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   BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09   

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https://dejure.org/2011,814
BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09 (https://dejure.org/2011,814)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - VII ZR 12/09 (https://dejure.org/2011,814)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - VII ZR 12/09 (https://dejure.org/2011,814)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 304 Abs 1 ZPO, § 241 Abs 1 BGB, § 252 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 283 BGB
    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen Schadensersatzanspruch wegen der Nichtabnahme vereinbarter Abfallmengen durch ein Abfallentsorgungsunternehmen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abstrakte Berechnungsmöglichkeit als Ersatz für den ohne weitere Tatsachenaufklärung nicht feststellbaren Schaden i.R.d. Erlasses eines Zwischenurteils

  • rewis.io

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen Schadensersatzanspruch wegen der Nichtabnahme vereinbarter Abfallmengen durch ein Abfallentsorgungsunternehmen

  • rewis.io

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen Schadensersatzanspruch wegen der Nichtabnahme vereinbarter Abfallmengen durch ein Abfallentsorgungsunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 304 Abs. 1
    Abstrakte Berechnungsmöglichkeit als Ersatz für den ohne weitere Tatsachenaufklärung nicht feststellbaren Schaden i.R.d. Erlasses eines Zwischenurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Grundurteil bei nur abstrakter Schadensberechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenurteil bei konkreter Schadensberechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Grundurteil auf der Basis alternativer Schadensberechnung! (IBR 2012, 182)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 880
  • MDR 2012, 179
  • ZfBR 2012, 237
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09
    Lässt sich ohne weitere Tatsachenaufklärung nicht feststellen, ob dem Kläger ein von ihm ausschließlich konkret nach dem entgangenen Rohertrag berechneter Schaden entstanden ist, kann die für den Erlass eines Zwischenurteils über den Grund erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass der geltend gemachte Schadensersatzanspruch in irgendeiner Höhe besteht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2005, II ZR 144/03, NJW-RR 2005, 1008, 1009 m.w.N.), nicht damit begründet werden, dass der Kläger den Schaden auch abstrakt berechnen könnte.

    a) Ein Zwischenurteil über den Grund darf nur ergehen, soweit alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und es nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2005 - II ZR 144/03, NJW-RR 2005, 1008, 1009 m.w.N.).

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 5/00

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bis zur Entscheidung über die Durchführung

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09
    Ein Feststellungsurteil, das unter dem Vorbehalt eines später zu bestimmenden Mitverschuldens ausgesprochen wird, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986 m.w.N.; Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 145/96, NJW 1997, 3176, 3177).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96

    Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09
    Ein Feststellungsurteil, das unter dem Vorbehalt eines später zu bestimmenden Mitverschuldens ausgesprochen wird, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986 m.w.N.; Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 145/96, NJW 1997, 3176, 3177).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Im Streitfall wäre eine - von den Beklagten tatsächlich hilfsweise beantragte - Zurückverweisung der Sache gemäß § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO vor dem Hintergrund zu erwägen gewesen, dass die streitbefangenen Ansprüche im Sinne der Vorschrift dem Grund und dem Betrag nach streitig sind, die für den Erlass eines Grundurteils (§ 304 ZPO) vorausgesetzte Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens in irgendeiner Höhe (vgl. BGH, Urteil v. 8.12.2011 - VII ZR 12/09 , NJW-RR 2012, 880 [881] Rz. 13) vor dem Hintergrund in Betracht zu ziehen sein könnte, dass den Beklagten die Teilnahme an lang und nachhaltig praktizierten Quotenkartellen vorgeworfen wird (vgl. BGH, Beschluss v. 28.6.2005 - KRB 2/05 , WuW/E DE-R 1567 = NJW 2006, 163 [164 f.], Rzn. 20 f. bei juris) und gegebenenfalls im Betragsverfahren noch ausnehmend umfangreiche Feststellungen zur Höhe der streitbefangenen Kartellschäden zu treffen wären.
  • BGH, 24.04.2014 - VII ZR 164/13

    Honorarklage aus einem Ingenieurvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber:

    Zum Grund des Anspruchs gehören alle anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - VII ZR 12/09, ZfBR 2012, 237, 238; Urteil vom 7. März 2005 - II ZR 144/03, NZBau 2005, 396, 397 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden

    Erforderlich ist, dass alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - VII ZR 12/09, NJW-RR 2012, 880 Rn. 13 m.w.N.).
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