Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.06.2019

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   BGH, 03.05.2019 - AK 15/19, StB 9/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15614
BGH, 03.05.2019 - AK 15/19, StB 9/19 (https://dejure.org/2019,15614)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2019 - AK 15/19, StB 9/19 (https://dejure.org/2019,15614)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19 (https://dejure.org/2019,15614)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 120 Abs. 1 S. 1 StPO; § 121 StPO; Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; § 129a StGB; § 129b StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von ursächlichem Verteidigerverhalten bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung; Versuch der Erzwingung einer zweiten Pflichtverteidigerbestellung; Inkaufnahme einer Aussetzung der Hauptverhandlung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 1 S 1 StPO, Art 2 Abs 2 S 2 GG

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 6 VStGB, § 7 VStGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 53 StGB, § 11 Abs. 3 StGB, § 131 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), § 52 Abs. 1 StGB, § 126 Abs. 1 StGB, § 140 Nr. 2 StGB, § 228 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 229 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 3 Satz 3, § 122 StPO, § 121 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 121 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 Alternative 1, § 131 Abs. 1 Nr. 1, § 52 StGB, Abs. 5 Satz 2 Alternative 2, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 126 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 3, § 9 Abs. 1 Variante 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von für die Verfahrensdauer (mit-)ursächlichem Verteidigungsverhalten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft; Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von für die Verfahrensdauer (mit-)ursächlichem Verteidigungsverhalten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unters...

  • rewis.io

    Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaftfortdauer: Berücksichtigung von für die Verfahrensdauer mitursächlichem Verteidigungsverhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 120 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von für die Verfahrensdauer (mit-)ursächlichem Verteidigungsverhalten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft; Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Wenn der Wahlverteidiger die Aussetzung der HV erzwingt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Update: Wenn der Wahlverteidiger die Aussetzung der HV erzwingt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2249
  • NStZ-RR 2019, 283
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Hierzu ist zunächst in den Blick zu nehmen, dass - nachdem zwischenzeitlich die Hauptverhandlung erneut begonnen hat - die dem erkennenden Gericht obliegende Beurteilung des dringenden Tatverdachts im Haftbeschwerdeverfahren ohnehin nur in eigeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 mwN).

    Daraus folgt, dass die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache mit der Dauer der Untersuchungshaft steigen, aber auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zunehmen (BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f. mwN).

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 mwN, juris Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217).

  • BGH, 30.10.2018 - AK 36/18
    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Nach Anklageerhebung durch den Generalbundesanwalt zum Oberlandesgericht Stuttgart unter dem 26. Oktober 2018 hat der Senat am 30. Oktober 2018 die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet (AK 36/18).

    Soweit es im Tatkomplex I den Vorwurf der Unterstützung der Vereinigung "Islamischer Staat' (IS) in zehn Fällen betrifft, nimmt der Senat zum Sachverhalt, zu den den dringenden Tatverdacht begründenden Umständen - auch zu den Erkenntnissen zu der Vereinigung IS als solcher - und zur rechtlichen Bewertung Bezug auf die Gründe seiner Haftfortdauerentscheidung vom 30. Oktober 2018 (AK 36/18), die fortgelten und dem neuen Haftbefehl des Oberlandesgerichts ebenfalls zugrunde liegen.

    Bei dem Angeklagten besteht aus den Gründen der Haftfortdauerentscheidung des Senats vom 30. Oktober 2018 (AK 36/18, juris Rn. 42), von denen abzuweichen kein Anlass besteht, unverändert der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).

  • BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Diesen Antrag wies der Vorsitzende des Strafsenats des Oberlandesgerichts nach ablehnender Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit Vorsitzendenbeschluss vom 15. Januar 2019 zurück; die Beschwerde dagegen verwarf der Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (StB 3/19, juris), die Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2019 nicht zur Entscheidung an und stellte die Erledigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fest (2 BvR 280/19, juris).

    Im Verfassungsbeschwerdeverfahren hatte die Wahlverteidigerin solche Ermessensfehler zudem nicht zu substantiieren vermocht (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 2 BvR 280/19, juris Rn. 9).

