Rechtsprechung
BGH, 04.08.2022 - AK 26/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 112 StPO
Fortdauer der Untersuchungshaft - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 171, 52, 53 StGB, §§ 121, 122 StPO, § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 89c Abs. 1 Nr. 8, § 52 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 1, 4 Satz 2 StPO, § 213 Abs. 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.2022 - AK 14/22
BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen
Auszug aus BGH, 04.08.2022 - AK 26/22
Mit Beschluss vom 21. April 2022 (AK 14/22) hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet. - BGH, 09.03.2022 - AK 6/22
Kriegsverbrechen gegen Personen durch entwürdigende oder erniedrigende …
Auszug aus BGH, 04.08.2022 - AK 26/22
Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens nach §§ 121, 122 StPO ist der vollzogene Haftbefehl der Ermittlungsrichterin des Kammergerichts vom 11. Juni 2020, zu dessen Anpassung oder Erweiterung nur der gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO zuständige Strafsenat des Kammergerichts befugt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2022 - AK 6/22, juris Rn. 5 mwN). - BGH, 17.10.2019 - AK 56/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des …
Auszug aus BGH, 04.08.2022 - AK 26/22
Ob sich die Angeklagte durch ihre Ausreise mit den beiden Kindern hochwahrscheinlich außerdem wegen tateinheitlich begangener schwerer Entziehung Minderjähriger in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen nach § 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, § 52 StGB strafbar gemacht hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 40 ff.), kann für die Haftfrage dahinstehen.