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   BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 247/05   

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https://dejure.org/2007,2674
BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 247/05 (https://dejure.org/2007,2674)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2007 - VIII ZR 247/05 (https://dejure.org/2007,2674)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2007 - VIII ZR 247/05 (https://dejure.org/2007,2674)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schönheitsreparaturenklausel: Starre Quotenabgeltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Beklagten auf Schadensersatz statt der Leistung; Ersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen; Entgeltcharakter der Durchführung von Schönheitsreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    (Unwirksame) Quotenklausel mit starrer Berechnungsgrundlage bei noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen; Verhältnis von Quotenklausel und Grundlagenklausel

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 535 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturen (unterlassene) - Schadensersatzansprüche des Vermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung anteiliger Abgeltung von Renovierungskosten bei vorzeitigem Auszug des Mieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen sind unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel mit starrer Berechnungsgrundlage ist unwirksam

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Quotenklausel gekippt

  • frenzl-voigt.de (Auszüge)

    Formelhaft vereinbarte Abgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen mit starrer Berechnungsgrundlage sind unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation, 12.7.2007)

    §§ 307, 535 BGB
    Starre Quotenklauseln (Abgeltungsklauseln) weiterhin unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
    b) Diese Formularklausel ist jedoch nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - VIII ZR 52/06, NJW 2006, 3778, unter II 2 b bb (2)).

    bb) Eine Formularklausel, die den Mieter zur zeitanteiligen Abgeltung von Renovierungskosten nach einer "starren", an einem Fristenplan ausgerichteten Berechnungsgrundlage verpflichtet, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Senatsurteil vom 18. Oktober 2006, aaO).

    Eine teilweise Aufrechterhaltung der Klausel scheidet aus, weil ohne die darin angegebenen feststehenden Fristen und Prozentsätze schon sprachlich keine eigenständige Regelung verbliebe und deshalb eine auf eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion hinauslaufende Umformulierung erforderlich wäre (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006, aaO, unter II 2 c).

  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 436/04

    Kündigung eines finanzwirtschaftlichen Baubetreuungsvertrages durch den Bauherrn

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
    Der Wertersatzanspruch der Kläger als solcher ist der Revisionsentscheidung ungeprüft zugrunde zu legen (vgl. BGHZ 109, 179; BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - III ZR 436/04, NZBau 2005, 509, unter II 1).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
    Der Wertersatzanspruch der Kläger als solcher ist der Revisionsentscheidung ungeprüft zugrunde zu legen (vgl. BGHZ 109, 179; BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - III ZR 436/04, NZBau 2005, 509, unter II 1).
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 247/05
    Bei der Kostenentscheidung hat der Senat bezüglich der Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde berücksichtigt, dass Gerichtskosten nur hinsichtlich des erfolglosen Teils der Beschwerde anfallen und dass bei der Erstattung der außergerichtlichen Kosten dem degressiven Anstieg der von der Höhe des Gegenstandswertes abhängigen Gebühren Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048, unter 2 a und b).
  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

    Knüpft die Vertragsklausel die Renovierungspflicht des Mieters allerdings allein an feste zeitliche Grenzen und führt die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - wie hier - dazu, dass der Erhaltungszustand für die Verpflichtung keine Rolle spielt, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der Klausel (BGH Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05 - NJW 2006, 1728 f. und vom 7. März 2007 - VIII ZR 247/05 - WuM 2007, 260, 261).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Knüpft die Vertragsklausel die Renovierungspflicht des Mieters dagegen allein an feste zeitliche Grenzen und führt die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, dass der Erhaltungszustand für die Verpflichtung keine Rolle spielt, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der Klausel (BGH Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05 - NJW 2006, 1728 Rn. 11 und vom 7. März 2007 - VIII ZR 247/05 - WuM 2007, 260, 261).
  • LG Berlin, 25.06.2007 - 62 S 341/06

    Wohnraummiete: Farbdiktat für die Ausführung der formularmäßig auf den Mieter

    Zwar ist eine Formularklausel, die den Mieter zur zeitanteiligen Abgeltung von Renovierungskosten auf der Grundlage eines festgelegten starren Fristenplans verpflichtet, unwirksam  (BGH,  Entscheidung vom 18.10.2006, VIII ZR 52/06, GE 2006, 1542 und Urteil vom 7.3.2007, VIII ZR 247/05, GE 2007, 716 = WuM 2007, 260 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 2379/14

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Kosten für

    Knüpft die Vertragsklausel die Renovierungspflicht des Mieters dagegen allein an feste zeitliche Grenzen und führt die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, dass der Erhaltungszustand für die Verpflichtung keine Rolle spielt, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der Klausel (BGH Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05 - NJW 2006, 1728, in juris Rn. 11 und vom 7. März 2007 - VIII ZR 247/05 - WuM 2007, 260, 261, in juris Rn. 14).
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