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   BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06   

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https://dejure.org/2007,4448
BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06 (https://dejure.org/2007,4448)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2007 - 5 StR 404/06 (https://dejure.org/2007,4448)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 (https://dejure.org/2007,4448)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 32 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 24 StGB; § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG; § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte Beweiswürdigung); Notwehr (gegenwärtiger Angriff; Absichtsprovokation); unerlaubtes Führen einer Schusswaffe; Mittäterschaft (wertende Gesamtbetrachtung); Beihilfe (psychische Beihilfe; Anwesenheit); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme eines "gegenwärtigen Angriffs" im Sinne einer Notwehrlage; Abgrenzung eines beendeten vom unbeendeten Totschlagsversuch; Rücktrittsvoraussetzungen bei Leerschießen einer Machinenpistole und Nichtgebrauch eines weiteren Munitionsmagazins; ...

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 32 Abs. 2; ; StGB § 240 Abs. 2; ; WaffG § 10 Abs. 4 Satz 4; ; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1 § 32
    Beihilfe durch Dabeisein; Notwehr bei bevorstehendem Angriff

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    Dies kann auch für die neu festzustellenden subjektiven Umstände hinsichtlich einer Tatbeteiligung des Angeklagten E. an der Tat des S. Y. der Fall sein (vgl. BGHSt 43, 106, 107).
  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97

    Taxifahrer - § 24 Abs. 1 Satz 1, 1 StGB. Alt, Rücktrittshorizont, Abgrenzung des

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    Diese Feststellungen sind vom Rechtsfehler nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    Eine erneute Stellungnahme des Senats zur Zulässigkeit polizeilicher Vernehmungen in Fällen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens (vgl. BGHSt 47, 233, 237; NJW 2006, 1008, 1010), zur möglichen Unzulässigkeit polizeilicher Beschuldigtenvernehmungen vor einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung (vgl. BGHR StPO § 128 Abs. 1 Vorführungsfrist 2), zu einer Vereitelung des Wunsches eines Beschuldigten nach Konsultation eines Verteidigers (vgl. BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 8 m.w.N.) und zur Verwertbarkeit einer Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung nach Art. 36 Abs. 1b Satz 3 WÜK ist deshalb nicht veranlasst.
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    a) Das Landgericht hat seine Wertung, E. sei nicht Mittäter des S. Y., von einem verengten rechtlichen Ausgangspunkt, einer "bloßen sukzessiven Mittäterschaft" aus getroffen und die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH Urteil vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06), ob E. nicht aufgrund einer vor der Tat des S. Y. diesem zugesagten gegenseitigen Unterstützung und Schützenhilfe Mittäter gewesen sein könnte (vgl. BGHSt 37, 289, 291), nicht in den Blick genommen.
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    Das Schwurgericht hat es unterlassen, die fehlerfrei festgestellten Umstände der Kampflage vollständig zu bewerten (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; BGH Urteil vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    a) Das Landgericht hat seine Wertung, E. sei nicht Mittäter des S. Y., von einem verengten rechtlichen Ausgangspunkt, einer "bloßen sukzessiven Mittäterschaft" aus getroffen und die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände (vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGH Urteil vom 7. November 2006 - 5 StR 164/06), ob E. nicht aufgrund einer vor der Tat des S. Y. diesem zugesagten gegenseitigen Unterstützung und Schützenhilfe Mittäter gewesen sein könnte (vgl. BGHSt 37, 289, 291), nicht in den Blick genommen.
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    b) Das Schwurgericht hat ferner nicht darauf Bedacht genommen, dass im Einzelfall der durch Handeln erbrachte Tatbeitrag des Gehilfen - was hier äußerst nahe gelegen hätte - schon darin bestehen kann, dass der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Verhalten zur Tatausführung begleitet, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Haupttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    Solches hätte aber die dem Schwurgericht obliegende Kognitionspflicht geboten (vgl. BGHSt 32, 84, 85).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    Sie beruht nämlich allein auf der - regelmäßig nicht ungeprüft hinzunehmenden (vgl. BGH NJW 2003, 2179; ferner BGHSt 49, 365, 370) - Einlassung des Angeklagten S. Y., die zudem im Blick auf die Schnelligkeit des Anschlussgeschehens an Plausibilität verliert.
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
    Sie beruht nämlich allein auf der - regelmäßig nicht ungeprüft hinzunehmenden (vgl. BGH NJW 2003, 2179; ferner BGHSt 49, 365, 370) - Einlassung des Angeklagten S. Y., die zudem im Blick auf die Schnelligkeit des Anschlussgeschehens an Plausibilität verliert.
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03

