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   BGH, 17.01.2008 - V ZR 92/07   

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https://dejure.org/2008,5978
BGH, 17.01.2008 - V ZR 92/07 (https://dejure.org/2008,5978)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - V ZR 92/07 (https://dejure.org/2008,5978)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - V ZR 92/07 (https://dejure.org/2008,5978)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einem Beratungsvertrag wegen unsachgemäßer Beratung bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken bezügl. des Risikos einer Zinssteigerung für ein Vorausdarlehen und einer damit verbundenen Erhöhung der monatlichen Belastung des Erwerbers nach Ablauf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht der Bank über das Risiko einer Erhöhung des berechneten monatlichen Eigenaufwands infolge steigender Kapitalmarktzinsen bei Finanzierung einer Eigentumswohnung

  • Betriebs-Berater

    Pflicht zum Hinweis auf möglichen Zinsanstieg bei Vorausdarlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 280 § 488
    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei Zwischenfinanzierung von Bausparverträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Mehr Eigenaufwand infolge steigender Zinsen ist aufklärungspflichtig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz mangels Hinweis auf Zinsanstieg bei Vorausdarlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz mangels Hinweis auf Zinsanstieg bei Vorausdarlehen zur Finanzierung der Eigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 804
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - V ZR 92/07
    Über das hieraus folgende Risiko einer Erhöhung des berechneten monatlichen Eigenaufwands infolge steigender Kapitalmarktzinsen musste die Beklagte zu 1 aufklären (vgl. Senat, Urt. v. 9. November 2007, V ZR 25/07, WM 2008, 89, 91 f. Rdn. 22; Krüger, ZNotP 2007, 442, 444).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - V ZR 92/07
    Bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands des Käufers nämlich das Kernstück der Beratung (Senat, BGHZ 156, 371, 377).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - V ZR 92/07
    Darin liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, ZIP 2004, 1762, 1763; BGH, Beschl. v. 21. Mai 2007, II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rdn. 5).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - V ZR 92/07
    Darin liegt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, ZIP 2004, 1762, 1763; BGH, Beschl. v. 21. Mai 2007, II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rdn. 5).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Da jeder Beratungsfehler, der zum Schaden durch den Abschluss des Vertrages beiträgt, einen selbständigen Ersatzanspruch begründet (Senat, Urt. v. 9. November 2007, V ZR 25/07, NJW 2008, 506, 507), wird auch dem Vortrag der Klägerin nachzugehen sein, dass die Käufer weder auf das besondere Zinsrisiko durch den Ablauf der Zinsbindungsfrist des Vorausdarlehens vor einer Zuteilung des ersten Bausparvertrages (dazu Senat, Urt. v. 9. November 2007, V ZR 25/07, NJW 2008, 506, 508; Beschl. v. 17. Januar 2008, V ZR 92/07, Rdn. 9 - veröffentlicht in juris; Krüger, ZNotP 2007, 442, 44) noch auf die Vermietungsrisiken durch den im Darlehensvertrag vorgesehenen Beitritt zu einer Mieteinnahmegemeinschaft (dazu Senat, Urt. v. 20. Juli 2007, V ZR 227/06, NJW-RR 2007, 1660, 1661; v. 13. Oktober 2006, V ZR 66/06, NJW 2007, 1874, 1876; Urt. v. 30. November 2007, V ZR 284/06, NJW 2008, 649) hingewiesen worden seien.
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Eine solche begründet - soweit der angegebene Mietertrag seriös kalkuliert war - keinen Beratungsfehler (vgl. zur Prognose von Kapitalmarktzinsen Senat, Beschl. v. 17. Januar 2008, V ZR 92/07, juris, Rdn. 8).
  • OLG Celle, 18.12.2008 - 16 U 101/08

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Immobilie bei Beitritt zu einem Mietpool

    Dazu hat der BGH u. a. im Beschluss vom 17. Januar 2008 (V ZR 92/07 m. w. N.) ausgeführt, dass der Erwerber über das Risiko einer Zinssteigerung für das Vorausdarlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist aufzuklären ist (ebenso BGH, Urteil vom 9. November 2007, V ZR 25/07 sowie V ZR 178/07, V ZR 179/07 - jeweils vom 15. Mai 2008. Senat ZIP 2006, 32, 34).

    Es reicht in diesem Zusammenhang auch nicht aus, wenn in den Unterlagen die Zinsfestschreibung von 10 Jahren erkennbar ist, denn dadurch wird der Erwerber noch nicht hinreichend auf das genannte Risiko und eine damit etwa verbundene Erhöhung der aus Eigenmitteln aufzubringenden Raten hingewiesen (BGH V ZR 92/07).

  • LG Berlin, 19.06.2013 - 65 S 449/12

    Umfasst die Untermieterlaubnis die Vermietung als Ferienwohnung?

    V ZR 92/07, GE 2010, 345; Urt. v. 12.11.2010, V ZR 78/10, ZMR 2011, 396) - aufgezeigt, ob der Wohnraummieter im Einzelfall vom Vermieter die Gestattung einer teilgewerblichen Nutzung verlangen kann.
  • BGH, 15.05.2008 - V ZR 179/07

    Anforderungen an die Beratung über die Rentabilität einer

    Beides begründet einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senat, Beschl. vom 17. Januar 2008, V ZR 92/07).

    Demgemäß muss der Verkäufer nicht nur über im Zeitpunkt der Beratung absehbare ungünstige Veränderungen der in die Berechnung eingestellten Einnahmen und Ausgaben aufklären, sondern auch über Unwägbarkeiten für den monatlichen Eigenaufwand, die sich aus den Besonderheiten des Anlagemodells ergeben (Senat, Beschl. vom 17. Januar 2008, V ZR 92/07).

  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 34 U 89/07

    Aufklärungspflichten des finanzierenden Kreditinstituts bei steuersparenden

    Bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwandes des Käufers nämlich das Kernstück der Beratung (BGHZ 156, 371, 377; BGH, Beschluß vom 17.01.2008 - V ZR 92/07, Umdruck S. 4; Krüger, ZNotP 2007, 442, 444 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 186/12

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung nicht neuen Vorbringens als

    a) Mit diesen Ausführungen hat das Berufungsgericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG den wesentlichen Kern des Vorbringens der Beklagten nicht erfasst (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - V ZR 92/07, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, WM 2009, 1154 Rn. 3 f.; Beschluss vom 15. März 2010 - II ZR 4/09, ZIP 2010, 1541 Rn. 4).
  • BGH, 15.05.2008 - V ZR 178/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Demgemäß muss der Verkäufer nicht nur über im Zeitpunkt der Beratung absehbare ungünstige Veränderungen der in die Berechnung eingestellten Einnahmen und Ausgaben aufklären, sondern auch über Unwägbarkeiten für den monatlichen Eigenaufwand, die sich aus den Besonderheiten des Anlagemodells ergeben (Senat, Beschl. vom 17. Januar 2008, V ZR 92/07).
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