Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1961 - I ZR 24/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,832
BGH, 17.10.1961 - I ZR 24/60 (https://dejure.org/1961,832)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1961 - I ZR 24/60 (https://dejure.org/1961,832)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1961 - I ZR 24/60 (https://dejure.org/1961,832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-theado.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum urheberrechtlichen Schutz der Spielidee

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 51
  • DB 1961, 1690
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.06.1928 - I 29/28

    Urheberrecht; Rechentabellen

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - I ZR 24/60
    Die erforderliche schöpferische Eigenart braucht dabei nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben (RGZ 81, 120 - Kochrezepte; 121, 357 - Rechentabelle; 143, 416 - Buchhaltungsformulare; BGH in Lindenmaier/Möhring Nr. 2 zu § 41 LitUrhG - Gasparone; Ulmer, Urheber - u. Verlagsrecht 2. Aufl. S. 119).
  • RG, 18.12.1912 - I 4/12

    Urheberrecht; Schriftwerk; Quellenangabe

    Auszug aus BGH, 17.10.1961 - I ZR 24/60
    Die erforderliche schöpferische Eigenart braucht dabei nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben (RGZ 81, 120 - Kochrezepte; 121, 357 - Rechentabelle; 143, 416 - Buchhaltungsformulare; BGH in Lindenmaier/Möhring Nr. 2 zu § 41 LitUrhG - Gasparone; Ulmer, Urheber - u. Verlagsrecht 2. Aufl. S. 119).
  • LG Köln, 21.03.2024 - 14 O 384/22
    Folgerichtig vermitteln bloße Spielideen oder -erfindungen, die den Spieler in einem Spiel zu einem bestimmten Verhalten anleiten, als solche keinen urheberrechtlichen Schutz (BGH GRUR 1962, 51, 52 - Zahlenlotto; OLG Hamburg GRUR 1983, 436, 437 - Puckman; LG Mannheim NJOZ 2008, 3551, 3553 - Würfelspiel; Nordemann, in: Fromm/Nordemann, UrhG, 12. Aufl. 2018, § 2 Rn. 106; Loewenheim/Leistner, in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 2 Rn. 28).

    In ihrer konkreten sprachlichen Ausgestaltung können allerdings auch Spielregeln Schutz genießen (BGH GRUR 1962, 51, 52 - Zahlenlotto; OLG Hamburg GRUR 1983, 436, 437 - Puckman; LG Köln NJOZ 2010, 97, 98 - Fantasy-Rollenspiel; Nordemann, in: Fromm/Nordemann, UrhG, 12. Aufl. 2018, § 2 Rn. 106).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die schriftliche Niederlegung der Spielregeln eine für einen Urheberrechtsschutz ausreichende eigenpersönliche Gestaltung erkennen lässt, wobei sich die erforderliche schöpferische Eigenart aus der eigenpersönlichen Prägung der sprachlichen Ausdrucksform, aber auch dem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben kann (BGH GRUR 1962, 51, 52 - Zahlenlotto).

    Diese sind allerdings nicht schutzfähig (BGH GRUR 1962, 51, 52 - Zahlenlotto; OLG Köln GRUR-RR 2010, 140, 141 - DHL im All; Loewenheim/Leistner, in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 2 Rn. 28).

  • LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit der Spielidee und der schriftlich

    Dies bestätigend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Zahlenlotto" (BGH Urt. v. 17.10.1961 - I ZR 24/60, GRUR 1962, 51, 52) lediglich entschieden, dass eine schriftlich niedergelegte Spielregel den Anforderungen genügen kann , die an ein Schriftwerk als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG zu stellen sind.

    Ob mit einem solch möglichen urheberrechtlichen Schutz einer Spielregel als Sprachwerk ein inhaltlicher Schutz vergleichbar einem literarisch-künstlerischen Werk (zum Roman vgl. BGH Urt. v. 29.4.1999 - I ZR 65/96, GRUR 1999, 984 - Laras Tochter) einhergeht, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, die der Sichtweise der erkennenden Kammer entspricht, ebenso im Einzelfall zu prüfen, denn "die erforderliche [schöpferische] Eigenart braucht ... nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben" (BGH I ZR 24/60, a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16

    Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck

    Dies gilt auch für die Idee einer bestimmten Gestaltung (BGH GRUR 1962, 51 - Zahlenlotto; BGH GRUR 1979, 119, 120 - Modeschmuck; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 2 Rn. 37; vgl. auch Oechsler, GRUR 2009, 1101).
  • OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 11 U 76/94

    Golfregeln

    Allerdings braucht sich die erforderliche schöpferische Eigenart nicht aus der eigenschöpferischen Prägung der sprachlichen Ausdrucksform zu ergeben, sondern kann auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt folgen (vgl. BGH GRUR 1962, 51, 52 »Zahlenlotto«).
  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 125/65

    Dem Lahrer Kommersbuch entnommene Lieder als gemeinfreies Potpourri -

    Zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, daß auch die Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes urheberrechtlich geschützt sein kann (vgl. BGH GRUR 1962, 51, 52 - Zahlenlotto).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 57/67

    Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz - Urheberrechtlicher Schutz

    Mit Recht hat es ferner angenommen, daß bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch die Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes urheberrechtlichen Schutz genießt (vgl. BGH GRUR 1962, 51 f - Zahlenlotto).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht