Rechtsprechung
BGH, 14.05.2002 - X ZB 20/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde - Patentanmeldung - Gebrauchsmuster - Schutzanspruch - Begründungsmangel
- Judicialis
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6; ; PatG § 109 Abs. 1 Satz 2; ; GebrMG § 18 Abs. 4 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91
Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - X ZB 20/01
Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren.Das gleiche gilt, wenn die Gründe inhaltslos sind bzw. sich auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränken (vgl. Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II).
- BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95
"Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - X ZB 20/01
Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren. - BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90
Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - X ZB 20/01
Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren. - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 14.05.2002 - X ZB 20/01
Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG bei einer vorhandenen Begründung dann vorliegen, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), so daß sich nicht mehr erkennen läßt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren.
- BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05 So entspricht es auch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde im Falle des Fehlens von Gründen, dass ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG auch bei einer vorhandenen Begründung nicht nur dann vorliegen kann, wenn diese unverständlich, widersprüchlich oder verworren ist (st. Rspr. vgl. etwa BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; GRUR 1991, 442, 443 - Pharmazeutisches Präparat; GRUR 1996, 753, 755 - Informationssignal), sondern auch, wenn - wie vorliegend - die Gründe inhaltslos sind bzw. sich auf eine Wiederholung des Gesetzestextes beschränken (BGH GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; BGH X ZB 20/01, Beschluss vom 14. Mai 2002;… Busse PatG, 6. Aufl., § 100 Rdn. 61 - m. w. N.).