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   BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00   

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https://dejure.org/2001,2694
BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00 (https://dejure.org/2001,2694)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - 5 StR 591/00 (https://dejure.org/2001,2694)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - 5 StR 591/00 (https://dejure.org/2001,2694)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 323a StGB; § 64 StGB; § 337 StPO; § 68a StPO; § 241 StPO
    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei zwei Blutproben; Sprachunkundigkeit und Erfordernis hinreichend konkreter Aussicht eines Behandlungserfolges; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tatbegehung und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Zugrundelegung individueller Abbauwerte bei der Berechnung einer Blutalkoholkonzentration an Hand zweier Blutproben - Verletzung des Fragerechts wegen unbegründeter Nichtzulassung der Frage des Verteidigers nach Aufenthalten eines Zeugen in einem ...

  • blutalkohol PDF, S. 344
  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 64; ; StPO § 68a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 241 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21; StPO § 68 a, § 241 Abs. 2
    Individuelle Abbauwerte bei Alkohol; Zurückweisung von Fragen zu Vorstrafen eines Zeugen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 418
  • StV 2001, 435
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00

    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    Eine berechtigte, von § 241 Abs. 2 StPO gedeckte Zurückweisung dieser Frage versteht sich jedenfalls ohne jede Begründung nicht von selbst (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 3, BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 - vgl. auch BGHSt 2, 284; 13, 252).

    Für den Sonderfall einer insgesamt ungewöhnlich eingehenden Zeugenbefragung durch den Verteidiger mit ersichtlich erschöpfendem Informationsgewinn (vgl. BGH NStZ 1982, 158, 159; BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 -) ist hier auch nichts ersichtlich.

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    Ebenso wenig muß entschieden werden, ob bereits an der Sprachunkundigkeit des Angeklagten das Erfordernis hinreichend konkreter Aussicht eines Behandlungserfolges (BVerfGE 91, 1) scheitern müßte, was der Senat für naheliegend hält (a.A. BGH StV 1998, 74, zweifelnd BGHSt 36, 199).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 84/91

    Beweiswert eines individuellen Blutalkoholabbauwertes aufgrund zweier Blutproben

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    a) Mit Rücksicht auf generell nicht linearen Alkoholabbau rechtfertigen zwei Blutproben nicht, der Berechnung der Blutalkoholkonzentration "individuelle" Abbauwerte zugrunde zu legen (vgl. BGHR StGB § 21 - Blutalkoholkonzentration 24).
  • BGH, 06.03.1990 - 5 StR 71/90

    Erfordernis der Begründung einer Einschränkung des Fragerechts -

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    Eine berechtigte, von § 241 Abs. 2 StPO gedeckte Zurückweisung dieser Frage versteht sich jedenfalls ohne jede Begründung nicht von selbst (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 3, BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 - vgl. auch BGHSt 2, 284; 13, 252).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    Ebenso wenig muß entschieden werden, ob bereits an der Sprachunkundigkeit des Angeklagten das Erfordernis hinreichend konkreter Aussicht eines Behandlungserfolges (BVerfGE 91, 1) scheitern müßte, was der Senat für naheliegend hält (a.A. BGH StV 1998, 74, zweifelnd BGHSt 36, 199).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    Eine berechtigte, von § 241 Abs. 2 StPO gedeckte Zurückweisung dieser Frage versteht sich jedenfalls ohne jede Begründung nicht von selbst (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 3, BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 - vgl. auch BGHSt 2, 284; 13, 252).
  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    Eine berechtigte, von § 241 Abs. 2 StPO gedeckte Zurückweisung dieser Frage versteht sich jedenfalls ohne jede Begründung nicht von selbst (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 - Zurückweisung 3, BGH, Beschluß vom 17. November 2000 - 3 StR 389/00 - vgl. auch BGHSt 2, 284; 13, 252).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - 5 StR 591/00
    Der Angeklagte hat mit seiner Revision keine entsprechende Beanstandung erhoben; ob bereits hieraus eine entsprechende Rechtsmittelbeschränkung (BGHSt 38, 362) abzuleiten ist, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09

    Recht auf effektive Verteidigung und Verletzung des Fragerechts (Zurückweisung

    Anhaltspunkte dafür, dass der Zeuge trotz der Zurückweisung der Frage besonders langwierig durch den Verteidiger mit insgesamt erschöpfendem Informationsgewinn befragt worden wäre (vgl. BGHR StPO § 241 Abs. 2 Zurückweisung 7; BGH NStZ-RR 2001, 138), sind zudem nicht ersichtlich.
  • BGH, 13.01.2003 - 5 StR 544/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

    Bei dieser Sachlage mußte die Frage seiner Unterbringung nach § 64 StGB unbedingt im Urteil abgehandelt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2000 - 5 StR 407/00 -, vom 15. März 2001 - 5 StR 591/00 - und vom 11. Dezember 2001 - 5 StR 552/01 - jeweils m. w. N.), was die Strafkammer unterlassen hat." Hinzu kommt, daß der Angeklagte therapiewillig ist (UA S. 4) und keine Umstände ersichtlich sind, die den Erfolg einer etwaigen Maßregel in Frage stellen.
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs 401 Js 28842/17
    Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, es liege bei weitgehender Sprachunkundigkeit des Angeklagten die Annahme nahe, dass eine Behandlung ohne konkrete Erfolgsaussicht sei (BGH, NStZ 2001, 418; BGH, NStZ 2009, 204, 205; Fischer, StGB, § 64 Rn. 24).
  • LG Essen, 20.05.2019 - 27 KLs 4/19

    Tankstellenüberfälle, Widerstand im Gewahrsam

    Fehlende Sprachkenntnisse des Täters können der Aussicht auf einen Therapieerfolg entgegenstehen (BGH, NStZ 2001, 418).
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs
    Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, es liege bei weitgehender Sprachunkundigkeit des Angeklagten die Annahme nahe, dass eine Behandlung ohne konkrete Erfolgsaussicht sei (BGH, NStZ 2001, 418; BGH, NStZ 2009, 204, 205; Fischer, StGB, § 64 Rn. 24).
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