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   BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03   

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https://dejure.org/2005,2274
BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03 (https://dejure.org/2005,2274)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03 (https://dejure.org/2005,2274)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2005 - IV ZR 237/03 (https://dejure.org/2005,2274)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Bemessung des Invaliditätsgrades - Dreijahresfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Invalidität nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB); Besondere Bedingungen für die Bemessung des Invaliditätsgrades bei Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern; Berücksichtigung von Heilbehandlungen unter dem Aspekt des Fristlaufs der ...

  • Judicialis

    AUB 61 § 13 (3) a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 13 Nr. 3 a
    Berücksichtigungsfähige Umstände für die Bewertung der Invalidität bei einer vor Ablauf der Dreijahresfrist des § 13 Nr. 3 a AUB 61 eingeleiteten und noch laufenden Heilbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 61 § 13 (3) a
    Bewertung der Invalidität bei nicht abgeschlossener Heilbehandlung in der Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bemessung des Invaliditätsgrades nach Kniegelenk-Transplantation

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Was bei der Drei-Jahresfrist im Rahmen der Invaliditätsfeststellung zu beachten ist

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 974
  • MDR 2005, 1048
  • VersR 2005, 927
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89

    Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Demgegenüber ist eine mit der Heilbehandlung notwendigerweise verbundene, vor Ablauf der Dreijahresfrist eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten (hier: Verlust des körpereigenen Knies im Rahmen einer Knietransplantation) zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 und vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 178/89 - VersR 1991, 57).

    Ist vor Ablauf der Dreijahresfrist eine Heilbehandlung eingeleitet, aber nicht abgeschlossen, so hat ein nur zeitweise eingetretener Erfolg keinen Einfluß auf die Bewertung der Invalidität (BGH, Urteile vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 3; vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 178/89 - VersR 1991, 57 unter 3).

    Aus dem Senatsurteil vom 17. Oktober 1990 (aaO) ergibt sich nichts anderes.

    Der Senat hat bereits früher ausgesprochen, daß es die höchsteigene Entscheidung des Patienten bleiben muß, ob er sich einem so wesentlichen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit angesichts der Risiken einerseits und der Heilungschance andererseits unterzieht (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1990 aaO).

  • BGH, 28.02.1990 - IV ZR 36/89

    Umfang der Berufsunfähigkeit bei einer Hüftgelenksimplantation

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Demgegenüber ist eine mit der Heilbehandlung notwendigerweise verbundene, vor Ablauf der Dreijahresfrist eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten (hier: Verlust des körpereigenen Knies im Rahmen einer Knietransplantation) zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 und vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 178/89 - VersR 1991, 57).

    Ist vor Ablauf der Dreijahresfrist eine Heilbehandlung eingeleitet, aber nicht abgeschlossen, so hat ein nur zeitweise eingetretener Erfolg keinen Einfluß auf die Bewertung der Invalidität (BGH, Urteile vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 3; vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 178/89 - VersR 1991, 57 unter 3).

    Lediglich dieser nach den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Ablauf der Dreijahresfrist noch nicht absehbare Erfolg der Transplantationsmaßnahme hatte bei der Bewertung der Invalidität außer Betracht zu bleiben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Februar 1990 aaO unter 2).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Da eine solche Erklärung nur dazu diene, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen, führe die Annahme der Erklärung regelmäßig nicht zu einem Schuldbestätigungsvertrag (vgl. BGHZ 66, 250).

    Damit kann sie keinen Erfolg haben, zumal das Berufungsgericht erkennbar die vom Senat bereits im Urteil vom 24. März 1976 (BGHZ 66, 250, 256 f.) aufgestellten Leitlinien beachtet hat.

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80

    Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Spätere Veränderungen - seien sie positiv oder negativ - haben demgegenüber außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteile vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 192/80 - VersR 1981, 1151 unter II 2; vom 13. April 1988 - IVa ZR 303/86 - VersR 1988, 798).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Im Ansatz zutreffend ist es zwar davon ausgegangen, daß bei der für Unfallversicherungsleistungen wegen Invalidität maßgeblichen Beurteilung des Invaliditätsgrades nach dem hier anzuwendenden § 13 (3) a AUB 61 auf den drei Jahre nach dem Unfall vorliegenden und den zu diesem Zeitpunkt erkennbaren, d.h. hinreichend prognostizierbaren Dauerzustand abzustellen ist (BGHZ 130, 171, 181 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Diese ist als tatrichterliche Würdigung vom Revisionsgericht nur beschränkt (BGHZ 65, 107, 110) daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967 unter II 3 a m.w.N.).
  • BGH, 13.04.1988 - IVa ZR 303/86

    Invaliditätsentschädigung - Gesundheitszustandsprognose - Verlaufsprognose

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Spätere Veränderungen - seien sie positiv oder negativ - haben demgegenüber außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteile vom 8. Juli 1981 - IVa ZR 192/80 - VersR 1981, 1151 unter II 2; vom 13. April 1988 - IVa ZR 303/86 - VersR 1988, 798).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03
    Diese ist als tatrichterliche Würdigung vom Revisionsgericht nur beschränkt (BGHZ 65, 107, 110) daraufhin überprüfbar, ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder sie auf Verfahrensfehlern beruht, etwa indem unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften wesentliches Auslegungsmaterial außer acht gelassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967 unter II 3 a m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 188/16

    Private Unfallversicherung: Auslegung der Klausel über die Kündigung des

    Hieraus folgt, dass bei der Beurteilung der Dauerhaftigkeit auf den drei Jahre nach dem Unfall vorliegenden und zu diesem Zeitpunkt erkennbaren, d.h. hinreichend prognostizierbaren, Dauerzustand abzustellen ist (Senatsurteile vom 20. April 2005 - IV ZR 237/03, VersR 2005, 927 unter II 1; vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89, VersR 1990, 478 unter 3; vom 13. April 1988 - IVa ZR 303/86, VersR 1988, 798; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 180 Rn. 5; Leverenz in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 180 Rn. 23).

