Rechtsprechung
BGH, 10.11.2016 - AK 55/16, AK 56/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
Dringender Tatverdacht der Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung; Fortsetzung der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Schwerkriminalität; Verhältnismäßigkeit) - HRR Strafrecht
§ 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
Dringender Tatverdacht der Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung; Fortsetzung der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Schwerkriminalität; Verhältnismäßigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 211, 212 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Gruppierung Ahrar al-Sham); Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Gruppierung Ahrar al-Sham); Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.2016 - AK 52/16
Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer …
Auszug aus BGH, 10.11.2016 - AK 55/16
c) Deutsches Strafrecht ist anwendbar (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.). - BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
Auszug aus BGH, 10.11.2016 - AK 55/16
a) Die Gruppierung Ahrar al Sham stellt sich nach den vorliegenden Erkenntnissen dar als auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen und mithin als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 mwN).
- BGH, 10.11.2016 - AK 56/16
Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft im Rahmen des Verdachts der …
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 55/16 AK 56/16.