leib und Leben der ihnen anvertrauten Bürger obliegt (BGHSt 38, 325; 48, 77, 91), sondern auch Polizeibeamte (BGHSt 38, 388), Beamte der Ordnungsbehörde (BGH NJW 1987, 199) oder auch Bedienstete im Maßregelvollzug (BGH NJW 1983, 462).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86
    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
    Eine Garantenpflicht wird weiterhin dadurch begründet, dass der Betreffende eine gesetzlich vorgesehene Funktion als Beauftragter übernimmt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 2753, 2757; Böse NStZ 2003, 636), etwa als Beauftragter für Gewässerschutz (§§ 21a ff. WHG), Immissionsschutz (§§ 53 ff. BImSchG) oder Strahlenschutz (§§ 31 ff. StrahlenschutzVO).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

  • BGH, 23.09.1997 - 1 StR 430/97

    gemeinsame Suche nach dem Auto - §§ 212, 13 StGB, Garantenstellung,

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09

    Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

  • BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96

    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten,

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08

    Anforderungen an den Ausschluss eines Richters am BGH von der Mitwirkung an einer

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Eine solche setzt ein pflichtwidriges - auch mittelbares - Schaffen einer Gefahr voraus (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47; Beschlüsse vom 8. März 2017 - 1 StR 466/16, BGHSt 62, 72, 80 und vom 15. Mai 2018 - 3 StR 130/18; zur mittelbaren Gefahrverursachung vgl. Schönke/Schröder/Bosch, 30. Aufl., § 13 Rn. 39; Roxin, NStZ 1985, 320, 321).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Entstehung einer Garantenstellung hieraus folgt aus der Überlegung, dass demjenigen, dem Obhutspflichten für eine bestimmte Gefahrenquelle übertragen sind, dann auch eine "Sonderverantwortlichkeit' für die Integrität des von ihm übernommenen Verantwortungsbereichs trifft (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 48).

    Der Inhalt und der Umfang der Garantenpflicht bestimmen sich sodann aus dem konkreten Pflichtenkreis, den der Verantwortliche übernommen hat (BGH aaO BGHSt 54, 44, 49).

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    (1) Der Inhalt und der Umfang der Garantenpflicht bestimmen sich aus dem konkreten Pflichtenkreis, den der Verantwortliche übernommen hat (BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 49).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dass sich das Landgericht, das lediglich drei der insgesamt 261 Nutzer als Zeugen vernommen hat, nicht die Überzeugung vom tatsächlichen Vorliegen einer Täuschung bzw. eines Irrtums von Internetnutzern verschaffen konnte und deshalb - obwohl zehn Anzeigeerstatter Zahlungen erbracht hatten - nicht von einem vollendeten Betrug ausgegangen ist, lässt auch erkennen, dass sich das Landgericht der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten zur Feststellung von Täuschung bzw. Irrtum bei gleichförmigen und massenhaften Geschäften nicht bewusst war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); aus jüngerer Zeit: BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, wistra 2014, 97, 98).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11

    Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von

    Selbst wenn hier eine solche - grundsätzlich mögliche (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 48 f.; Weigend in LK-StGB, 12. Aufl., § 13, Rn. 60; Rogall, ZStW 98, 573, 619) - arbeitsvertragliche Übertragung einer Schutzpflicht im Interesse nachgeordneter Mitarbeiter anzunehmen sein sollte, würde sich diese jedenfalls nicht auf den Geschädigten erstreckt haben.

    Diese beschränkt sich indes auf die Verhinderung betriebsbezogener Straftaten und umfasst nicht solche Taten, die der Mitarbeiter lediglich bei Gelegenheit seiner Tätigkeit im Betrieb begeht (vgl. RGSt 58, 130; BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 mit Besprechung Dannecker/Dannecker, JZ 2010, 918; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106; OLG Karlsruhe, GA 1971, 281; Weigend, aaO, § 13, Rn. 56; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13, Rn. 53; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 13, Rn. 14; Wohlers in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 3. Aufl., § 13, Rn. 53; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 13, Rn. 37 f.; Roxin, Strafrecht AT II, § 32 Rn. 134 ff; Schünemann, wistra 1982, 41; Schall, FS Rudolphi, S. 267; Rogall, ZStW 98, 573, 618; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 183 ff.; gegen eine Garantenstellung des Geschäftsherrn wegen des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit SK-Rudolphi, StGB, § 13, Rn. 32 ff.; Otto, Jura 1998, 409, 413; Heine, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, 1995, S. 116 ff.).

