Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,7369
BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57 (https://dejure.org/1957,7369)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1957 - VI ZR 8/57 (https://dejure.org/1957,7369)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 8/57 (https://dejure.org/1957,7369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,7369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW aufgrund eines verkehrswidrigen

    Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57
    Werden wie hier nicht nur verschiedene Rechnungsposten eines einheitlichen Anspruchs, sondern mehrere selbständige Ansprüche erhoben, so kann ein Zwischenurteil über den Grund nur ergehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß hinsichtlich jedes der erhobenen Ansprüche ein erstattungsfähiger Schaden entstanden ist (VRS 9, 109, 111 = VersR 1955, 308, 309).
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
    Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57
    Der erkennende Senat hat bereits früher ausgeführt (BGH Urt. vom 22. Oktober 1957 = VersR 1957, 790), daß besondere Erörterungen sich erübrigen, wenn ein hinreichender Anhalt für die Entstehung erstattungsfähiger Schäden nach der Lebenserfahrung gegeben ist.
  • BGH, 28.02.1956 - VI ZR 354/54

    Anforderungen an Sachkenntnis des Inhabers eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57
    Hammer beruft sich hierfür auf die Entscheidung des erkennenden Senats VI ZR 354/54 vom 28. Februar 1956 unter 4 (LM BGB § 613 Nr. 1 = NJW 1956, 787 = VersR 1956, 288).
  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des

    Auszug aus BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57
    Endlich ist auch die Rüge unbegründet, ein Grundurteil habe nicht ergehen dürfen, weil der Rentenanspruch der Kläger zu 3) bis 6) nicht aufgeteilt worden sei (BGHZ 11, 181).
  • OLG Koblenz, 30.01.2012 - 5 U 857/11

    Eigendiagnose eines sachkundigen Patienten - kein Freibrief für Arzt -

    Allerdings darf bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche ein Grundurteil nur ergehen, wenn für das Bestehen eines jeden Anspruchs hinreichende Anhaltspunkte gegeben sind (BGH VI ZR 8/57).
  • OLG Koblenz, 27.02.2014 - 5 U 1461/13

    Aufklärungspflicht eines Orthopäden bei chiropraktischer Behandlung einer

    Allerdings darf bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche ein Grundurteil nur ergehen, wenn für das Bestehen eines jeden Anspruchs hinreichende Anhaltspunkte gegeben sind (BGH VI ZR 8/57).
  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58

    Rechtsmittel

    Werden wie hier nicht nur verschiedene Schadensposten, sondern mehrere Ansprüche geltend gemacht, so kann ein Urteil nach § 304 ZPO über alle Ansprüche nur ergehen, wenn für das Bestehen eines jeden Anspruchs hinreichende Anhaltspunkte gegeben sind (RGZ 132, 16 [19]; 63, 195; Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 8/57 - BGH VRS, 9, 109, = VersR 55, 308; ebenso Stein/Jonas/Schönke 18. Aufl. § 304 ZPO Anm. I 2 b j; Hauß, Anm. zu LM § 97 ZPO Nr. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht