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   BGH, 04.08.2022 - AK 26/22   

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https://dejure.org/2022,21585
BGH, 04.08.2022 - AK 26/22 (https://dejure.org/2022,21585)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2022 - AK 26/22 (https://dejure.org/2022,21585)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2022 - AK 26/22 (https://dejure.org/2022,21585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.2022 - AK 14/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - AK 26/22
    Mit Beschluss vom 21. April 2022 (AK 14/22) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 09.03.2022 - AK 6/22

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch entwürdigende oder erniedrigende

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - AK 26/22
    Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO ist der vollzogene Haftbefehl der Ermittlungsrichterin des Kammergerichts vom 11. Juni 2020, zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur der gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO zuständige Strafsenat des Kammergerichts befugt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2022 - AK 6/22, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 17.10.2019 - AK 56/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - AK 26/22
    Ob sich die Angeklagte durch ihre Ausreise mit den beiden Kindern hochwahrscheinlich außerdem wegen tateinheitlich begangener schwerer Entziehung Minderjähriger in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen nach § 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, § 52 StGB strafbar gemacht hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 40 ff.), kann für die Haftfrage dahinstehen.
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