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Ein (pflichtwidriges) Vorverhalten führt nur dann zu einer Garantenstellung aus Ingerenz, wenn dadurch die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht worden ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47 Rn. 21; Urteil vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

    Vielmehr hängt die Entscheidung von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, aaO; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 57 f.; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23 ff.; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13 Rn. 14).

    Aus diesem Grund sind die Bestimmungen der § 93 Abs. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG auch keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, Urteile vom 9. Juli 1979 - II ZR 211/76, WM 1979, 853, 854; vom 19. Februar 1990 - II ZR 268/88, BGHZ 110, 342, 359 f.; vom 13. April 1994 - II ZR 16/93, aaO S. 375; MünchKommGmbHG/Fleischer, 1. Aufl., § 43 Rn. 353; Hopt in Hopt/Wiedemann, AktG, 4. Aufl., § 93 Rn. 492) und ist zwischen den Interessen der eigenen Gesellschaft und denen außenstehender Dritter zu differenzieren (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 29: "Trennung zwischen einerseits den Interessen des eigenen Unternehmens und andererseits den Interessen außenstehender Dritter").

    (2) Das Berufungsgericht hat auch keine Umstände festgestellt, die die Annahme rechtfertigten, dass der Beklagte zu 3 - über die ihm gegenüber der O.-Handelsgesellschaft mbH bzw. der Beklagten zu 1 obliegenden Pflichten aus der Organstellung hinaus - weitere Pflichten übernommen hatte, die er nicht nur für diese Gesellschaften als deren Organ zu erfüllen hatte, sondern die ihn aus besonderen Gründen persönlich gegenüber der N. AG trafen und den Schutz ihrer Vermögensinteressen zum Gegenstand hatten (vgl. zur Garantenstellung aus Gewährsübernahme: BGH, Urteile vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2756; vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 59; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 13 Rn. 20).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    (2) Auf der Grundlage dieser für sämtliche unechten Unterlassungsdelikte geltenden Anforderungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen entweder als Täter oder als Teilnehmer für alle Personen in Frage kommt, die eine von § 13 Abs. 1 StGB erfasste Pflicht zur Aufklärung anderer über vermögensrelevante Tatsachen haben (etwa BGH, Urteile vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 46 ff. Rn. 19 ff.; vom 25. September 2014 - 4 StR 586/13, BGHSt 59, 318, 323 ff. Rn. 19 ff. und vom 4. August 2016 - 4 StR 523/15, wistra 2016, 488 ff.; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 263 Rn. 38; Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 81 jeweils mwN; ausführlich etwa Frisch, Festschrift für Herzberg, 2008, S. 729, 744 ff.).

    Ein pflichtwidriges Vorverhalten führt allerdings nur dann zu einer Garantenstellung aus Ingerenz, wenn dadurch die naheliegende Gefahr des Eintritts eines konkreten tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht worden ist (BGH, Urteile vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 14 und vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44, 47 Rn. 21; Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13, BGHSt 59, 68, 70 Rn. 7; siehe auch Dannecker/Dannecker JZ 2010, 981, 982).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Der Dokumentation sämtlicher Aussagen der vernommenen Zeugen bedurfte es darüber hinaus nicht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 54, 44).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten;

    Die Entstehung einer Garantenstellung hieraus folgt aus der Überlegung, dass denjenigen, dem Obhutspflichten für eine bestimmte Gefahrenquelle übertragen sind, dann auch eine "Sonderverantwortlichkeit" für die Integrität des von ihm übernommenen Verantwortungsbereichs trifft (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Schließlich kommt den Angeschuldigten auch keine besondere Pflichtenstellung etwa diejenige eines Amtsträgers oder einer solchen Person zu, welcher qua Gesetz - wie etwa dem Beauftragten für Gewässer-, Immissions- und Strahlenschutz - besondere Überwachungspflichten gegenüber der Allgemeinheit überantwortet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ; Bosch , in: Schönke/Schröder, StGB 30 , § 13 Rn. 31 f. m.w.N.).

