Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2020 - AK 9/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10175
BGH, 23.04.2020 - AK 9/20 (https://dejure.org/2020,10175)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2020 - AK 9/20 (https://dejure.org/2020,10175)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2020 - AK 9/20 (https://dejure.org/2020,10175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 211 StGB; § 22 StGB; § 120 Abs. 2 GVG
    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht des Mordes (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Eignung zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland; unmittelbares Ansetzen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 Abs. 2 Variante 4 und ... 5, §§ 22, 23 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 1 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 211 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB, § 22 StGB, § 142a Abs. 1 Satz 1 und 2, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG, § 169 Abs. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus bei Vorwurf eines Mordes; Prüfung des Bestehens eines dringenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus bei Vorwurf eines Mordes; Prüfung des Bestehens eines dringenden Tatverdachts

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2 ; StGB § 22
    Vorliegen der Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus bei Vorwurf eines Mordes; Prüfung des Bestehens eines dringenden Tatverdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    Ferner besteht die Gefahr von Nachahmungseffekten (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 12. Januar 2000 - StB 15/99, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 1; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 251 f.).

    b) Eine besondere Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 aE GVG ist nach einer Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Taten unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts der Angriffe auf das betroffene Rechtsgut des Gesamtstaats gegeben (s. zum Maßstab BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 253 f.).

  • BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99

    Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    Die innere Sicherheit kann bereits dann beeinträchtigt sein, wenn die Tat Auswirkungen auf den inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland in einer Weise hat, die über die Verletzung der Rechtsgüter einzelner Personen und die dadurch hervorgerufene Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erheblich hinausgehen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2000 - StB 15/99, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 1).

    Ferner besteht die Gefahr von Nachahmungseffekten (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 12. Januar 2000 - StB 15/99, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a Sicherheit 1; Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 251 f.).

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - derjenige der Schwerkriminalität.
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    Außerdem war er darüber verärgert, dass er seinen ursprünglichen Plan nicht umsetzen konnte, und wählte seine Opfer willkürlich aus (s. BGH, Urteil vom 15. September 2015 - 5 StR 222/15, NStZ 2015, 690, 691 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    Auch wenn der Angeschuldigte die Tötungen, anders als die beabsichtigte Tat in der Synagoge, nicht zuvor näher geplant hatte und die Opfer spontan auswählte, ergibt sich nach vorläufiger Würdigung nicht, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (s. allgemein BGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393).
  • BGH, 09.03.2006 - 3 StR 28/06

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Brandstiftung; Urteilsgründe (fehlende

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    Die Bemühungen, in das Gebäude zu gelangen, sollten unmittelbar in die Tatbestandsausführung münden (vgl. zum vorab geplanten Öffnen einer Tür BGH, Urteil vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34 Rn. 5).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    So sind Handlungen, die keinen tatbestandsfremden Zwecken dienen, sondern wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden, nicht als der Annahme unmittelbaren Ansetzens entgegenstehende Zwischenakte anzusehen (BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, BGHR StGB § 22 Ansetzen 38 Rn. 8 f.).
  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - AK 9/20
    Vor diesem Hintergrund bestehen überdies keine Bedenken gegen die im Haftbefehl vorgenommene Bewertung, der Angeschuldigte habe zudem aus niedrigen Beweggründen im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB getötet; denn sein Handeln war politisch motiviert (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12 mit kritischer Anmerkung Engländer).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Zudem kommt ihr eine besondere Bedeutung zu (vgl. näher zu den Maßstäben BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 250 f., 253 f.; zu Anschlägen auf Synagogen BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - AK 9/20, juris Rn. 34 ff.; vom 13. Juni 2023 - StB 29/23, juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht