Rechtsprechung
BGH, 18.09.2019 - AK 52/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 112 StPO; § 121 StPO
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 StGB, § 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 bis 3, § 52 StGB, § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft auch über neun Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121 Abs. 1
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft auch über neun Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.06.2019 - AK 26/19
Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der …
Auszug aus BGH, 18.09.2019 - AK 52/19
Der Senat hat mit Beschluss vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
- BGH, 09.01.2020 - AK 65/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über zwölf Monate hinaus wegen des …
Der Senat hat mit Beschlüssen vom 5. Juni 2019 (AK 26/19) und 18. September 2019 (AK 52/19) jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.