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   BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14   

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https://dejure.org/2014,34611
BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14 (https://dejure.org/2014,34611)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2014 - 5 StR 395/14 (https://dejure.org/2014,34611)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 5 StR 395/14 (https://dejure.org/2014,34611)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Dieb auf den Bus wartet...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Ist dies - wie hier - der Fall, spielt es auch für dieses Tatbestandsmerkmal keine Rolle, wenn es zum Einsatz eines Nötigungsmittels erst kommt, nachdem der Täter verfolgt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 517/52, NJW 1952, 1026).
  • BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Daher reicht es aus, wenn der Täter zwar den Tatort schon verlassen hat, aber noch in dessen unmittelbarer Nähe und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird (vgl. BGH, aaO S. 230; Urteil vom 8. Juni 1956 - 2 StR 206/56, BGHSt 9, 255, 257).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Denn hierfür hätte der Angeklagte den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen bereits gefestigt und gesichert haben müssen (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1965 - 1 StR 73/65, BGHSt 20, 194, 196; vom 8. Oktober 1975 - 2 StR 404/75); dies war nach den insofern maßgeblichen Umständen des Einzelfalls noch nicht geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89).
  • BGH, 08.10.1975 - 2 StR 404/75

    Bedeutung des Zeitpunkts der Vollendung für die Abgrenzung des räuberischen

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Denn hierfür hätte der Angeklagte den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen bereits gefestigt und gesichert haben müssen (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1965 - 1 StR 73/65, BGHSt 20, 194, 196; vom 8. Oktober 1975 - 2 StR 404/75); dies war nach den insofern maßgeblichen Umständen des Einzelfalls noch nicht geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Eine Tat ist "frisch", solange mit ihr noch ein enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78, BGHSt 28, 224, 229).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 203/84

    Anforderungen an Verfahrensrügen hinsichtlich Aufklärungserfordernis und

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Er befand sich aber noch immer in Sichtweite der ihn sofort verfolgenden Inhaberin und war mithin - worauf das Landgericht richtigerweise abgestellt hat - einem erhöhten Risiko ausgesetzt, die Beute infolge der Nacheile wieder herausgeben zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 StR 97/87, BGHR StGB § 252 Frische Tat 2; Beschluss vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; siehe auch BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Er befand sich aber noch immer in Sichtweite der ihn sofort verfolgenden Inhaberin und war mithin - worauf das Landgericht richtigerweise abgestellt hat - einem erhöhten Risiko ausgesetzt, die Beute infolge der Nacheile wieder herausgeben zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 StR 97/87, BGHR StGB § 252 Frische Tat 2; Beschluss vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; siehe auch BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88

    zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Er befand sich aber noch immer in Sichtweite der ihn sofort verfolgenden Inhaberin und war mithin - worauf das Landgericht richtigerweise abgestellt hat - einem erhöhten Risiko ausgesetzt, die Beute infolge der Nacheile wieder herausgeben zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 StR 97/87, BGHR StGB § 252 Frische Tat 2; Beschluss vom 18. Februar 1988 - 4 StR 28/88, BGHR StGB § 252 Frische Tat 3; siehe auch BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 3 StR 203/84).
  • BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00

    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung;

    Auszug aus BGH, 08.10.2014 - 5 StR 395/14
    Denn hierfür hätte der Angeklagte den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen bereits gefestigt und gesichert haben müssen (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1965 - 1 StR 73/65, BGHSt 20, 194, 196; vom 8. Oktober 1975 - 2 StR 404/75); dies war nach den insofern maßgeblichen Umständen des Einzelfalls noch nicht geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89).
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