Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,938
BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55 (https://dejure.org/1957,938)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1957 - I ZR 65/55 (https://dejure.org/1957,938)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1957 - I ZR 65/55 (https://dejure.org/1957,938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1919
  • GRUR 1958, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Der Titelschutz des § 16 Abs. 1 UnlWG beginnt ebenso wie der Schutz des Namens oder der Firma mit der Ingebrauchnahme des Titels, sofern nur der Titel von Natur aus unterscheidungskräftig und daher geeignet ist, schon von diesem Zeitpunkt ab Namensfunktion auszuüben (BGHZ 10, 196 [203] - Dun-Europa; 11, 214 [217] - KfA; 4, 167 [169] - DUZ; 21, 85 [88] - Spiegel).

    Wird er aber als Titel einer Druckschrift verwendet, so liegt darin, wie der Senat in dem Urteil BGHZ 21, 85 [89] ausgeführt hat, die Übertragung seiner ursprünglichen Sinnbedeutung auf einen ihm an sich nicht zukommenden Gegenstand, also eine lediglich bildliche Ausdrucksweise, die besagen soll, daß die so bezeichnete Druckschrift die Ereignisse eines bestimmten Zeitabschnittes wie ein Spiegel wiedergeben solle.

    Dazu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, mit denen der Senat in dem Urteil BGHZ 21, 85 [90, 91] die Verwechslungsfähigkeit des Titels der Klägerin unter der Voraussetzung schwächer Kennzeichnungskraft mit dem dort angegriffenen Titel "T. Wochenspiegel" verneint hat.

    Wie der Senat in dem Urteil BGHZ 21, 85 [94] ausgeführt hat, genügt es in einem solchen Falle für den auf § 16 Abs. 1 UnlWG gegründeten Unterlassungsanspruch des prioritätsälteren Titelinhabers nicht, daß die Verwechslungsgefahr für den Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung zu bejahen ist.

    Denn die durch Verkehrsdurchsetzung erlangte Rechtsstellung kann, wie in dem Urteil BGHZ 21, 85 [95] ausgeführt worden ist, nicht auf die Zeit, in der die Kennzeichnung sich noch nicht im Verkehr durchgesetzt hatte, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt der Begründung des Schutzes aus § 16 Abs. 1 UnlWG zurückbezogen werden (vgl. auch BGHZ 19, 23 [28] - Magirus; 21, 66 [74] - Hausbücherei).

  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Eine von Natur aus unterscheidungsschwache Bezeichnung gewinnt aber nach anerkanntem Rechtsgrundsatz an Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft, wenn sie sich im Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen durchgesetzt hat, und zwar in umso stärkerem Maße, je umfassender die Verkehrsdurchsetzung erfolgt (BGH GRUR 1952, 419 - Gumax; RG JW 1930, 1678 Nr. 7 - Sternteppich).

    Der Inhaber einer Kennzeichnung hat zwar grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß konkurrierende Kennzeichnungen einen weiteren Abstand von seiner Kennzeichnung einhalten, als er selbst ihn gegenüber anderen Kennzeichnungen gewählt oder gewahrt hat (BGH GRUR 1952, 419 - Gumax).

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Denn auch in diesem Falle behielte der Ausdruck "Spiegel der Woche" klanglich und für den flüchtigen Hörer innerhalb des Gesamttitels einen so hohen Grad von Selbständigkeit, daß die Verwechslungsgefahr nach wie vor gegeben wäre (vgl. BGH GRUR 1954, 123 [125] - NSU - Fox).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Der Titelschutz des § 16 Abs. 1 UnlWG beginnt ebenso wie der Schutz des Namens oder der Firma mit der Ingebrauchnahme des Titels, sofern nur der Titel von Natur aus unterscheidungskräftig und daher geeignet ist, schon von diesem Zeitpunkt ab Namensfunktion auszuüben (BGHZ 10, 196 [203] - Dun-Europa; 11, 214 [217] - KfA; 4, 167 [169] - DUZ; 21, 85 [88] - Spiegel).
  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Der Titelschutz des § 16 Abs. 1 UnlWG beginnt ebenso wie der Schutz des Namens oder der Firma mit der Ingebrauchnahme des Titels, sofern nur der Titel von Natur aus unterscheidungskräftig und daher geeignet ist, schon von diesem Zeitpunkt ab Namensfunktion auszuüben (BGHZ 10, 196 [203] - Dun-Europa; 11, 214 [217] - KfA; 4, 167 [169] - DUZ; 21, 85 [88] - Spiegel).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Denn die durch Verkehrsdurchsetzung erlangte Rechtsstellung kann, wie in dem Urteil BGHZ 21, 85 [95] ausgeführt worden ist, nicht auf die Zeit, in der die Kennzeichnung sich noch nicht im Verkehr durchgesetzt hatte, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt der Begründung des Schutzes aus § 16 Abs. 1 UnlWG zurückbezogen werden (vgl. auch BGHZ 19, 23 [28] - Magirus; 21, 66 [74] - Hausbücherei).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Denn die durch Verkehrsdurchsetzung erlangte Rechtsstellung kann, wie in dem Urteil BGHZ 21, 85 [95] ausgeführt worden ist, nicht auf die Zeit, in der die Kennzeichnung sich noch nicht im Verkehr durchgesetzt hatte, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt der Begründung des Schutzes aus § 16 Abs. 1 UnlWG zurückbezogen werden (vgl. auch BGHZ 19, 23 [28] - Magirus; 21, 66 [74] - Hausbücherei).
  • BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51