    Außer Betracht zu bleiben haben lediglich spätere Veränderungen, die bei Ablauf der Dreijahresfrist - seien sie positiv oder negativ - nicht vorauszusehen waren (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2005 aaO unter II 1, 3).

  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Nach beiden hier einschlägigen Bedingungswerken kommt es auf den zu diesem Zeitpunkt erkennbaren, d.h. hinreichend prognostizierbaren Dauerzustand an, wenn eine Erstfeststellung stattgefunden hat und die Neubemessung bedingungsgemäß möglich ist (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2008 - IV ZR 271/06 - VersR 2008, 527 f.; Senatsurteile vom 20. April 2005 - IV ZR 237/03 - VersR 2005, 927 unter II 1 und vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02 - VersR 2003, 1165 unter B I 1 b).
  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    c) Wegen dieses Verständnisses der Klausel unterscheidet der Senat in ständiger Rechtsprechung zwischen der Erstfeststellung der Invalidität und ihrer Neufestsetzung (vgl. nur Senatsurteil vom 4. Mai 1994 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971), ferner hat er mehrfach ausgesprochen, dass in der Unfallversicherung die Neufestsetzung der Invalidität stets (lediglich) den Invaliditätsgrad betreffe (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2005 - IV ZR 237/03 - VersR 2005, 927 unter II 1).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2021 - 7 U 10/21

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag über eine

    Spätere Veränderungen - seien sie positiv oder negativ - haben demgegenüber außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03 -, VersR 2005, 927, juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 28.02.1990 - IV ZR 36/89 -, VersR 1990, 478, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 17.10.1990 - IV ZR 178/89 -, VersR 1991, 57, juris Rn. 11).

    Ebenso ist der angestrebte Erfolg einer Heilbehandlungsmaßnahme dann nicht zu berücksichtigen, wenn das ärztliche Urteil unter Bewertung aller bis zum Ablauf der Dreijahresfrist erkennbar gewordenen Tatsachen dahin geht, es könne noch nicht gesagt werden, dass die Heilmaßnahme mit dauerhaftem Erfolg oder Teilerfolg durchgeführt worden sei (BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03 -, VersR 2005, 927, juris Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2005 - 7 U 178/04

    Leistungspflicht der Unfallversicherung: Nichtberücksichtigung zukünftiger

    Nachträgliche Verbesserungen oder Verschlechterungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1988, 798; BGH VersR 1990, 478; BGH VersR 1991, 57; BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 191/05

    Unfallversicherung: Nachweis unfallbedingter Invalidität

    Sie steht im Widerspruch zu den Bedingungen, denen zu entnehmen ist, dass Veränderungen nach Ablauf der Frist von drei Jahren nicht mehr zu berücksichtigen sind (BGH NJW-RR 2005, 974; BGH r+s 1981, 204 und schon RGZ 161, 184).
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

    Etwas anderes geht auch nicht aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BGH, r+s 2005, 299 hervor (worauf die Beklagte zutreffend hinweist).
  • OLG Hamm, 15.02.2008 - 20 U 77/07

    Zur Obliegenheit gegenüber dem Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls;

    Spätere Entwicklungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, VersR 1990, 478 unter 2 a), jedenfalls nicht, wenn sie ungewiss sind (vgl. BGH, VersR 2005, 927 unter II 1 und 2 = Juris-Rn. 27 bis 30).
  • OLG Hamm, 24.01.2020 - 20 U 143/18

    Private Unfallversicherung - Invaliditätsgrad bei operativer Versteifung zweier

    Denn hat eine Heilbehandlung - wie hier die Versteifung nach übereinstimmenden Angaben der Sachverständigen S und G (Berichterstattervermerk Seite 2 und 6, eGA 989 und 993) - Erfolg und stellt sich dies bei prognostischer Betrachtung als Dauerzustand dar, ist dieser Zustand maßgeblich für die Bemessung der Invalidität (vgl. BGH Urt. v. 28.2.1990 - IV ZR 36/89, BGHZ 110, 305 = juris Rn. 18; e contrario BGH Urt. v. 20.4.2005 - IV ZR 237/03, r+s 2005, 299 Rn. 27 f. m. w. N.) .
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 43/08

    Berücksichtigung einer Vorinvalidität bei Beeinträchtigung der Sehfähigkeit auf

    Jedenfalls dann, wenn wie hier der Versicherungsnehmer vor dem Unfall noch keine Schritte unternommen hat, um seine Sehkraft durch einen operativen Eingriff wieder vollständig herzustellen, und zudem vollkommen ungewiss ist, ob er sich ohne den Unfall hierzu entschlossen hätte, hat die abstrakte Möglichkeit eines solchen Eingriffs ebenso außer Betracht zu bleiben wie bei der endgültigen Bemessung des Invaliditätsgrads nach Ablauf der 3-Jahresfrist des Nr. 9.4 AUB 2000 ein zum Zeitpunkt des Fristablaufs noch ungewisser Erfolg einer eingeleiteten Heilbehandlung (vgl. hierzu BGH VersR 2005, 927 - 929).
  • LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Invaliditätsleistung gegen eine

  • LG Wiesbaden, 11.07.2013 - 2 O 139/08
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