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   BGH, 18.05.2016 - AK 25/16   

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https://dejure.org/2016,13459
BGH, 18.05.2016 - AK 25/16 (https://dejure.org/2016,13459)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2016 - AK 25/16 (https://dejure.org/2016,13459)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - AK 25/16 (https://dejure.org/2016,13459)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate bei dringendem Tatverdacht wegen Ausübung einer geheimdienstlichen Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland für den Geheimdienst einer fremden Macht (Ausforschung von in legaler Weise politisch aktiven Personen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG, Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, § 99 Abs. 1 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Weitergabe von Informationen über Mitglieder der iranischen Exilopposition in Deutschland an den iranischen Geheimdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Weitergabe von Informationen über Mitglieder der iranischen Exilopposition in Deutschland an den iranischen Geheimdienst

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit; Weitergabe von Informationen über Mitglieder der iranischen Exilopposition in Deutschland an den iranischen Geheimdienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausspionieren von Exilpolitikern

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2012 - AK 10/12

    Geheimdienstliche Agententätigkeit: Strafbarkeit der Tätigkeit gegen einen

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - AK 25/16
    § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG setzt auch nicht voraus, dass sich die - im Inland ausgeübte - Agententätigkeit auf hier stationierte Truppen oder deren Einrichtungen bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2012 - AK 10 und 11/12).

    Da bereits dies die Fortdauer der Untersuchungshaft trägt, lässt der Senat offen, ob - wie der Haftbefehl und die Anklageschrift annehmen - § 99 Abs. 1 StGB auch Fallgestaltungen erfasst, in denen sich die Tathandlung gegen einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2012 - AK 10 und 11/12; hier: Italien, Finnland, Dänemark, Griechenland und Schweden).

  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - AK 25/16
    Dies läuft den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwider, die gehalten ist, den hier unter dem Schutz des Grundgesetzes lebenden und sich betätigenden Ausländern diesen Schutz auch zu gewähren (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158, 160).

    Schließlich spricht alles dafür, dass die "Volksmodjadehin Iran-Organisation (MEK)" nicht als terroristische Vereinigung einzustufen ist (vgl. zur Ausforschung von Mitgliedern und Unterstützern einer solchen Vereinigung BGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158).

  • BGH, 17.05.2023 - AK 20/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Dieses Handeln war gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, weil von den mutmaßlichen Ausforschungen deutsche Staatsangehörige (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 211/17, NStZ 2018, 590, 593; Beschluss vom 4. April 2019 - StB 54/18 u.a., NStZ-RR 2019, 177, 179) und Personen betroffen waren, die sich im Bundesgebiet unter dem Schutz des Art. 5 GG in legaler Weise politisch betätigten, ohne Mitglied oder Unterstützer einer von der Europäischen Union gelisteten ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 6 ff.; vom 31. August 2016 - AK 46/16, NStZ 2017, 153, 154; vom 29. Juni 2017 - AK 30/17, NStZ-RR 2017, 275, 276; zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 99 StGB durch § 1 Abs. 1 Nr. 4 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes auf andere Vertragsstaaten der NATO mit in Deutschland stationierten Truppen s. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2016 - AK 25/16, juris Rn. 12 f., vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18, juris Rn. 34; LK/Barthe/Schmidt, StGB, 13. Aufl., § 99 Rn. 11 mwN).
  • VG Aachen, 18.04.2023 - 10 K 2177/20

    Iran; Asyl; Exilpolitik; Volksmujaheddin; MEK aktuelle Lage

    vgl. zu allem Dr. Jörn Thielmann, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Auskunft von 30. Juli 2010 bzw. 2. August 2010; amnesty international, urgent action vom 5. Januar 2011 zu drohenden Hinrichtungen und vom 3. November 2016 zu verweigerter medizinischer Versorgung einer Inhaftierten; Auswärtiges Amt, Auskunft vom 12. September 2011 an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Iran: Rückkehr von Personen mit Verbindungen zu den Volksmudschahedin (PMOI), Schnellrecherche vom 20. Juli 2018; ACCORD, Iran: COI Compilation, July 2018, S. 29 ff.; vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 K 6223/08.A -, juris, Rn. 44 ff.; VG Hannover, Urteil vom 24. August 2009 -, juris, Rn. 8 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 11 K 4710/09 -, juris, Rn. 38 ff., jeweils m. w. N.; vgl. zudem BGH, Beschluss vom 18. Mai 2016 - AK 25/16 -, juris, Rn. 7 ff.
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