    Demgegenüber wird ein in privater - wenn auch gemeinnütziger - Rechtsform betriebenes Unternehmen lediglich innerhalb eines rechtlichen Rahmens, den es zu beachten hat, maßgeblich zur Gewinnerzielung tätig (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Vielmehr konzentriert sich die Überwachungspflicht auch in diesem Kontext auf die Einhaltung dessen, was die Tätigkeit des Dienstherrn ist; sie bestimmt sich nach dem Zuschnitt des konkreten Dienstpostens und der von dem Verpflichteten übernommenen Aufgabe (so BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Ein pflichtwidriges Vorverhalten vermag zwar ebenfalls eine Garantenstellung zu begründen, wenn es die naheliegende Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten, tatbestandsmäßigen Erfolgs verursacht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19.04.2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754 ; Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ).

    Diese Sichtweise fügt sich schließlich auch in die strafgerichtliche Rechtsprechung ein, wonach sich die (strafrechtliche) "Einstandspflicht nicht nur darauf [beschränkt], Vermögensbeeinträchtigungen des eigenen Unternehmens zu unterbinden, sondern sie [...] auch die Verhinderung aus dem eigenen Unternehmen kommender Straftaten gegen dessen Vertragspartner umfassen [kann]" (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 = NJW 2009, 3173 ; Herv.

  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2021 - 10 Sa 7/21

    Außerordentliche Kündigung - Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist -

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17

    Geschäftsherrenhaftung des Ladeninhabers bei in den Verkaufs- und Lagerräumen von

  • BGH, 14.10.2014 - VI ZR 466/13

    Deliktische Haftung durch unterlassene Aufklärung bei Aktienankauf:

  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 501/13

    Deliktischer Schadensersatzanspruch durch unterlassene Aufklärung beim Erwerb

  • VG Ansbach, 07.06.2018 - AN 13b D 17.2408

    Zurückstufung eines Schulleiters in das Eingangsamt wegen Veruntreuung des

  • VG Neustadt, 18.11.2009 - 1 K 222/09

    Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen nur für Ausbaumaßnahmen

  • BGH, 15.04.2010 - 5 StR 96/10

    Verfahrensverzögerung nach Erlass des angefochtenen tatrichterlichen Urteils;

  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

  • LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts durch Unterlassen: Tauglichkeit zur

  • LG Köln, 19.10.2012 - 7 O 161/11

    Wirksame Beendigung eines Anwaltsvertrags durch eine außerordentliche Kündigung

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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,673
BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08 (1) (https://dejure.org/2009,673)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2009 - 5 StR 394/08 (1) (https://dejure.org/2009,673)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 5 StR 394/08 (1) (https://dejure.org/2009,673)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 352 StGB; § 353 StGB; § 263 StGB; § 25 StGB; § 46 StGB
    Berliner Stadtreinigung; BSR; Betrug (konkludente Täuschung; Inanspruchnahme von Vertrauen; Erwartung des Rechtsverkehrs; Prüfungsmöglichkeiten; Vermögensverfügung; Dreiecksbetrug); Gebührenübererhebung; Abgabenübererhebung; Spezialität; Privilegierung; Strafzumessung ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 352, 353; § 263

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Verdrängung von § 263 Strafgesetzbuch (StGB) durch §§ 352, 353 StGB; Glaube eines Anspruchsverpflichteten an die ordnungsgemäße Vollziehung einer Abrechnung trotz Unkenntnis von deren Grundlagen als Irrtum i.S.d. § 263 StGB

  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 352; ; StGB § 353

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 263; StGB § 352; StGB § 353
    Voraussetzungen einer Verdrängung von § 263 Strafgesetzbuch ( StGB ) durch §§ 352 , 353 StGB; Glaube eines Anspruchsverpflichteten an die ordnungsgemäße Vollziehung einer Abrechnung trotz Unkenntnis von deren Grundlagen als Irrtum i.S.d. § 263 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug mit Straßenreinigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 263, 352, 353 StGB
    Betrügerische Täuschung durch falsche Abrechnung

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine privilegierende Sperrwirkung der §§ 352, 353 StGB gegenüber Betrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2900
  • NStZ 2009, 506
  • NStZ 2009, 697 (Ls.)
  • NStZ 2010, 622
  • NZM 2009, 673
  • JR 2010, 172
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 51, 165, 169 f.; 47, 1, 3).

    Diese werden regelmäßig durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt sein, in dem die Erklärung steht (vgl. BGHSt 51, 165, 170).

    Damit gingen sie - jedenfalls in der Form des sachgedanklichen Mitbewusstseins (vgl. BGHSt 51, 165, 174) - davon aus, dass die Bemessungsgrundlage zutreffend bestimmt und die Tarife nicht manipulativ zu ihren Lasten erhöht wurden.

