Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.05.2003

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2005 - 5 StR 222/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8674
BGH, 17.03.2005 - 5 StR 222/04 (https://dejure.org/2005,8674)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2005 - 5 StR 222/04 (https://dejure.org/2005,8674)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2005 - 5 StR 222/04 (https://dejure.org/2005,8674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 176 StGB; § 244 Abs. 4 StPO
    Vergewaltigung; sexueller Missbrauch; fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens (eigene Sachkunde; ausnahmsweise Erforderlichkeit bei Besonderheiten des Einzelfalles; kindliche Zeugen; Diskrepanzen im Kernbereich ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und versuchter Nötigung; Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben; Erfordernis der Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • Judicialis

    StPO § 230; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 4 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Pflicht zur Zuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachters für den kindlichen Belastungszeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 419
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 2203/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrichterliche Beweiswürdigung

    Diese Beweislage ist mit Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht und Besonderheiten gegeben sind, die eine spezifische, durch das Gericht nicht zu leistende Sachkunde bei der Würdigung von Zeugenaussagen erfordern (vgl. etwa BGH, StV 2005, S. 419; StV 2002, S. 637; NStZ 2001, S. 105; jeweils m.w.N.), nicht vergleichbar.
  • LG Neuruppin, 27.05.2010 - 16 KLs 6/10

    Vergewaltigung: Gleichrangigkeit der Tatbestandsalternative des Ausnutzens einer

    Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242; BGH, Urteil vom 17.03.2005 - 5 StR 222/04, StV 2005, 419).
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   BGH, 21.05.2003 - 5 StR 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3784
BGH, 21.05.2003 - 5 StR 51/03 (https://dejure.org/2003,3784)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2003 - 5 StR 51/03 (https://dejure.org/2003,3784)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 5 StR 51/03 (https://dejure.org/2003,3784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des § 338 Nr. 5 i.V.m. § 230 Strafprozessordnung (StPO); Weiterverhandlung und Neueintritt in die Beweisaufnahme; Fortsetzung der Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nach § 231 Abs. 2 StPO; Nachgewiesene Eigenmächtigkeit des Angeklagten; Bisheriges pünktliches ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 230; ; StPO § 231 Abs. 2; ; StPO § 249 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 231 Abs. 2
    Eigenmächtigkeit des Ausbleibens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 561
  • StV 2003, 649
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90

    Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 51/03
    Eigenmächtiges Fernbleiben liegt nur vor, wenn der Angeklagte wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht nachkommt, ohne dafür hinreichende Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe zu haben (BGHSt 37, 249; LR-Gollwitzer, StPO 25. Aufl. § 231 Rdn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 240/91

    Anwesenheitspflicht und Anwesenheitsrecht des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 5 StR 51/03
    Danach fehlt es im vorliegenden Fall in der Person des ordnungsgemäß geladenen (vgl. insoweit BGHSt 38, 271, 273) Angeklagten an der Eigenmächtigkeit des Fernbleibens im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO.
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Über den Wortlaut des § 231 Abs. 2 StPO hinaus setzt die Abwesenheitsverhandlung voraus, dass das Ausbleiben des Angeklagten auf dessen Eigenmacht beruht und diese ihm nachgewiesen werden kann (vgl. BGH NStZ 2003, 561).

    Eigenmacht setzt danach aber eine bewusste Entscheidung des Angeklagten zum Ausbleiben trotz bestehender Teilnahmemöglichkeit voraus und scheidet daher jedenfalls dann aus, wenn der Angeklagte durch Krankheit oder andere von seinem Willen unabhängige Umstände (etwa eine Zugverspätung, vgl. BGH NStZ 2003, 561) am (rechtzeitigen) Erscheinen zum Fortsetzungstermin gehindert ist.

  • OLG Hamm, 26.09.2006 - 1 Ss 406/06

    Eigenmacht; Begriff; Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache

    Über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus ist Voraussetzung allerdings, dass sich der Angeklagte eigenmächtig entfernt oder eigenmächtig ausbleibt, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGH, NStZ 2003, 561; BGH NStZ 1993, 446).
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