    Vollständigkeit der Beweiswürdigung - vor allem im freisprechenden Urteil

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

  • BGH, 09.02.1995 - 5 StR 547/94

    Vorführung - Vernehmung - Beschuldigtenvernehmung

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

  • OLG Hamm, 15.07.2013 - 1 RVs 38/13

    Recht zur Notwehr und Nothilfe gestärkt

    Er bleibt gegenwärtig, solange die Gefahr einer Rechtsgutsverletzung oder deren Vertiefung andauert und noch abgewendet werden kann (BGH NStZ 2006, 152, 153; BGH 5 StR 404/06; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.01.2011 - 2 Ss 234/10 - juris).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    a) Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben einer Abwehrhandlung entweder deren Erfolg in Frage gestellt wäre oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06, BeckRS 2007, 03210 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Notwehr ist deshalb so lange möglich, bis die Angriffsgefahr endgültig beseitigt ist, also auch eine unmittelbare Wiederholung des Angriffs nicht mehr befürchtet werden muss (vgl. BGH NStE Nr. 15 zu § 32 StGB; BGH NStZ 2006, 152 ff.; Perron in Schönke-Schröder, a.a.O., § 32 Rdnr. 15 f.; verneint von BGH Beschluss vom 31.01.2007 - 5 StR 404/06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 15 für eine unbewaffnete Person, die sich bereits wieder abgewendet hatte).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    a) Hinsichtlich des Angeklagten I. hat das Landgericht sich davon überzeugt, dass der Nebenkläger mit einem Flaschenhals bewaffnet auf den umzingelten Angeklagten eingedrungen ist und hierdurch ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB vorlag, der I. zur Gegenwehr berechtigte (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 16).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

    Zwar beruhen die Erwägungen des Landgerichts, mit denen es einen Verzicht auf die Erfüllung der allgemeinen Hilfspflicht angenommen hat, auf einer bedenklich unvollständigen Auswertung der getroffenen Feststellungen (vgl. BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 108, 109; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 23 ff.; Brause NStZ 2007, 505, 507 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Dabei hat es seine Feststellungen unter Heranziehung fundierten Erfahrungswissens zu treffen, das in der Regel beweismäßig beachtliche Wahrscheinlichkeiten - hier zu Lasten des Angeklagten - begründet (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 16; BGH wistra 2002, 260, 262; 2007, 18, 19 f.; 2008, 22, 24; StV 2008, 182, 184; BGH, Urteile vom 16. März 2004 - 5 StR 490/03 -, vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 26; vgl. auch Brause aaO).

    In der Sache handelt es sich um eine nicht erschöpfende Bewertung eines fehlerfrei festgestellten Umstands, weil eine diesem innewohnende Eigenschaft übersehen worden ist (vgl. BGH StV 2008, 182, 184; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06 Rdn. 23 bis 26).

  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    aa) Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn das Verhalten des Angreifers unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben einer Abwehrhandlung entweder deren Erfolg in Frage gestellt wäre oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 303/87, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06, BeckRS 2007, 3210).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

    Das Landgericht hat bei dem angenommenen offenen Kampf für die Bewertung der Kampfeslage nicht alle festgestellten Umstände in die Betrachtung einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 18 und 20).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Rechtfertigung durch Notwehr

    Sie lässt fehlerfrei festgestellte wesentliche Umstände der Kampfeslage außer Betracht (vgl. BGH NJW 2007 aaO; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06).
  • LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19

    Rechtsfolgenlösung beim heimtückischen Mord

    Insofern lag nach der Kampflage auch kein Verhalten des Geschädigten vor, das aus der Sicht des Angeklagten unmittelbar in eine Rechtsgutsverletzung umschlagen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.2007, 5 StR 404/06, juris).
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