Rechtsprechung
BGH, 22.01.2015 - AK 34/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 99 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
Dringender Tatverdacht bzgl. geheimdienstlicher Agententätigkeit (Weitergabe von Informationen an US-amerikanischen Geheimdienst durch BND-Mitarbeiter); Fluchtgefahr; Fortdauer der Untersuchungshaft - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 332 Abs. 1, § 335 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 Nr. 1 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bzgl. dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bzgl. dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Der Maulwurf bleibt im Bau”…..
- haerlein.de (Kurzinformation)
Untersuchungshaft, wie lange darf sie andauern, ohne dass ein Urteil ergangen ist?
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG München, 17.03.2016 - 8 St 1/15
Strafverfahren gegen Markus R. wegen Landesverrats u.a.
OLG München, 14.10.2015 - 8 St 1/15Fall Markus R.
BGH, 22.01.2015 - AK 34/14Dringender Tatverdacht bzgl. geheimdienstlicher Agententätigkeit (Weitergabe von
BGH, Ermittlungsrichter, 03.07.2014 - 1 BGs 162/14Fall Markus R.
Fall Markus R.
Sonstiges
- taz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 10.09.2014)
Anwalt über Spionage-Vorwurf: "Kein klassischer Spion"
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, Ermittlungsrichter, 03.07.2014 - 1 BGs 162/14
Fall Markus R.
Auszug aus BGH, 22.01.2015 - AK 34/14
Der Beschuldigte wurde am 2. Juli 2014 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 3. Juli 2014 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (1 BGs 162/14), neugefasst durch den Beschluss vom 16. Dezember 2014 (1 BGs 244/14) ununterbrochen in Untersuchungshaft.
- BGH, 21.12.2021 - AK 52/21
Fortdauer der Untersuchungshaft: Zuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von …
Dies gilt auch deshalb, weil Russland daran gelegen sein dürfte, eine Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten, in der das Agieren russischer Geheimdienste öffentlich verhandelt wird, zu vermeiden (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - AK 34/14, juris Rn. 9).