    GUZ - DUZ

    Auszug aus BGH, 08.01.1957 - I ZR 65/55
    Der Titelschutz des § 16 Abs. 1 UnlWG beginnt ebenso wie der Schutz des Namens oder der Firma mit der Ingebrauchnahme des Titels, sofern nur der Titel von Natur aus unterscheidungskräftig und daher geeignet ist, schon von diesem Zeitpunkt ab Namensfunktion auszuüben (BGHZ 10, 196 [203] - Dun-Europa; 11, 214 [217] - KfA; 4, 167 [169] - DUZ; 21, 85 [88] - Spiegel).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Da die Titel aber im geschäftlichen Verkehr auch in Fällen in Erscheinung treten, in denen von Inhalt und Aufmachung der damit gekennzeichneten Zeitschriften keine Kenntnis genommen werden kann, sich überdies auch Aufmachung und Charakter Von Zeitschriften ändern können, sind Zeitschriftentitel nur für sich allein zu betrachten (so zutreffend OLG Freiburg GRUR 1952, 524, 525; Tetzner, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 2. Aufl. Bem. 49 zu § 16 UWG; vgl. auch BGH GRUR 1958, 141, 143 - Spiegel der Woche).

    Je bekannter ein Zeichen ist, umso größer ist seine Kennzeichnungskraft und damit die Gefahr, daß das Publikum ein anderes Zeichen, das sich auch nur entfernt an das bekannte Zeichen anlehnt, mit dem Erinnerungsbild, das es von dem bekannten Zeichen besitzt, in Verbindung bringt (so u.a. BGH NJW 1951; 843, 844- Widia Ardia; BGH GRUR 1957, 281, 283 - Karo As; BGH GRUR 1958, 141, 142 - Spiegel der Woche).

  • BGH, 30.05.1975 - I ZR 37/74

    Verkehrsgeltung des Zeitschriftentitels "DER SPIEGEL" - Verwechselungsgefahr

    Es ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1956 (BGHZ 21, 85, 89 - Der Spiegel/Telegraf Wochen-Spiegel) und vom 8. Januar 1957 (GRUR 1958, 141, 142 - Der Spiegel/Spiegel der Woche) zutreffend davon ausgegangen, daß der Ausdruck "Der Spiegel" als Titel einer Druckschrift von Natur aus Unterscheidungskraft besitzt; als Zeitschriftentitel wird der Ausdruck "Der Spiegel" nur in übertragener Bedeutung benutzt.

    Auf die weitere Klagebegründung aus Warenzeichen- und Ausstattungsschutz kommt es insoweit nicht mehr an; ein weitergehender Schutz als nach § 16 Abs. 1 UWG wird dadurch nicht begründet (vgl. BGH GRUR 1958, 141, 142 - Spiegel der Woche).

  • OLG Köln, 22.12.1995 - 6 U 229/94

    Titelschutz der Computerfachzeitschrift "Q.WELT" und Anspruch auf Unterlassung

    Hierbei war auf den Zeitpunkt der ersten Kollision der Bezeichnungen der Parteien abstellen, denn die Verwechslungsgefahr muß nicht nur zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung vorliegen, sondern bereits bei Begründung des Schutzes des prioritätsjüngeren Titels bestanden haben (BGH GRUR 1958/141, 143 "Spiegel der Woche").
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Daß hierbei, um die Verwechslungsgefahr zu begründen, ein besonders hoher Grad von Selbständigkeit des Bestandteils innerhalb des angegriffenen Titels zu fordern wäre, kann entgegen der Auffassung des Revisionsbeklagten nicht etwa der Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Januar 1957 (GRUR 1958, 141, 142 re.Sp. - Spiegel der Woche) entnommen werden; diese bezieht sich vielmehr ausdrücklich auf die vorbezeichnete NSU-Fox-Entscheidung.
  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

    Dementsprechend sind Zeitschriftentitel in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stets als eintragungsfähig und im Falle ihrer Eintragung als warenzeichenrechtlich geschützt behandelt worden (vgl. GRUR 1956, 376 - Berliner Illustrierte; BGHZ 21, 85 - Spiegel; GRUR 1958, 141 - Spiegel der Woche; 1960, 126 - Sternbild).
  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

    Im übrigen gewinnt aber auch eine von Natur aus unterscheidungsschwache Bezeichnung oder Ausstattung nach anerkannten Rechtsgrundsätzen an Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft, wenn sie sich im Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen durchgesetzt hat, und zwar in um so stärkerem Maße, je umfassender die Verkehrsdurchsetzung erfolgte (BGH GRUR 1958, 141 -Spiegel der Woche).
  • BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58

    Nussknacker

    Da diese bildliche Ausdrucksweise zwar nach dem Sprachgebrauch naheliegt, aber doch vom Verkehr noch als solche empfunden wird, ist, wie das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß darlegt, das Wort als besondere Bezeichnung einer Druckschrift nach § 16 Abs. 1 UWG bereits von dem Zeitpunkt an geschützt, in dem die Bezeichnung in Gebrauch genommen wird (BGHZ 21, 85, 90 [BGH 15.06.1956 - I ZR 105/54] ; BGH NJW 1957, 1919 - Spiegel-Verlag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht