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   BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56   

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BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56 (https://dejure.org/1957,87)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1957 - 5 StR 411/56 (https://dejure.org/1957,87)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1957 - 5 StR 411/56 (https://dejure.org/1957,87)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 137
  • NJW 1957, 719
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 07.10.1890 - 2735/90

    Kann die Revision darauf gestützt werden, daß aus dem Eröffnungsbeschlusse auch

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  • RG, 09.01.1934 - 1 D 1470/33

    Ist § 357 StPO. auch anwendbar, wenn das Urteil wegen Fehlens einer

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  • RG, 12.03.1934 - 2 D 206/34

    Wie hat das Revisionsgericht zu verfahren, wenn der Eröffnungsbeschluß, auch

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  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Davon hängt auch ab, welche tatsächlichen Vorgänge von der Rechtskraft einer Verurteilung oder eines Freispruchs erfasst werden (BGHSt 10, 137, 139).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Nach dem Maßstab wirkungsvoller und gerechter Ahndung ist diese Folge, die zudem durch zweckgerichtetes Aussageverhalten des Täters beeinflußbar ist (vgl. BGHSt 10, 137, 139), jedoch nur schwer zu vermitteln.

    cc) In denselben verfahrensrechtlichen Zusammenhang gehören die demgegenüber täternachteiligen Auswirkungen, die eine ausdehnende Annahme von Fortsetzungszusammenhang auf die Funktion der Anklage, den Verfahrensgegenstand zu begrenzen und den Angeschuldigten über Inhalt und Umfang des gegen ihn erhobenen Vorwurfs zu unterrichten, zumal dann haben kann, wenn noch, wie nicht selten, eine pauschalierende, ungenaue Darstellung hinzukommt (vgl. BGHSt 10, 137, 139 f.; BGHR StPO § 200 I Tat 3; BGH GA 1973, 111; 1980, 468; BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93 - und vom 19. Januar 1994 - 2 StR 702/93).

    Nur so läßt sich der Gefahr begegnen, "daß der Richter sich bei der Würdigung des Umfangs der Schuld und der Schwere der Tat von dem Boden der festen richterlichen Überzeugung entfernt und von einer in ihren Grenzen unklaren Gesamtvorstellung beeinflussen läßt ..." (BGHSt 1, 219, 222; vgl. auch BGHSt 10, 137, 139; BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1; BGH StGB § 176 Mindestfeststellungen 1 und 2, BGH StV 1991, 245, 246).

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Bei Zugrundelegung der Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig dürfte das Bayerische Oberste Landesgericht entgegen seiner Absicht nicht in die sachlich-rechtliche Prüfung eintreten, sondern müßte das Verfahren einstellen (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 206 a Abs. 1 StPO; vgl. auch BGHSt 10, 137 zum Eröffnungsbeschluß).

    Im wesentlichen wird es darauf ankommen, wie wahrscheinlich es ist, daß der Betroffene zu der angegebenen Zeit und in dem angegebenen Raum weitere gleichartige Ordnungswidrigkeiten verübt hat und eine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. auch BGHSt 10, 137, 140) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56] .

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