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   BGH, 26.02.1974 - 5 StR 7/74   

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https://dejure.org/1974,7924
BGH, 26.02.1974 - 5 StR 7/74 (https://dejure.org/1974,7924)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1974 - 5 StR 7/74 (https://dejure.org/1974,7924)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 (https://dejure.org/1974,7924)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Offenbarer Schreibfehler im Urteil als Revisionsgrund - Finalitätszusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme beim Raub

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1967 - 2 StR 234/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1974 - 5 StR 7/74
    Dahinstehen kann, ob der Entscheidung des zweiten Strafsenats in 2 StR 234/67 vom 12. Juli 1967 zu folgen ist; der erkennende Senat hatte vorher schon stets die Auffassung vertreten, daß es für die Anwendung des § 249 StGB genügt, wenn der Täter die Wirkung einer - auf Grund anderen Beweggrundes unmittelbar voraufgegangenen - Gewaltanwendung bewußt dazu ausnutzt, um dem Opfer (welches sich dagegen nicht mehr zu wehren wagt) Sachen wegzunehmen.
  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Sexuelle Nötigung in

    Nach dieser Ansicht genügt es, daß der Täter die Wirkung einer - auf Grund eines anderen Beweggrundes unmittelbar voraufgegangenen - Gewaltanwendung (oder Drohung) bewußt dazu ausnutzt, um in Bereicherungsabsicht das Opfer (welches sich nicht mehr zu widersetzen wagt) zu einer Vermögensschädigenden Handlung zu veranlassen (BGH, Urt. vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 - vgl. auch BGH, Urt. vom 14. April 1967 - 5 StR 118/67).
  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines

    Der Täter hat die durch die gewaltsame Entführung geschaffene Lage und die Wirkung der erneuten Gewaltanwendung bewußt dazu ausgenutzt, um dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagte, Geld wegzunehmen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74).
  • BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75

    Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Jugendhaft -

    Der Täter hat die durch die fortdauernde Gewaltanwendung und durch die neue Drohung mit der Fesselung geschaffene Lage bewußt dazu ausgenutzt, um dem Opfer, das sich dagegen nicht mehr zu wehren wagte, die bereits beim gewaltsam erzwungenen Ausziehen abgestreifte Halskette abzunehmen und die Armbanduhr abzuverlangen (vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 1974 - 5 StR 7/74 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 -).
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