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   BGH, 04.07.2019 - AK 33/19   

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https://dejure.org/2019,21614
BGH, 04.07.2019 - AK 33/19 (https://dejure.org/2019,21614)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2019 - AK 33/19 (https://dejure.org/2019,21614)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - AK 33/19 (https://dejure.org/2019,21614)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 129a Abs. 1, Abs. 5 Satz 2, § ... 129b Abs. 1 StGB, § 111 Abs. 1, 2 StGB, § 131 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Alternative 1 StGB, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG, § 140 Nr. 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 3 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VereinsG, §§ 129a, 129b StGB, §§ 129, 84, 85, 86a StGB, § 52 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts des Werbens um Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung; Veröffentlichung der Bilder eines Angeschuldigten auf seinen öffentlich einsehbaren Profilen eines ...

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts des Werbens um Mitglieder für eine ausländische terroristisc...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts des Werbens um Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung; Veröffentlichung der Bilder eines Angeschuldigten auf seinen öffentlich einsehbaren Profilen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.06.2018 - AK 26/18

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    Ein Erfolg der Werbung wird nicht vorausgesetzt; auch der erfolglose Versuch, andere als Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung zu gewinnen, wird von der Strafbarkeit erfasst (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 29).

    Durch die eigenen Kommentierungen des Angeschuldigten fügte dieser einen eigenen Beitrag hinzu, der im Kontext als Aufforderung zu verstehen ist, sich den Gewalttätigkeiten des IS entweder mitgliedschaftlich oder unterstützend anzuschließen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, juris Rn. 21; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 30).

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    Jedenfalls bedarf es einer Gedankenäußerung, die sich nach dem Verständnis des Adressaten als Werbung zugunsten einer konkreten terroristischen Vereinigung darstellt und über das bloße Werben um Sympathie im Sinne eines befürworteten Eintretens für eine konkrete terroristische Vereinigung hinausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 4 Rn. 11 f. mwN).

    (2) Soweit bei den übrigen Veröffentlichungen eine Strafbarkeit wegen Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu erwägen ist, sind insbesondere ein etwaiger Organisationsbezug der Veröffentlichungen und gegebenenfalls die Abgrenzung zu einem bloß befürwortenden Eintreten für die Vereinigung in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 3 Rn. 5 f.; Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 4 Rn. 12 f.).

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    3 StGB in Rede steht, ist bei dem Bereitstellen von Dateien im Internet in Bedacht zu nehmen, ob diese bei einem Nutzer eingegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 18; vom 12. November 2013 - 3 StR 322/13, NStZ-RR 2014, 47; Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55, 59).
  • BGH, 03.05.2019 - AK 15/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    Durch die eigenen Kommentierungen des Angeschuldigten fügte dieser einen eigenen Beitrag hinzu, der im Kontext als Aufforderung zu verstehen ist, sich den Gewalttätigkeiten des IS entweder mitgliedschaftlich oder unterstützend anzuschließen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, juris Rn. 21; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 30).
  • BGH, 07.02.2019 - AK 1/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und ihrer Fortdauer über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    Ein enger räumlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang, der beispielsweise bei einer einheitlichen Chatkommunikation anzunehmen sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - AK 21/19, juris Rn. 28; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - AK 1/19, juris Rn. 38), erschließt sich nicht ohne Weiteres.
  • BGH, 03.05.2019 - StB 9/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    Durch die eigenen Kommentierungen des Angeschuldigten fügte dieser einen eigenen Beitrag hinzu, der im Kontext als Aufforderung zu verstehen ist, sich den Gewalttätigkeiten des IS entweder mitgliedschaftlich oder unterstützend anzuschließen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, juris Rn. 21; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 30).
  • BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    (2) Soweit bei den übrigen Veröffentlichungen eine Strafbarkeit wegen Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu erwägen ist, sind insbesondere ein etwaiger Organisationsbezug der Veröffentlichungen und gegebenenfalls die Abgrenzung zu einem bloß befürwortenden Eintreten für die Vereinigung in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 3 Rn. 5 f.; Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 4 Rn. 12 f.).
  • BGH, 17.08.2017 - AK 34/17

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    Bei mehrfachem Werben liegt in der Regel Tatmehrheit vor (BGH, Beschluss vom 17. August 2017 - AK 34/17, NStZ-RR 2017, 347, 348).
  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    Ein Erfolg der Werbung wird nicht vorausgesetzt; auch der erfolglose Versuch, andere als Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung zu gewinnen, wird von der Strafbarkeit erfasst (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353; vom 28. Juni 2018 - AK 26 und 27/18, juris Rn. 29).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - AK 33/19
    3 StGB in Rede steht, ist bei dem Bereitstellen von Dateien im Internet in Bedacht zu nehmen, ob diese bei einem Nutzer eingegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 18; vom 12. November 2013 - 3 StR 322/13, NStZ-RR 2014, 47; Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55, 59).
  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 322/13

    Öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften im Internet

  • BGH, 09.05.2019 - AK 21/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht

  • BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21

    Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen;

    Nach den mithin geltenden allgemeinen Grundsätzen (s. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - AK 33/19, juris Rn. 30; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 172) steht der vom Angeklagten am 21. August 2015 geleistete Beitrag in Realkonkurrenz zu den anderen Taten.
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    Selbst bei mehrfachem Werben liegt in der Regel Tatmehrheit vor (s. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2017 - AK 34/17, NStZ-RR 2017, 347, 348; vom 4. Juli 2019 - AK 33/19, juris Rn. 30; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - AK 1/19, juris Rn. 11 ff., 30, 38).
  • BGH, 02.10.2019 - AK 51/19

    Fortdauer einer Untersuchungshaft aufgrund des Vorwurfs von Verstößen gegen das

    Die - in der Stellungnahme des Verteidigers zitierte - Einschätzung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Bestellung eines weiteren Verteidigers, das Verfahren erweise sich in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht nicht als besonders umfangreich oder schwierig, führt angesichts unterschiedlicher Maßstäbe zu keinem anderen Ergebnis (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - AK 33/19, juris Rn. 39).
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