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   BGH, 05.07.2012 - AK 19/12   

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https://dejure.org/2012,19325
BGH, 05.07.2012 - AK 19/12 (https://dejure.org/2012,19325)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2012 - AK 19/12 (https://dejure.org/2012,19325)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - AK 19/12 (https://dejure.org/2012,19325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
    Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Fortdauer über sechs Monate hinaus); ausländische terroristische Vereinigung (Abgrenzung zwischen Mitgliedschaft und Unterstützung; Al Qaida)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - AK 19/12
    aa) Die Frage, ob ein Täter, der in der Bundesrepublik Deutschland lebt, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt, bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 112 f.) regelmäßig bereits deshalb besonderer Prüfung, weil er sich nicht im unmittelbaren Betätigungsgebiet der (Kern-)Organisation aufhält; dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Täter - wovon auch beim Angeklagten auszugehen ist - nie an einem Ort befunden hat, an dem Vereinigungsstrukturen bestehen, und ihn nur der Kontakt zu einem in Deutschland befindlichen Mitglied - hier die Mitangeklagten - mit der Organisation verbindet.

    Vielmehr genügt es, wenn die Förderungshandlung an sich wirksam ist und der Organisation irgendeinen Vorteil bringt; ob dieser Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (BGH, Urteil vom 14. August 2009, aaO, 116; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348 f.).

  • BGH, 13.09.2011 - StB 12/11

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - AK 19/12
    b) Hinsichtlich der den dringenden Verdacht der Einbindung der Mitangeklagten E., S. und C. in die Strukturen von Al Qaida und der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags begründenden Umstände verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 13. September 2011 ( StB 12/11) und vom 23. November 2011 (AK 19-21/11); die Erkenntnisse, auf denen diese Entscheidungen beruhen, sind auch in das Verfahren gegen den Angeklagten Si. eingeführt.

    bb) Anders als bei den Mitangeklagten S. und C. (hierzu Senat, Beschlüsse vom 13. September 2011 - StB 12/11; vom 23. November 2011 - AK 19-21/11) erlauben die nach gegenwärtigem Ermittlungsstand für und gegen den Angeklagten sprechenden Beweisanzeichen auch in der gebotenen Gesamtschau nicht den für die Annahme eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hinreichend sicheren Schluss, der Angeklagte habe sich im Sinne der dargestellten Maßstäbe getragen von einem einvernehmlichen Willen in die ausländische terroristische Organisation Al Qaida eingegliedert.

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - AK 19/12
    Vielmehr genügt es, wenn die Förderungshandlung an sich wirksam ist und der Organisation irgendeinen Vorteil bringt; ob dieser Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (BGH, Urteil vom 14. August 2009, aaO, 116; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348 f.).
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