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   BGH, 22.06.2022 - AK 22/22   

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https://dejure.org/2022,17218
BGH, 22.06.2022 - AK 22/22 (https://dejure.org/2022,17218)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2022 - AK 22/22 (https://dejure.org/2022,17218)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - AK 22/22 (https://dejure.org/2022,17218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der weiteren Haftprüfung hinsichtlich Fortdauer der Untersuchungshaft

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  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der weiteren Haftprüfung hinsichtlich Fortdauer der Untersuchungshaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.09.2019 - AK 53/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - AK 22/22
    Dem Ruhen der Haftprüfungsfrist steht nicht entgegen, dass diese bereits vor Beginn der Hauptverhandlung abgelaufen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1 2 3 19. September 2019 - AK 53/19, juris Rn. 4; MüKoStPO/Böhm, 1. Aufl., § 121 Rn. 107; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 122 Rn. 23, jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2022 - 2 OJs 15/20

    "IS" - Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Amin M. u.a. wegen des Verdachts der

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - AK 22/22
    Der Angeklagte befindet sich seit dem 18. August 2021 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. August 2021 (10 BJs 38/21) sodann aufgrund - erweiterten und neu gefassten - Haftbefehls vom 7. April 2022 (5 - 2 OJs 15/20 - 1/22), den der nach Anklageerhebung mit der Sache befasste Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erlassen hat.
  • BGH, 09.03.2022 - AK 6/22

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch entwürdigende oder erniedrigende

    Auszug aus BGH, 22.06.2022 - AK 22/22
    Nachdem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 9. März 2022 (AK 6/22) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet hatte, hat mittlerweile die Hauptverhandlung am 15. Juni 2022 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main begonnen.
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