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   BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01   

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https://dejure.org/2002,5624
BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01 (https://dejure.org/2002,5624)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2002 - 5 StR 556/01 (https://dejure.org/2002,5624)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 5 StR 556/01 (https://dejure.org/2002,5624)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Andere seelische Abartigkeit; verminderte Schuldfähigkeit (verminderte Einsichtsfähigkeit nur bei tatsächlich verminderter Unrechtseinsicht); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mißbrauch von Kindern - Revision des Angeklagten - Persönlichkeitsstörung - Verminderte Einsichtsfähigkeit - Aufhebung des Schuld- und Rechtsfolgenausspruchs - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Einsichtsfähigkeit und §§ 20 , 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn - was hier nicht festgestellt ist - dem Angeklagten auch tatsächlich die Unrechtseinsicht fehlt (BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25 ff.).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01
    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25 ff.).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01
    Fehlt dem Täter dagegen die Unrechtseinsicht und kann ihm ihr Fehlen auch nicht vorgeworfen werden, dann hat er ohne Schuld (§ 20 StGB) gehandelt mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheiden würde (vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2, 3).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01
    Fehlt dem Täter dagegen die Unrechtseinsicht und kann ihm ihr Fehlen auch nicht vorgeworfen werden, dann hat er ohne Schuld (§ 20 StGB) gehandelt mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheiden würde (vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2, 3).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01
    Das Landgericht hat dabei nicht erkennbar bedacht, daß die Anwendung der §§ 20, 21 StGB nach der Rechtsprechung nicht zugleich auf die Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5 und Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Auszug aus BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01
    Das Landgericht hat dabei nicht erkennbar bedacht, daß die Anwendung der §§ 20, 21 StGB nach der Rechtsprechung nicht zugleich auf die Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5 und Schuldunfähigkeit 1).
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