  • BGH, 07.02.2019 - StB 3/19

    Ausschluss der Beschwerde bei Ablehnung der Beiordnung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Diesen Antrag wies der Vorsitzende des Strafsenats des Oberlandesgerichts nach ablehnender Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit Vorsitzendenbeschluss vom 15. Januar 2019 zurück; die Beschwerde dagegen verwarf der Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (StB 3/19, juris), die Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2019 nicht zur Entscheidung an und stellte die Erledigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fest (2 BvR 280/19, juris).

    In diesem Zusammenhang ist weiter in den Blick zu nehmen, dass sowohl die Beschwerde zum Senat als auch die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart erfolglos geblieben waren, wobei der Senat zur Sache ausgeführt hatte, dass der Vorsitzendenbeschluss nach vorläufiger Einschätzung Ermessensfehler nicht erkennen lasse (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - StB 3/19, juris Rn. 8).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2005 - 6 EVY 7/04

    Verstoß gegen die Pflicht zur Übernahme einer Pflichtverteidigung

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Dagegen könnte insbesondere sprechen, dass sie um der Durchsetzung ihrer Überzeugung von der Notwendigkeit eines zweiten Pflichtverteidigers willen eine Aussetzung der Hauptverhandlung in Kauf nahm, was im Ergebnis mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einer längeren Dauer des Strafverfahrens und der den Angeklagten besonders belastenden Untersuchungshaft führen wird (vgl. zur Standeswidrigkeit des Erzwingens einer Unterbrechung der Hauptverhandlung durch den Verteidiger auch AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juli 2005 - (2) 6 EVY 7/04, NJW-RR 2006, 1491, 1492 f.).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Bei der Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft und deren Verhältnismäßigkeit ist die (Mit-)Ursächlichkeit von Verteidigungsverhalten für die Verfahrensdauer sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198 f.) als auch nach derjenigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 6. November 2014 - Application no. 67522/09 Ereren gegen Deutschland, NJW 2015, 3773, 3775) und des Senats (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, JR 2013, 419, 421; vom 4. Februar 2016 - StB 1/16, juris Rn. 25; vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19) zu berücksichtigen.
  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Bei der Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft und deren Verhältnismäßigkeit ist die (Mit-)Ursächlichkeit von Verteidigungsverhalten für die Verfahrensdauer sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198 f.) als auch nach derjenigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 6. November 2014 - Application no. 67522/09 Ereren gegen Deutschland, NJW 2015, 3773, 3775) und des Senats (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, JR 2013, 419, 421; vom 4. Februar 2016 - StB 1/16, juris Rn. 25; vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19) zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 mwN, juris Rn. 39 ff.; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217).
  • EGMR, 06.11.2014 - 67522/09

    EREREN v. GERMANY

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Bei der Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft und deren Verhältnismäßigkeit ist die (Mit-)Ursächlichkeit von Verteidigungsverhalten für die Verfahrensdauer sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198 f.) als auch nach derjenigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 6. November 2014 - Application no. 67522/09 Ereren gegen Deutschland, NJW 2015, 3773, 3775) und des Senats (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, JR 2013, 419, 421; vom 4. Februar 2016 - StB 1/16, juris Rn. 25; vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19) zu berücksichtigen.
  • BGH, 04.02.2016 - StB 1/16

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 03.05.2019 - AK 15/19
    Bei der Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft und deren Verhältnismäßigkeit ist die (Mit-)Ursächlichkeit von Verteidigungsverhalten für die Verfahrensdauer sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198 f.) als auch nach derjenigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 6. November 2014 - Application no. 67522/09 Ereren gegen Deutschland, NJW 2015, 3773, 3775) und des Senats (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, JR 2013, 419, 421; vom 4. Februar 2016 - StB 1/16, juris Rn. 25; vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19) zu berücksichtigen.
  • BGH, 22.09.2016 - StB 29/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Mord; Fortdauer der etwas mehr als

  • BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 435/16

    Billigung von Straftaten durch nachträgliches Gutheißen von Tötungen Gefangener

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Dies hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer Berücksichtigung zu finden, ohne dass dies von einer Bewertung des Verhaltens als nicht sachdienlich abhängig wäre (s. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19; vom 3. Mai 2019 - AK 15/19 u. StB 9/19, NJW 2019, 2249 Rn. 36, 38, jeweils mwN).
  • BGH, 17.07.2019 - StB 18/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der

    Eine zwischenzeitlich unter dem 25. März 2019 von der Wahlverteidigerin des Angeklagten eingelegte Haftbeschwerde hat der Senat durch Beschluss vom 3. Mai 2019 (AK 15/19, StB 9/19, juris) verworfen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des diesbezüglichen Verfahrensgeschehens nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf den Beschluss vom 3. Mai 2019 (AK 15/19, StB 9/19, juris Rn. 33 f.).

  • OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 2 StE 9/18

    Aussetzungskostentragungspflicht eines Wahlverteidigers

    Vielmehr war das Verhalten der Verteidigerin, die letztlich mutwillig eine Aussetzung der Hauptverhandlung provozierte, mit einer gewissenhaften Ausübung des Anwaltsberufs nicht in Einklang zu bringen (hierzu tendierend auch BGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - AK 15/19 - Rn. 38; vgl. ferner OLG Jena, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 Ws 439/16 - juris Rn. 35; Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 01. Juli 2005 - (2) 6 EVY 7/04 - juris Rn. 17 f.).
  • BGH, 24.09.2020 - AK 31/20

    Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländische

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (st. Rspr.; vgl. zu alledem etwa BGH, Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 f.; vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, NJW 2019, 2249 Rn. 29 f., jeweils m. Nachw. aus der Rspr. des BVerfG).
  • BGH, 01.06.2022 - StB 21/22

    Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Dies hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer unabhängig von einer Bewertung des Verhaltens als nicht sachdienlich Berücksichtigung zu finden (s. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19; vom 3. Mai 2019 - AK 15/19 u.a., NJW 2019, 2249 Rn. 36, 38; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 49).
  • BGH, 04.07.2019 - AK 33/19

    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung; Fortdauer der

    Durch die eigenen Kommentierungen des Angeschuldigten fügte dieser einen eigenen Beitrag hinzu, der im Kontext als Aufforderung zu verstehen ist, sich den Gewalttätigkeiten des IS entweder mitgliedschaftlich oder unterstützend anzuschließen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, juris Rn. 21; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 30).
  • BGH, 17.03.2020 - AnwSt (B) 2/20

    Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der

    Die in der Beschwerdeschrift genannte Rechtsfrage, ob das eigenmächtige Verlassen der Hauptverhandlung durch einen zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt im Fall notwendiger Verteidigung zur Erzwingung einer Aussetzung der Hauptverhandlung standeswidrig ist und - bejahendenfalls - unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen hiervon anzunehmen sind, ist höchstrichterlich bereits grundsätzlich geklärt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80, Strafverteidiger 1981, 133, 135; Urteil vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, NJW 1982, 1404, 1405 [insoweit in BGHSt 30, 312 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, NStZ-RR 2019, 283, 284 unter Verweis auf AGH Hamm, NJW-RR 2006, 1491, 1492).
  • AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)

    Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers

    Von daher ist es in der Regel als Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten zu werten, wenn ein Rechtsanwalt in einem Fall notwendiger Verteidigung eigenmächtig die Hauptverhandlung verlässt, um durch seine Abwesenheit (vgl. § 338 Nr. 5 StPO) deren Aussetzung zu erzwingen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80 -, Strafverteidiger 1981, Seite 133 [135]; Urteil vom 03.05.2019 - AK 15/19, StB 9/19 -, Rn. 38; Anwaltsgerichtshof ###, Urteil vom 01.07.2005 - (2) 6 EVY 7/04 -, Rn. 17, jeweils juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2019 - AK 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21613
BGH, 26.06.2019 - AK 15/19 (https://dejure.org/2019,21613)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2019 - AK 15/19 (https://dejure.org/2019,21613)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - AK 15/19 (https://dejure.org/2019,21613)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 33a StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des entscheidungserheblichen Vorbringens in Schriftsätzen gegen einen Haftbefehl

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des entscheidungserheblichen Vorbringens in Schriftsätzen gegen einen Haftbefehl

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 33a
    Berücksichtigung des entscheidungserheblichen Vorbringens in Schriftsätzen gegen einen Haftbefehl

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - AK 15/19
    Als Gegenvorstellung wäre die Eingabe wohl schon unzulässig, weil für eine erneute Entscheidung bei - wie hier - unveränderter Sach- und Rechtslage das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51, BVerfGE 2, 225, 231 f.); jedenfalls wäre sie aus den fortgeltenden Gründen der vorangegangenen Entscheidung vom 16. Mai 2019 aber auch unbegründet.
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