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   BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05   

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https://dejure.org/2007,1826
BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05 (https://dejure.org/2007,1826)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2007 - IV ZR 84/05 (https://dejure.org/2007,1826)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - IV ZR 84/05 (https://dejure.org/2007,1826)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherungsnehmers auf die Neuwertspitze im Fall des Verzichts auf Wiederherstellung eines brandgeschädigten Gebäudes; Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel des § 11 Nr. 5 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feuerversicherung; Brandschaden; Zeitwertentschädigung; Neuwertspitze

  • Judicialis

    AFB 87 § 11 Nr. 1; ; AFB 87 § 11 Nr. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFB 87 § 11 Nr. 1; AFB 87 § 11 Nr. 5
    Anspruch auf Neuwertspitze setzt auch bei bloßer Gebäudebeschädigung Sicherung der Wiederherstellung voraus. Mit Anmerkung: Dr. Reinhard Dallmayr

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 AFB 87
    Abspruch auf Neuwertspitze setzt auch bei bloßer Gebäudebeschädigung Sicherung der Wiederherstellung voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFB 87 § 11 Nr. 1, 5
    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Gebäudefeuerversicherung bei Nichtwiederherstellung eines brandbeschädigten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Wiederaufbau: Anspruch auf Neuwertspitze?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Neuwertspitze bei Reparaturkosten nur im Falle der Wiederherstellung geschuldet

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngebäudeversicherung - Neuwertspitze bei brandgeschädigtem Gebäude: Kein Anspruch ohne Wiederherstellungsabsicht

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 AFB 87
    Abspruch auf Neuwertspitze setzt auch bei bloßer Gebäudebeschädigung Sicherung der Wiederherstellung voraus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feuerversicherung zum Neuwert: Volle Entschädigung nur bei Reparatur! (IMR 2007, 139)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 608
  • MDR 2007, 720
  • VersR 2007, 489
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
    Allerdings kommt es für die Auslegung auf die Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers an, der die AFB 87 durchsieht, also ohne einen Vergleich mit ähnlichen Bedingungswerken und ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, aber aufmerksam, unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs und auch seiner eigenen Interessen (vgl. BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
    Vielmehr wird der Versicherungsnehmer durch Versicherung des Neuwerts in die Lage versetzt, bei Eintritt des Versicherungsfalles ohne erhebliche Eigenaufwendungen ein neues Gebäude an die Stelle des brandgeschädigten zu setzen, auch wenn dessen Zeitwert vor dem Brand unter dem Neuwert lag (vgl. BGHZ 137, 318, 326 f.).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01

    Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
    Denn eine Rüge zu dieser Vorschrift kann zulässigerweise auch so lauten, dass die nach dieser Vorschrift ausgesprochene Aufhebung und Zurückverweisung (verfahrens-)fehlerhaft sei, weil das Berufungsgericht bei korrekter Anwendung des materiellen Rechts selbst in der Sache hätte entscheiden müssen, mithin für ein Vorgehen nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO mangels Entscheidungserheblichkeit des angenommenen Verfahrensverstoßes überhaupt kein Raum bestanden habe (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 - XI ZR 317/95 - NJW 1997, 1710 unter 2 b; Urteil vom 19. März 2003 - IV ZR 233/01 - VersR 2003, 635 unter II 1).
  • BGH, 18.02.1997 - XI ZR 317/95

    Anfechtung einer im Berufungsverfahren erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
    Denn eine Rüge zu dieser Vorschrift kann zulässigerweise auch so lauten, dass die nach dieser Vorschrift ausgesprochene Aufhebung und Zurückverweisung (verfahrens-)fehlerhaft sei, weil das Berufungsgericht bei korrekter Anwendung des materiellen Rechts selbst in der Sache hätte entscheiden müssen, mithin für ein Vorgehen nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO mangels Entscheidungserheblichkeit des angenommenen Verfahrensverstoßes überhaupt kein Raum bestanden habe (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1997 - XI ZR 317/95 - NJW 1997, 1710 unter 2 b; Urteil vom 19. März 2003 - IV ZR 233/01 - VersR 2003, 635 unter II 1).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
    Nach Auffassung des Senats ist die Regelung in § 11 Nr. 1 und 5 AFB 87 im Ergebnis so zu verstehen wie die Bestimmungen in § 15 der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88 und VGB 94), die den Senatsurteilen vom 13. Dezember 2000 (IV ZR 280/99 - VersR 2001, 326 unter I 2 a) und vom 18. Februar 2004 (IV ZR 94/03 - VersR 2004, 512 unter II 1 a) zugrunde lagen.
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
    Nach Auffassung des Senats ist die Regelung in § 11 Nr. 1 und 5 AFB 87 im Ergebnis so zu verstehen wie die Bestimmungen in § 15 der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88 und VGB 94), die den Senatsurteilen vom 13. Dezember 2000 (IV ZR 280/99 - VersR 2001, 326 unter I 2 a) und vom 18. Februar 2004 (IV ZR 94/03 - VersR 2004, 512 unter II 1 a) zugrunde lagen.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 4 U 83/01

