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   BGH, 18.10.2022 - AK 31/22   

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https://dejure.org/2022,30279
BGH, 18.10.2022 - AK 31/22 (https://dejure.org/2022,30279)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2022 - AK 31/22 (https://dejure.org/2022,30279)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2022 - AK 31/22 (https://dejure.org/2022,30279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 129a StGB; § 129b StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; besondere Schwierigkeit und Umfang der Ermittlungen); mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Abgrenzung zu ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 7 VStGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG, §§ 121, 122 StPO, § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 136 StPO, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 129a Abs. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier:Vereinigung "Islamischer Staat" (IS)); Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier:Vereinigung 'Islamischer Staat' (IS)); Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2022 - AK 14/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Auszug aus BGH, 18.10.2022 - AK 31/22
    Beide Merkmale sind durch das der Angeklagten vorgeworfene Verhalten erfüllt (zu den insoweit nach st. Rspr. anzulegenden Maßstäben s. BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 28 ff. mwN).

    Sie stellen sich in Anbetracht der langjährigen Einbindung der Angeklagten in den IS und ihres Ziels, im Rahmen der ihr von der Vereinigung zugedachten Rolle die Polizei- und Wachdienste ihres Ehemanns zu gewährleisten, nicht lediglich als bloße alltägliche Verrichtungen ohne Organisationsbezug dar (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 35 mwN).

    Denn nach vorläufiger Einschätzung wird der Aufenthalt der Angeklagten im kurdischen Flüchtlingslager und im türkischen Gewahrsam nicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB auf die Freiheitsstrafe anzurechnen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 44; ferner BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 473/20, NStZ-RR 2021, 387).

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20

    Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer

    Auszug aus BGH, 18.10.2022 - AK 31/22
    Denn nach vorläufiger Einschätzung wird der Aufenthalt der Angeklagten im kurdischen Flüchtlingslager und im türkischen Gewahrsam nicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB auf die Freiheitsstrafe anzurechnen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 44; ferner BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 473/20, NStZ-RR 2021, 387).
  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2022 - AK 31/22
    Der entschiedene Wille der Angeklagten zur Stärkung des IS rechtfertigt es auch, die Betätigungen im Haushalt, die für sich gesehen noch keine Beteiligungsakte darstellen müssen (s. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; vom 21. April 2022 - AK 18/22, juris Rn. 5 ff.; ferner SSW-StGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 38), als auf Dauer angelegtes vereinigungstypisches Verhalten zu bewerten.
  • BGH, 05.10.2018 - StB 43/18

    Keine diplomatische Immunität bei privatem Urlaub in einem Drittstaat (Durchreise

    Auszug aus BGH, 18.10.2022 - AK 31/22
    Für ein Untertauchen im In- und Ausland könnte die Angeklagte auch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreifen (zum erforderlichen Verdachtsgrad hinsichtlich der für die Fluchtgefahr maßgeblichen Tatsachen s. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43/18 u.a., juris Rn. 37 mwN).
  • BGH, 21.04.2022 - AK 18/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Auszug aus BGH, 18.10.2022 - AK 31/22
    Der entschiedene Wille der Angeklagten zur Stärkung des IS rechtfertigt es auch, die Betätigungen im Haushalt, die für sich gesehen noch keine Beteiligungsakte darstellen müssen (s. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; vom 21. April 2022 - AK 18/22, juris Rn. 5 ff.; ferner SSW-StGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 38), als auf Dauer angelegtes vereinigungstypisches Verhalten zu bewerten.
  • BGH, 20.04.2023 - AK 18/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    c) In rechtlicher Hinsicht ist der der Angeschuldigten angelastete Sachverhalt dahin zu beurteilen, dass sie dringend verdächtig ist der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB), indem sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dem IS anschloss und sich für ihn auf verschiedene Weise betätigte (vgl. zu den Anforderungen: BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - AK 31/22, juris Rn. 33 ff.; vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 28 ff.; vom 21. April 2022 - AK 18/22, juris Rn. 5 ff.).

    Denn sie stellen sich in Anbetracht der Einbindung der Angeschuldigten in den IS und ihres Ziels, im Rahmen der ihr zugedachten Rolle die Kampfbereitschaft ihres Ehemanns bzw. seinen Einsatz in der "Feindaufklärung" zu gewährleisten, nicht lediglich als bloße alltägliche Verrichtungen ohne Organisationsbezug - als Erfüllung "häuslicher Pflichten" - dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - AK 31/22, juris Rn. 23; vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 35).

  • BGH, 05.10.2023 - AK 57/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

    c) In rechtlicher Hinsicht ist der Beschuldigte dringend verdächtig der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB), indem er sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dem IS anschloss und sich durch seine Patrouillengänge an ihm beteiligte (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - AK 31/22, juris Rn. 21 ff.; vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 28 ff.; vom 21. April 2022 - AK 18/22, juris Rn. 5 ff.).
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