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   BGH, 10.01.2000 - 5 StR 638/99 (2)   

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BGH, 10.01.2000 - 5 StR 638/99 (2) (https://dejure.org/2000,3480)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 437
  • StV 2000, 617
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18

    Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten

    Voraussetzung ist aber, dass es die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde besitzt, selbst wenn es erst durch das Gutachten genügend sachkundig geworden ist, um die Beweisfrage beurteilen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 4 StR 542/07, StraFo 2008, 334 - 335, und vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 575/05

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Affekttat und vermeintlicher Affektabbau

    Voraussetzung ist aber, dass er die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde besitzt, selbst wenn er erst durch das Gutachten genügend sachkundig geworden ist, um die Beweisfrage beurteilen zu können (vgl. BGH NStZ 2000, 437; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 75 m.w.N.).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze muss der Tatrichter, der von dem Gutachten eines in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen abweichen will und die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde nicht selbst besitzt, einen weiteren Sachverständigen hinzuziehen (vgl. BGH NStZ 2006, 511 [512] und 2000, 437; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 464/04

    Vergewaltigung; Sicherungsverwahrung (Beurteilung des Hangs abweichend vom

    Will der Tatrichter eine Frage, zu der er einen Sachverständigen gehört hat, im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er sich jedoch in einer Weise mit den Darlegungen des Sachverständigen auseinandersetzen, die erkennen läßt, daß er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5; BGH NStZ 2000, 437; NStZ-RR 2005, 39; Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

    Voraussetzung ist aber, dass er die für die abweichende Beurteilung erforderliche Sachkunde besitzt, selbst wenn er erst durch das Gutachten genügend sachkundig geworden ist, um die Beweisfrage beurteilen zu können (vgl. BGH NStZ 2000, 437; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 244 Rdn. 75 m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

    Während bereits der letztgenannte Umstand Zweifel an deren Sachkunde nahelegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98, 99), kommt ein von der Strafkammer nicht nur partiell, sondern im Ganzen nicht für brauchbar erachtetes Gutachten als Grundlage zur Erlangung eigener Sachkunde in der Regel nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437; KK/StPO-Krehl, 8. Aufl., StPO, § 244 Rn. 57).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 610/17

    Die "Liebesbeziehung" zu einem 11jährigen, lernbehinderten Kind

    Die richterliche Sachkunde reicht in der Regel nicht aus, um, wie es das Landgericht getan hat, ohne Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen eine sexuelle Präferenzstörung zu diagnostizieren und, in Verbindung mit "Vereinsamung und Altersabbau", im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung zu gewichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 535/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; Beschluss vom 10. Januar 2000 - 5 StR 638/99, NStZ 2000, 437; LK StGB/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 236 mwN).
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