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   BGH, 12.10.2017 - AK 53/17   

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https://dejure.org/2017,41542
BGH, 12.10.2017 - AK 53/17 (https://dejure.org/2017,41542)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2017 - AK 53/17 (https://dejure.org/2017,41542)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - AK 53/17 (https://dejure.org/2017,41542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 120 StPO
    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Begriff des Unterstützens; Abgrenzung zur Beihilfe; organisationsbezogene Tätigkeit; objektive Nützlichkeit; Erfolg; Werben um Mitglieder); Fluchtgefahr; Fortdauern der Untersuchungshaft über ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 und Satz 2, § 129b Abs. 1, § 53 StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG, § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) und b, § 140 Nr. 2, § 126 Abs. 1 Nr. 2 und 6, § 52 StGB, Abs. 5 Sätze 1 und 2, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 129b Abs. 1 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 2, § 129a Abs. 1, 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Islamischer Staat - IS); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Werben um ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Islamischer Staat - IS); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Werben um ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Islamischer Staat - IS); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Werben um ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich jedes Tätigwerden zu verstehen, durch das ein Nichtmitglied der Vereinigung deren innere Organisation und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder das sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (s. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117).

    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 14 15 16 69, 117 f.).

    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 14 15 16 69, 117 f.).

    Ein Erfolg der Werbung wird nicht vorausgesetzt; auch der erfolglose Versuch, andere als Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung zu gewinnen, wird von der Strafbarkeit erfasst (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353).

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 334/15

    Strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungsleistung

    Auszug aus BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
    Er hat aber, indem er diesen mit den Überweisungen bei der Umsetzung seines Vorhabens, nach Syrien zu reisen und sich dort als Kämpfer dem IS anzuschließen, unterstützen wollte, dessen Anschluss an die Organisation gefördert und damit durch sein Tun für die Vereinigung einen objektiven Nutzen entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, NStZ 2016, 528, 529).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
    d) Da der Angeschuldigte deutscher Staatsangehöriger ist, ist gemäß § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB deutsches Strafrecht anwendbar; außerdem hält er sich in Deutschland auf (zum Strafanwendungsrecht nach § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017, AK 11-13/17, juris Rn. 16; auch BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
    Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass ein Außenstehender mitgliedschaftliche Betätigungsakte eines Angehörigen der Vereinigung fördert; in diesem Sinne handelt es sich beim Unterstützen um eine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe zur Mitgliedschaft (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 101).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 12.10.2017 - AK 53/17
    Auch muss das Wirken des Nichtmitgliedes nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).
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