Rechtsprechung
BGH, 02.07.2014 - AK 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 129a Abs. 1 StGB; § 129b Abs. 1 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO
Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("ISIG"); dringender Tatverdacht; Fortdauer der Untersuchungshaft - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 112 Abs 3 StPO, § 116 Abs 1 StPO, § 129a Abs 1 StGB, § 129b Abs 1 S 1 StGB, § 129b Abs 1 S 2 StGB
Anordnung der Untersuchungshaft: Wiedereinreise eines Mitglieds des ISIS nach Deutschland - IWW
- Wolters Kluwer
Fortdauer der Untersuchungshaft gegenüber einem Mitglied der ISIG nach Teilnahme an Kämpfen in Syrien und Wiedereinreise nach Deutschland
- rewis.io
Anordnung der Untersuchungshaft: Wiedereinreise eines Mitglieds des ISIS nach Deutschland
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortdauer der Untersuchungshaft gegenüber einem Mitglied der ISIG nach Teilnahme an Kämpfen in Syrien und Wiedereinreise nach Deutschland
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"ISIS" als ausländische terroristische Vereinigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fortdauer der Untersuchungshaft gegenüber Mitglied der ISIS nach Wiedereinreise nach Deutschland rechtmäßig
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Frankfurt, 05.12.2014 - 2 StE 5/14
Kreshnik B. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in der Vereinigung ISIS
BGH, 02.07.2014 - AK 16/14Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der
Islamischer Staat
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16
Auslieferung eines Verfolgten an die Demokratische Volksrepublik Algerien wegen …
Die Tat ist sowohl nach Art. 87 bis 6 P1 des algerischen Strafgesetzbuches als auch gem. §§ 129 a, b StGB strafbar (vgl. wegen der Einordnung des sogenannten Islamischen Staates, früher: Islamischen Staat im Irak und inGroßsyrien, als ausländische terroristische Vereinigung BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - AK 16/14 -, juris).