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    aa) Der Privilegierungstatbestand des § 352 StGB schließt allerdings eine Strafbarkeit nach § 263 StGB jedenfalls dann aus, wenn zu der Täuschungshandlung, die notwendig zu den Gebührenüberhebungen gehört, keine weitere Täuschung hinzukommt (BGH NJW 2006, 3219, 3221).

    Eine Ausdehnung auf organschaftliche Vertreter sämtlicher Rechtsträger, die Gebühren für Amtshandlungen erheben dürfen, ist mit dem Ausnahmecharakter der Vorschrift nicht zu vereinbaren (zur rechtspolitischen Fragwürdigkeit dieser Bestimmung vgl. schon BGH NJW 2006, 3219, 3221; Fischer, StGB 56. Aufl. § 352 Rdn. 2).

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 51, 165, 169 f.; 47, 1, 3).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Der Angeklagte hat als Organ einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die hier in einem durch einen Anschluss- und Benutzungszwang in einem dem freien Markt entzogenen Bereich tätig ist (vgl. BGH NJW 2007, 2932), zwar als Amtsträger gehandelt.
  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Deshalb hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass ein Kassenarzt mit seiner Abrechnung gegenüber der Kasse nicht nur erklärt, dass die abgerechnete Leistung unter die Leistungsbeschreibung der Gebührennummer fällt, sondern auch, dass seine Leistung zu den kassenärztlichen Versorgungsleistungen gehört und nach dem allgemeinen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden kann (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 12; vgl. auch Täuschung 9, 11).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02

    Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung;

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Es hätte nämlich bei der hier gegebenen Fallkonstellation in den Blick genommen werden müssen, dass sich der Schaden nach dem gewöhnlichen Verlauf nachhaltig reduziert hätte (vgl. BGH StV 2003, 446, 447; wistra 2006, 20; Raum in Wabnitz/Janowski, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts 3. Aufl. S. 238 f.).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96

    Betrug - Schaden - Absprachen - Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Da die BSR aufgrund ihrer Stellung zu einer einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB berechtigt war, könnte aufgrund dieses hierin begründeten Näheverhältnisses eine vermögensschädigende Verfügung zu Lasten der Eigentümer der Anliegergrundstücke zu sehen sein (vgl. BGH NStZ 1997, 32; wistra 1992, 299; Hefendehl in MünchKomm § 263 Rdn. 286 ff.).
  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Der Verkehr erwartet nämlich vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22).
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Empfänger der Zahlungsaufforderungen sich jedenfalls in einer wenngleich allgemein gehaltenen Vorstellung befanden, dass die Tarifberechnung "in Ordnung" sei, zumal die Höhe der Tarife ihre eigenen finanziellen Interessen unmittelbar berührte (vgl. BGHSt 2, 325; 24, 386, 389; Fischer, StGB 56. Aufl. § 263 Rdn. 35).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08
    Nicht erforderlich ist, dass der Vermögensvorteil die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns ist (BGHSt 16, 1; vgl. auch Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 176 f.).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1952 - 4 StR 854/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Für die Absicht, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, genügt es, dass es dem Täter auf den Vermögensvorteil als sichere und erwünschte Folge seines Handelns ankommt, mag auch der Vorteil von ihm nur als Mittel zu einem anderweitigen Zweck erstrebt werden (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1961 - 4 StR 7/61, BGHSt 16, 1, 6, juris Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506 Rn. 21), etwa weil es sich bei ihm um ein notwendiges Zwischenziel zur Erreichung eines Endziels handelt (Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 263 StGB Rn. 118, 121; Brand/Hotz, NZG 2017, 976, 979).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Entscheidend - aber auch ausreichend - ist das gedankliche Mitbewusstsein über die Ordnungsgemäßheit der Rechnungsstellung und sei es nur - wie es die Strafkammer hier feststellt - als "allgemein gehaltene Vorstellung, die Abrechnung sei in Ordnung" (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 mwN; Tiedemann in LK-StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 79, 91 mwN; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 37 ff.; Beukelmann in BeckOK-StGB, § 263 Rn. 25).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Diese werden regelmäßig durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt, in dem die Erklärung steht (BGH, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506, 507).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    (2) Anderes als bei derart vom Verkäufer vorgegebenen oder aber auch ausgehandelten Kaufpreisen gilt indes, wenn die Parteien die Höhe der Gegenleistung für einen Vertragsabschluss mit allen wesentlichen Bestandteilen nicht ausdrücklich vereinbaren müssen, sondern etwa nach § 612 Abs. 2 BGB beim Dienstvertrag, nach § 653 Abs. 2 BGB beim Maklervertrag oder nach § 632 Abs. 2 BGB beim Werkvertrag eine taxmäßige oder übliche Vergütung als vereinbart gilt (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1951 - 4 StR 27/51, BB 1952, 13: überhöhte Abrechnung von ?Rollgeldern? durch einen ?bahnamtlichen? Spediteur gegenüber Frachtgutempfängern unter Verstoß gegen von der Bundesbahn festgesetzte Tarife; OLG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 1 RVs 210/16 Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 1985 - 1 Ss (25) 292/85, NStZ 1985, 503; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 505; NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 263 Rn. 131; Schauer, Grenzen der Preisgestaltungsfreiheit im Strafrecht, S. 120 f.; vgl. auch Bechtel, JR 2019, 503; BeckOK StGB/Schmidt, 45. Ed., § 291 Rn. 48; vgl. zur Abrechnung überhöhter Reinigungsentgelte durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts: BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 17 Rn. 16 f.).

