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   BGH, 03.03.2020 - AK 63/19   

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https://dejure.org/2020,4128
BGH, 03.03.2020 - AK 63/19 (https://dejure.org/2020,4128)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - AK 63/19 (https://dejure.org/2020,4128)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - AK 63/19 (https://dejure.org/2020,4128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 211 Abs. 2, § 27 Abs. 1 StGB, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung einer Untersuchungshaft und die Fortdauer über sechs Monate hinaus; Vorwurf der Beihilfe zur heimtückischen Tötung des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung einer Untersuchungshaft und die Fortdauer über sechs Monate hinaus; Vorwurf der Beihilfe zur heimtückischen Tötung des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
    Mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) hat der Senat die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl verworfen und den Tatvorwurf dahin konkretisiert, dass der Beschuldigte die Tat des Mitbeschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit dadurch förderte, dass er diesen in seinem Willen, L. zu töten, bestärkte, indem er ihm - in enger freundschaftlicher Verbundenheit und dessen rechtsradikales Gedankengut teilend - etwa durch gemeinsame Unternehmungen, die fortlaufende Durchführung gemeinsamer Schießübungen, aber auch die Teilnahme an politischen Demonstrationen, Zuspruch und Sicherheit vermittelte.

    a) Nachdem der Mitbeschuldigte zunächst sein Geständnis aus seiner verantwortlichen Vernehmung vom 25. Juni 2019, L. wissentlich und willentlich erschossen zu haben, unter Verweis auf eine durch die Vernehmungsbeamten ausgeübte Drucksituation bzw. seine mangelnde Vernehmungsfähigkeit pauschal widerrufen hatte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15), hat er in seinen weiteren Vernehmungen vom 8. Januar und 5. Februar 2020 das Tatgeschehen abweichend von seiner früheren Darstellung geschildert und bestritten, den Geschädigten erschossen zu haben.

    Die zunächst zur Begründung des pauschalen Widerrufs seines Geständnisses vorgebrachten Aspekte (Druck durch Vernehmungsbeamte/mangelnde Vernehmungsfähigkeit) haben sich als haltlos erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 15).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 132/19

    Rechtsextremer Terror: Zwei weitere Festnahmen im Mordfall Lübcke

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
    Der Beschuldigte wurde am 26. Juni 2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seit 27. Juni 2019 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 132/19) ununterbrochen in Untersuchungshaft.
  • BGH, 26.06.2019 - StB 10/19

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
    Im jetzigen Stadium des Verfahrens ist sie weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18 22. Februar 2018 - AK 4/18 und StB 29/17, juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 03.03.2020 - AK 63/19
    Im jetzigen Stadium des Verfahrens ist sie weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18 22. Februar 2018 - AK 4/18 und StB 29/17, juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 07.04.2020 - StB 8/20

    Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines sichergestellten Kraftfahrzeugs

    Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten und weitere Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes an dem Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel, Dr. L. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts sowie der Beweismittel, auf die der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten gestützt ist, wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des Senats vom 15. Januar 2020 (AK 62/19) und 3. März 2020 (AK 63/19).

    Der Beschuldigte ist des ihm zur Last gelegten Mordes dringend verdächtig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 7 ff.; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 7 ff.).

    Angesichts des wechselnden Aussageverhaltens des Beschuldigten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 7 ff.; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 7 ff.) erscheint es indes möglich, dass im weiteren Verfahrensverlauf eine erneute Untersuchung des VW Caddy Life erforderlich wird.

  • BGH, 17.06.2020 - AK 15/20

    Haftprüfung bei Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus i.R.d.

    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) die Beschwerde des Angeklagten gegen den ursprünglichen Haftbefehl verworfen hatte, hat er mit Beschluss vom 3. März 2020 (AK 63/19) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 05.10.2023 - AK 57/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

    Im jetzigen Stadium des Verfahrens ist sie weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2023 - AK 34/23, juris Rn. 25; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 18).
  • BGH, 13.07.2023 - AK 34/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

    Im jetzigen Stadium des Verfahrens ist sie weder rechtlich geboten noch tatsächlich möglich (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 4/18 u.a., juris Rn. 28; vom 26. Juni 2019 - StB 10/19, NStZ-RR 2019, 282; vom 3. März 2020 - AK 63/19, juris Rn. 18).
  • BGH, 28.04.2020 - AK 11/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs sowie der diesen stützenden Beweismittel wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Senats vom 15. Januar 2020 (AK 62/19, juris Rn. 7 ff.) und vom 3. März 2020 (AK 63/19, juris Rn. 7 ff.).
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