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   BGH, 31.07.2019 - AK 37/19   

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BGH, 31.07.2019 - AK 37/19 (https://dejure.org/2019,26494)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2019 - AK 37/19 (https://dejure.org/2019,26494)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - AK 37/19 (https://dejure.org/2019,26494)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 211 StGB; § 27 StGB; § 112 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus niedrigen Beweggründen (politisch motivierte Tötung); Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 211 Abs. 2, §§ 22, 23, 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB, § 53 StGB, §§ 27, 52 StGB, § 170 Abs. 2 StPO, 52, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 3, § 78c Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 27 StGB, Art. 20 Abs. 4 GG, §§ 129a, 129b StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, § 129b StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 StGB, § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 3 EMRK, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 201 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht als Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE)); Beihilfe ...

  • rewis.io

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei Beteiligung an terroristischer Vereinigung in Sri Lanka

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Dringender Tatverdacht als Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus; Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE)); Beihilfe ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    (a) Das Attentat wurde aus niedrigen Beweggründen verübt, mithin aus einem nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert und auf tiefster Stufe stehenden Motiv (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1).

    Offen bleiben kann, ob auch der Angeschuldigte selbst aus politischer Motivation handelte, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wusste er zumindest um die Tatmotivation seiner Vorgesetzten und des ausführenden Attentäters (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1, 5).

  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    (b) Auch das Mordmerkmal der Heimtücke ist gegeben, da der Attentäter eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers mit hoher Wahrscheinlichkeit bewusst zur Tat ausnutzte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 18).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    Hinsichtlich des Vereinigungsdelikts folgt dies jedenfalls aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, weil sich der Angeschuldigte in Deutschland befindet (zum Strafanwendungsrecht einer Straftat nach § 129b StGB s. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    Angesichts dessen, dass der Angeschuldigte einräumte, noch im Juni 2009 einer hochrangigen LTTE-Führungspersönlichkeit Hilfe zur Flucht nach Malaysia geleistet zu haben, ist - ungeachtet etwaiger kurzer "Ruhepausen' - von einer durchgängigen mitgliedschaftlichen Beteiligung zumindest bis zur Ermordung des Führers Vellupillai Prabhakaran am 19. Mai 2009 auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01, BGHSt 46, 349).
  • BGH, 19.04.2017 - StB 9/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr;

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    Der Annahme von Heimtücke steht dabei auch nicht entgegen, dass Lakshman Kadirgamar durch sein Amt in der srilankischen Regierung mit einem Anschlag der LTTE auf sich rechnen konnte oder musste, denn ein berufs- oder rollenbedingtes generelles Misstrauen führt als solches noch nicht zum dauerhaften Ausschluss der Arglosigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17, juris Rn. 22).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    b) Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - derjenige der Schwerkriminalität.
  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    (1) Die LTTE stellen nach den vorliegenden Erkenntnissen eine terroristische Vereinigung im außereuropäischen Ausland im Sinne des § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF dar, der sich der Angeschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens im August 2002 anschloss und für die er sich bis mindestens 19. Mai 2009 vielfach betätigte (zu den Voraussetzungen der mitgliedschaftlichen Beteiligung s. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, juris Rn. 22 f.).
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    b) Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - derjenige der Schwerkriminalität.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    Der Tatbestand der Beihilfe zum Mord, idealkonkurrierend mit der eigenständigen Erfüllung der §§ 129a, 129b StGB, tritt hierzu in Tatmehrheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 38 f.).
  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
    Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 93 f.).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2020 - 2 StE 9/19

    Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE und Beihilfe

    Politische Beweggründe zur Tötung eines Menschen sind jenseits des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und stehen auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2019 - AK 37/19 - BGH, NStZ-RR 2018, 245f. - juris Rn. 12).

    Der Arglosigkeit steht nicht entgegen, dass er aufgrund seines Ministeramtes allgemein oder wegen früherer gescheiterter Anschläge mit einem Angriff der LTTE rechnen konnte oder musste, denn ein berufsbedingtes "generelles Misstrauen" führt als solches noch nicht zum dauerhaften Ausschluss der Arglosigkeit (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2019 - AK 37/19 - BGH, Beschluss vom 19. April 2017 - StB 9/17-, juris Rn. 22).

  • BGH, 08.09.2022 - AK 29/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

    Nach den derzeitigen Erkenntnissen liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit aller seiner vereinigungsbezogenen Aktivitäten und damit eine Tat vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 23 ff.; vom 31. Juli 2019 - AK 37/19, juris Rn. 28 mwN), so dass sich Verjährungsfragen nicht stellen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3, § 78a Satz 1 StGB).
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