    Da sich die Angriffsarten unterscheiden (zum einen anknüpfend an die Irrtumslage, zum anderen an die Zwangslage), enthält der Wucher auch keinen Privilegierungstatbestand für den Bewucherer; er sperrt damit nicht - anders als etwa die Vorschriften über die Gebühren- bzw. Abgabenüberhebung nach §§ 352, 353 StGB (dazu BGH, Urteile vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51 Rn. 4 f., BGHSt 2, 35, 36 f.; vom 6. September 2009 - 5 StR 64/06 Rn. 18 und vom 26. Januar 1956 - 3 StR 398/55 Rn. 9; Beschlüsse vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 352 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 10, 12 und § 353 Abs. 1 Konkurrenzen 1 sowie vom 20. März 2018 - 3 StR 84/18 Rn. 4) - als spezielleres Gesetz den Betrug.

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Welcher Inhalt einer Erklärung zukommt, hat der Tatrichter anhand des Empfängerhorizonts und der Erwartungen der Beteiligten zu ermitteln und festzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, aaO, 216; vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, BGHSt 51, 165, 170; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).

    b) Es wird zudem zu erwägen sein, dass der Rechtsverkehr dem Einfordern einer konkreten anwaltlichen Gebühr - hier in Gestalt eines Verzugsschadens der Gläubiger - die Erklärung beilegen dürfte, die tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Entstehung seien erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95, 101 mwN (zur ärztlichen Abrechnung nach der GOÄ); Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901 (zur Abrechnung nach Tarifen)).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13 Rn. 11; Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 Rn. 16 und vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01 Rn. 6).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Entscheidend ist dabei, welcher Erklärungswert dem Gesamtverhalten des Täters nach dem Empfängerhorizont und der Verkehrsanschauung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900, 2901).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Wer unter Berufung auf eine bestimmte Rahmenvereinbarung, in der die tatsächlichen und rechtlichen Bedingungen für die abgerechnete Leistung festgeschrieben sind, ein Honorar einfordert, behauptet damit zugleich konkludent die vertragsgemäße Erbringung und Abrechnungsfähigkeit der in Rechnung gestellten Leistung (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506; OLG Rostock, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - Ws 320/13, juris).

    Ausreichend im Sinne eines "normativ geprägten Vorstellungsbildes" ist etwa im Bereich gleichförmiger, massenhafter oder routinemäßiger Geschäfte, dass es sich bei den täuschungsrelevanten Umständen um solche handelt, die als "selbstverständlich angesehene Erwartungen" diesen Geschäften zugrunde liegen (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 2013, aaO; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506).

    Vielmehr genügt die stillschweigende Annahme, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung" (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NJW 2009, 2900).

    bb) Betrug gegenüber den Krankenkassen bzw. Kommunen Sofern die Angeklagten veranlassten, dass die - gutgläubigen - Mitarbeiter der Abrechnungsgesellschaft ihre Falschabrechnungen an die Krankenkassen bzw. Kommunen weiterleiteten und dort deren Begleichung verlangten, begingen sie einen Betrug zum Nachteil der Kostenträger in mittelbarer Täterschaft (vgl. § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB), (vgl. zur Abrechnung überhöhter Straßenreinigungs-Gebühren BGH, Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506 mwN).