    Reichweite der Regelungen für versicherte Gebäude i. S. d. AFB

    Auszug aus BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05
    Soweit dies im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (RuS 2002, 246 f.) anders gesehen worden ist, hat sich das Landgericht der Kritik an diesem Urteil von Schirmer und Clauß (RuS 2003, 1, 2 f.) angeschlossen.
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    b) Die gleichen Grundsätze gelten für den Ersatz der notwendigen Reparaturkosten bei beschädigten Sachen, weil § 11 Nr. 1b AFB 87 ebenfalls auf den Versicherungswert abstellt, also den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles als Obergrenze (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 2007 - IV ZR 84/05 - VersR 2007, 489 unter 3; Martin aaO R III Rdn. 13, 16, 28).
  • LG Dortmund, 17.12.2015 - 2 O 263/14

    Umfang der Leistungspflicht eines Wohngebäudeversicherers für Wasserschäden an

    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 24.01.2007 (BGH NJW-RR 2007, 608) auch im Hinblick auf eine lediglich vorliegende Beschädigung eines Gebäudes das Entstehen des Anspruchs auf die Neuwertspitze von der Wiederherstellung abhängig gemacht.
  • BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22

    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter

    Die Bestimmung in § 15 Nr. 4 Satz 1 der in den Versicherungs-vertrag einbezogenen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88-L) der Beklagten, wonach der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Neuwertspitze nur erwirbt, soweit und sobald er die Wiederherstellung des Gebäudes fristgerecht sichergestellt hat, umfasst auch den Fall, dass - wie hier - Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden (Senatsurteile vom 24. Januar 2007 - IV ZR 84/05, VersR 2007, 489 Rn. 11; vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, VersR 2004, 512 unter II 1 a [juris Rn. 11]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2020 - 2 O 1644/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers in der Wohngebäudeversicherung

    Fragen des Ersatzes einer etwaigen Neuwertspitze nach § 15 Nr. 4 VGB stellen sich im Streitfall letztlich nicht: Zwar ist auch die Entschädigung auf Reparaturkostenbasis nach § 15 Nr. 1b VGB grundsätzlich an die Sicherung der Wiederherstellung als Anspruchsvoraussetzung für den den Zeitwertschaden übersteigenden Entschädigungsteil gebunden (vgl. BGH VersR 2007, 489).
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Dabei handelt es sich um eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel (vgl. BGH NJW-RR 2007, 608; BGH NJW-RR 2004, 753 ff; Senat NJOZ 2008, 1542 ff).

    Der Wiederherstellungsvorbehalt gilt auch für Reparaturschäden (vgl. BGH NJW-RR 2007, 608 [609]; NJW-RR 2004, 753).

  • OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07

    Versicherungsvertragsrecht: Überraschende Neuwertklausel in der Feuerversicherung

    Beim Neuwert als Versicherungswert wird der Versicherungsnehmer im Schadensfall in die Lage versetzt, ohne erhebliche Eigenaufwendungen ein neues Objekt an die Stelle des geschädigten Objektes zu setzen, auch wenn dessen Zeitwert vor dem Schadensereignis unter dem Neuwert lag (BGH für die Feuerversicherung, VersR 2007, 489 ff.).
  • LG Dortmund, 10.09.2015 - 2 O 240/11

    Gebäudeversicherung - Sturmschaden durch umstürzende Bäume

    Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand (BGH IV ZR 84/05, Urteil v. 24.01.2007, Rn. 11 und 12).
  • LG Aachen, 14.07.2016 - 9 O 288/15

    Gebäudeversicherung muss ohne fristgemäße Wiederherstellung des Gebäudes nur

    Nach der von der Beklagten bereits in der Klageerwiderung in Bezug genommenen Entscheidung BGH NJW-RR 2007, 608, die zu einer wortidentischen Allgemeinen Bedingung für die Feuerversicherung ergangen ist, hat der Bundesgerichtshof, ausgehend vom Wortlaut der Vorschrift, ausdrücklich erwähnt, dass die Regelungen zur Zerstörung und zur Beschädigung des versicherten Objekts keine Angaben zu dem Wertzuwachs machen, die das beschädigte Gebäude allein dadurch erfahren kann, dass bei seinem Wideraufbau an die Stelle eines alten Hauses mit einem nach möglicherweise langwieriger Abnutzung geringen Zeitwert schon durch eine dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertige Reparatur, etwa den Einbau eines neuen Dachstuhls, ein sehr viel höherwertiges Objekt tritt.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 7 U 48/19

    Wohngebäudeversicherung: Kontrollpflichten des Versicherungsnehmers im Hinblick

    Es wäre nicht einzusehen, warum der Versicherungsnehmer bei vollständiger Zerstörung des Gebäudes die Neuwertspitze erst nach Sicherung der Wiederherstellung verlangen kann, wenn er bei fast vollständiger Zerstörung, die aber nur als Beschädigung anzusehen ist, auch die den Zeitwertschaden übersteigenden Reparaturkosten ganz unabhängig von einer Wiederherstellung verlangen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2007 - IV ZR 84/05 - zit. n. Juris).
  • LG Dortmund, 02.09.2015 - 2 O 240/11

    Baum fällt erst eine Woche nach Sturm um: Versicherung muss zahlen!

    Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand (BGH IV ZR 84/05, Urteil v. 24.01.2007, Rn. 11 und 12).
  • AG Essen, 21.03.2019 - 25 C 125/18

    Sturmschaden

  • LG Köln, 02.07.2008 - 20 O 481/07
  • LG Aachen, 14.07.2016 - 2 O 288/15

    Unsubstantiierter Vortrag zum Gebäudezeitwertschaden

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