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   BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58   

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BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58 (https://dejure.org/1960,562)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1960 - I ZR 137/58 (https://dejure.org/1960,562)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1960 - I ZR 137/58 (https://dejure.org/1960,562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 768
  • MDR 1960, 471
  • GRUR 1960, 346
  • BB 1960, 341
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56

    Deutsche Illustrierte

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
    Für den Schutz eines solchen Titels ist es zwar anders als für den der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts nicht notwendig, daß mit der Bezeichnung ein Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, hier den Herausgeber, verbunden ist (BGH GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte).

    Ebenso wie bei der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts legt deshalb die Einstellung des Titelgebrauchs bei einer periodischen Druckschrift den Gedanken nahe, daß auch die unte dem Titel entfaltete Tätigkeit eingestellt worden sei und der Titel fortan im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werde, falls nicht auch hier besondere Umstände für eine nur vorübergehem de Nichtbenutzung sprechen (vgl. BGH GRUR 1959, 45, 47, 48 - Deutsche Illustrierte; BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker).

    Gleichwohl könnte von einer Fortdauer des Titelgebrauchs keine Rede mehr sein, wenn der Kläger selbst die Absicht aufgegeben hätte, das Werk unter dem Titel neu herauszubringen, oder wenn keine Möglichkeit mehr bestände, eine solche Absicht zu verwirklichen (BGH GRUR 1959, 45, 48 - Deutsche Illustrierte).

  • BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54

    Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
    Die Bezeichnung wird alsdann als Hinweis auf eine fortlaufende gewerbliche Tätigkeit benutzte Wird diese Tätigkeit eingestellt oder nicht mehr unter der Bezeichnung betrieben, so bedient der Berechtigte sich der Bezeichnung nicht mehr, wobei nach den Grundsätzen, die von der Rechtsprechung namentlich für die Kriegs- und Nachkriegszeit entwickelt worden sind, eine vorübergehende Stillegung des Betriebs den Schutz noch nicht erlöschen läßt (BGHZ 21, 66, 69 - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst; BGH NJW 1959, 39 [BGH 23.10.1958 - II ZR 54/57] - Astra).
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 54/57

    Vertretung des Mitversicherten durch Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
    Die Bezeichnung wird alsdann als Hinweis auf eine fortlaufende gewerbliche Tätigkeit benutzte Wird diese Tätigkeit eingestellt oder nicht mehr unter der Bezeichnung betrieben, so bedient der Berechtigte sich der Bezeichnung nicht mehr, wobei nach den Grundsätzen, die von der Rechtsprechung namentlich für die Kriegs- und Nachkriegszeit entwickelt worden sind, eine vorübergehende Stillegung des Betriebs den Schutz noch nicht erlöschen läßt (BGHZ 21, 66, 69 - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst; BGH NJW 1959, 39 [BGH 23.10.1958 - II ZR 54/57] - Astra).
  • BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58

    Nussknacker

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
    Ebenso wie bei der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts legt deshalb die Einstellung des Titelgebrauchs bei einer periodischen Druckschrift den Gedanken nahe, daß auch die unte dem Titel entfaltete Tätigkeit eingestellt worden sei und der Titel fortan im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werde, falls nicht auch hier besondere Umstände für eine nur vorübergehem de Nichtbenutzung sprechen (vgl. BGH GRUR 1959, 45, 47, 48 - Deutsche Illustrierte; BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
    Der erkennende Senat hat bisher noch nicht abschließend zu der Frage Stellung genommen, ob ein Titelschutz kraft Urheberrechts überhaupt möglich ist (vgl. BGHZ 26, 52, 59, 60 - Sherlock Holmes).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58
    Die Bezeichnung wird alsdann als Hinweis auf eine fortlaufende gewerbliche Tätigkeit benutzte Wird diese Tätigkeit eingestellt oder nicht mehr unter der Bezeichnung betrieben, so bedient der Berechtigte sich der Bezeichnung nicht mehr, wobei nach den Grundsätzen, die von der Rechtsprechung namentlich für die Kriegs- und Nachkriegszeit entwickelt worden sind, eine vorübergehende Stillegung des Betriebs den Schutz noch nicht erlöschen läßt (BGHZ 21, 66, 69 - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst; BGH NJW 1959, 39 [BGH 23.10.1958 - II ZR 54/57] - Astra).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft am Werk bezieht sich als urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnis nach § 11 UrhG allein auf die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu einem von ihm stammenden konkreten Werk (vgl. BGH Urt. vom 2. Februar 1960 - I ZR 137/58, GRUR 1960, 346, 347 - Der Nahe Osten rückt näher: Krüger-Nieland, Festschrift für Hauß, 1978, S. 215, 219 f.).
  • OLG Hamburg, 12.05.2016 - 3 U 129/14