    Nicht erforderlich ist, dass der Vermögensvorteil die eigentliche Triebfeder oder das in erster Linie erstrebte Ziel seines Handelns ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506; Beschl. v. 23. Februar 1961 - 4 StR 7/61, BGHSt 16, 1).

    Sie bedienten sich des Abrechnungsunternehmens als ihres gutgläubigen Werkzeugs (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 27. April 2004 - 1 StR 165/03, NStZ 2004, 568; Beschl. v. 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506), um (auch) gegenüber den Krankenkassen bzw. Kommunen einen Betrug zu begehen.

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Die sich in diesem Zusammenhang aufdrängende weitere Frage, ob die Erhebung der Gebühren gegenüber den Betroffenen, jedenfalls insoweit, als diese nicht vom Jobcenter übernommen werden, Straftatbestände erfüllt (in diese Richtung auch bereits die schriftl. Anfrage der Landtagsabgeordneten Kamm und Mistol vom 25.04.2017, LT-Drs. 17/17216, S. 3), etwa den des Wuchers (§ 291 StGB) - ein auffälliges Missverhältnis von Vermögensvorteil und Leistung wird im Allgemeinen (bereits) bei einer Überschreitung des Marktwertes um 50% angenommen (vgl. BGH, Uv. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896: "Mietwucher bei Vermietung von Schlafstellen an Asylbewerber") - oder im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu überhöhten Straßenreinigungsentgelten im Land Berlin, den des Betruges nach § 263 StGB (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss v. 9.6.2009 - 5 StR 394/08 -, NJW 2009, 2900 [2901] mit Anmerkung Bittmann), liegt außerhalb der Prüfungs- und Beurteilungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofs.
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 3/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Denn der Verkehr erwartet in diesem Zusammenhang vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22 und vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13 Rn. 11; Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08 Rn. 16 und vom 6. September 2001 - 5 StR 318/01 Rn. 6).
  • BGH, 08.02.2017 - 1 StR 483/16

    Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben (Täuschung über Tatsachen)

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke

  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18

    Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09

    Betrug: Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Vergütung für Werkleistungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19

    Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens;

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

  • LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08

    Christoph Broelsch

  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als

  • LG Würzburg, 16.10.2013 - 5 KLs 771 Js 11617/11

    Angeklagter

  • VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit

  • VG Cottbus, 13.01.2020 - 6 K 2546/17

    Beiträge

  • BGH, 20.03.2018 - 3 StR 84/18

    Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit bei der Verurteilung wegen

  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2013 - 26 KLs 22/12
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7250
BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08 (https://dejure.org/2009,7250)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2009 - 5 StR 394/08 (https://dejure.org/2009,7250)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2009 - 5 StR 394/08 (https://dejure.org/2009,7250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausschluss eines Richters am Bundesgerichtshof von der Mitwirkung an einer Entscheidung über die Revision eines Angeklagten; Begriff des Verletzten i.S.v. § 22 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 22; ; StPO § 30; ; StPO § 338

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 22; StPO § 30; StPO § 338
    Anforderungen an den Ausschluss eines Richters am Bundesgerichtshof von der Mitwirkung an einer Entscheidung über die Revision eines Angeklagten; Begriff des Verletzten i.S.v. § 22 Nr. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 342
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08
    Verletzter im Sinn von § 22 Nr. 1 StPO ist ein Richter, wenn er selbst oder ein Angehöriger im Sinne des § 22 Nr. 3 StPO durch die Straftat, die Gegenstand des Verfahrens ist, persönlich unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (BGHSt 51, 100, 109 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
    Auszug aus BGH, 24.03.2009 - 5 StR 394/08
    Sollten sie aufgrund mietvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet gewesen sein, Straßenreinigungsentgelte als Mietnebenkosten dem Vermieter zu erstatten, läge lediglich eine mittelbare Beeinträchtigung ihres Vermögens vor, was die Annahme einer Verletzteneigenschaft noch nicht gestattet (vgl. zum spiegelbildlichen Fall mittelbar verminderter Einnahmen BGHSt 1, 298).
  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Wie der Senat im Beschluss vom 24. März 2009 (NStZ 2009, 342; hierzu Volkmer NStZ 2009, 371) seine eigene Besetzung betreffend ausgeführt hat, ist Verletzter im Sinne des § 22 Nr. 1 i.V.m. § 338 Nr. 2 StPO nicht bereits ein Mieter, auf den - abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen - die Reinigungsentgelte umgelegt werden können.
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