    MIRA - Markenrechtlicher Werktitelschutz und ergänzender wettbewerblicher

    Neben Büchern oder Zeitschriften können auch Buchreihen oder Serien unter den Begriff des Werktitels fallen (BGH, GRUR 1990, 218 - Verschenktexte I; BGH, GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica; BGH, GRUR 1960, 346 - Naher Osten; alle zur alten Rechtslage § 16 UWG a. F.), aber auch Rubriken (BGH, GRUR 2012, 1265 Rn. 14; - Stimmt's; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, 2010, § 5 Rn. 76).
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Ebensowenig bedarf einer abschließenden Entscheidung, ob dem Titel einer Filmserie überhaupt ein selbständiger Urheberrechtsschutz (vgl. RGZ 123, 120, 122 ff - Brücke zum Jenseits: Titel einer Buchreihe) oder ein Urheberrechtsschutz als Teil des Gesamtwerks (vgl. RG aaO; ferner BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1960, 346 - Der nahe Osten rückt näher) zugebilligt werden kann.
  • LG Düsseldorf, 08.09.2010 - 12 O 430/09

    Collagen aus zerkauten Kaugummis

    Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft am Werk bezieht sich als urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnis nach § 11 UrhG allein auf die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu einem von ihm stammenden Werk (vgl. BGH GRUR 1960, 346, 347 - Der nahe Osten rückt näher).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2015 - 4 HKO 1164/15

    "Winnetou"-Buchtitel sind markenrechtlich geschützt

    Da davon ausgegangen werden muss, dass das Buch in den beteiligten Kreisen noch bekannt ist, ist das Werktitelrecht nicht erloschen (BGH GRUR 1960, 346 - Naher Osten).
  • OLG Köln, 23.12.1999 - 6 U 102/99

    Vermutung der Dringlichkeit in Verletzungsverfahren nach Markengesetz -

    Allerdings trifft es zu, daß grundsätzlich nur ein solcher Titel schutzwürdig und prioritätsbegründend ist, der mit einer bestehenden Druckschrift verknüpft ist; bei endgültiger Aufgabe der Druckschrift erlischt auch der Titelschutz (vgl. BGH GRUR 1993, 769/770 -"Radio Stuttgart"-; BGH GRUR 1960, 346/348 -"Naher Osten"-; BGH GRUR 1959, 45 -" Deutsche Illustrierte"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Rdn. 59 zu § 5 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.12.1995 - 6 U 229/94

    Titelschutz der Computerfachzeitschrift "Q.WELT" und Anspruch auf Unterlassung

    Die Einstellung des Titelgebrauchs bei einer periodischen Druckschrift legt deshalb die Vorstellung des Verkehrs nahe, daß auch die unter dem Titel entfaltete Tätigkeit eingestellt worden ist und der Titel fortan im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werde, falls nicht besondere Umstände für eine nur vorübergehende Nichtbenutzung sprechen (BGH GRUR 1960/346, 348 "Naher Osten" m.w.N.).
  • LG Köln, 09.08.2006 - 28 O 63/06

    Anspruch der Erben eines vermeintlichen Kunstwerkurhebers auf Unterlassung

    Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft am Werk bezieht sich als urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnis nach § 11 UrhG allein auf die geistigen und persönlichen Beziehungen des Urhebers zu einem von ihm stammenden konkreten Werk (vgl. BGH, NJW 1960, 768 = LM § 1 LitUrhG Nr. 10 = GRUR 1960, 346 (347) - Der Nahe Osten rückt näher; Krüger-Nieland, in Festschr.
  • BGH, 27.11.1981 - I ZR 147/79

    Unterlassungsklage gegen die Verwendung eines bestimmten Titels für einen

    Aus Rechtsgründen kann deshalb nicht beanstandet werden, wenn das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, der Titel "Schlemmer Atlas" sei bereits von Haus aus für einen kulinarischen Reiseführer unterscheidungskräftig, der Schutz dieses Titels (§ 16 Abs. 1 UWG) sei mithin schon durch seine Ingebrauchnahme 1974 entstanden, ohne daß es insoweit auf eine Verkehrsgeltung ankomme (vgl. dazu für Zeitschriftentitel: BGH GRUR 1959, 45, 47 1. Sp. - "Deutsche Illustrierte", BGH GRUR 1961, 232, 234 r. Sp. - "Hobby", BGH GRUR 1963, 378 r. Sp. - "Deutsche Zeitung"; für eine Rätselzeitschrift: BGH GRUR 1959, 541, 542 - "Nußknacker"; für ein Fachbuch: BGH GRUR 1960, 346, 347 r. Sp. - "Naher Osten"; für eine Fernsehfilmserie: BGH GRUR 1977, 534, 545 r. Sp. - "Der 7. Sinn").
  • BGH, 12.07.1968 - I ZR 42/66

    Auslegung des Merkmals "Verwechslungsgefahr" im Sinne des Warenzeichengesetzes

    Demgemäß ist für den Schutz dieser Titel nicht erforderlich , daß mit ihnen auch ein Hinweis auf den Herausgeber der Zeitschrift oder des Buches verbunden ist (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes betr. Buchtitel; BGH GRUR 1960, 346, 347 - Naher Osten betr. Zeitschriftentitel).
  • KG, 14.05.1985 - 5 U 571/84

    Schutz des Titels "Who's Who in Germany"; Anforderungen an das Bestehen eines

  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60

    Rechtsmittel

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