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   BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17   

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BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,13899)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,13899)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2017 - X ZB 3/17 (https://dejure.org/2017,13899)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 Abs 1 GWB, § 97 Abs 2 GWB, § 127 Abs 1 GWB, § 179 Abs 2 GWB, § 8 Abs 1 S 2 VgV
    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von Noten mit zugeordneten Punktwerten für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien; Zulässigkeit einer bestimmten Preisumrechnungsmethode; Überprüfung der Notenvergabe durch die ...

  • IWW

    § 168 Abs. 1 Satz 1 GWB, § ... 179 Abs. 2 Satz 3 GWB, § 301 ZPO, § 318 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2, § 521 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 172 Abs. 1 GWB, § 127 Abs. 2 Satz 2 VwGO, § 179 Abs. 2 Satz 2 GWB, § 565 Satz 2 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 140 Abs. 1 Satz 2 VwGO, § 179 Abs. 2 GWB, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 179 Abs. 2 Satz 1 GWB, § 127 Abs. 1 Satz 1, 3 GWB, § 127 Abs. 1 Satz 2 GWB, § 97 GWB, Richtlinie 2014/24 EU, § 127 Abs. 1 Satz 4 GWB, § 97 Abs. 1, 2 GWB, § 119 Abs. 3 GWB, § 122 GWB, § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 31 Abs. 2 Nr. 1 VgV, § 8 Abs. 1 Satz 2 VgV, § 182 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 2, § 78 GWB

  • Wolters Kluwer

    Transparente und wettbewerbskonforme Auftragsvergabe von Postdienstleistungen durch den öffentlichen Auftraggeber; Vergabe von Noten mit zugeordneten Punktwerten für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien; Bewertung der Qualität der Leistungserbringung in einem ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren - Vorlageentscheidung: Benotung von qualitativen Wertungskriterien; offenes Wertungsschema; eingehende Dokumentation des Wertungsprozesses für Transparenz

  • rewis.io

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von Noten mit zugeordneten Punktwerten für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien; Zulässigkeit einer bestimmten Preisumrechnungsmethode; Überprüfung der Notenvergabe durch die ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Postdienstleistungen; Transparenzgebot; Zuschlagskriterien; Preis; Umrechnungsmethode; Qualität; Konzept; Schulnotensystem; Dokumentation; beschränkte Divergenzvorlage; Anschlussbeschwerde; Rücknahme der Beschwerde im Verfahren vor dem BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Transparente und wettbewerbskonforme Auftragsvergabe von Postdienstleistungen durch den öffentlichen Auftraggeber; Vergabe von Noten mit zugeordneten Punktwerten für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien; Bewertung der Qualität der Leistungserbringung in einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von Noten mit zugeordneten Punktwerten für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien; Zulässigkeit einer bestimmten Preisumrechnungsmethode; Überprüfung der Notenvergabe durch die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotswertung nach Schulnoten ist zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beanstandung von Preisumrechnungsmethode nur bei Unvereinbarkeit mit Leitbild des Vergabewettbewerbs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beanstandung von Preisumrechnungsmethode nur bei Unvereinbarkeit mit Leitbild des Vergabewettbewerbs

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Angebotswertung nach Schulnoten ist zulässig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Angebotswertung nach Schulnoten ist zulässig!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wiedergewonnene Spielräume: Das (vorläufige) Ende der "Schulnoten"-Debatte

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Angebotswertung nach Schulnoten ist zulässig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Wertung nach Schulnoten ist zulässig

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Schulnoten sind in der Angebotswertung zulässig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Schulnoten-Wertung im Vergabeverfahren erlaubt

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Mehr Freiheiten für öffentliche Auftraggeber

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Bestätigung des Schulnotensystems bei der Wertung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Bestätigung des Schulnotensystems

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sechs, setzen! Schulnoten und (k)ein Ende?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotswertung nach Schulnoten ist zulässig! (VPR 2017, 121)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotswertung nach Schulnoten ist zulässig! (IBR 2017, 387)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 366
  • VergabeR 2017, 460
  • ZfBR 2017, 607
 
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Wird zitiert von ... (214)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Ihre Statthaftigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Fachliteratur gleichwohl von Anfang an bejaht worden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2000 - WVerg 1/99, BauR 2000, 1582, 1588; Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 8-15/01 - juris Rn. 38; BayObLG, Beschluss vom 5. November 2002 - Verg 22/02, NZBau 2003, 342, 346; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 Verg 17/03, VergabeR 2004, 387, 390; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Aufl. Rn. 830; Beck'scher VOB-Kommentar/Gröning, 2001, § 116 GWB Rn. 17).

    Zwar könnte die Einlegung der Anschlussbeschwerde zeitlich auch an starre Fristen geknüpft werden, etwa - in Anlehnung an die Frist für die Einlegung und Begründung der sofortigen Beschwerde gemäß § 172 Abs. 1 GWB - an eine solche von zwei Wochen ab Zustellung der Beschwerdeschrift (BayObLG, NZBau 2003, 342, 346) oder an eine solche von einem Monat ab Zustellung der Beschwerdebegründungsschrift (vgl. § 127 Abs. 2 Satz 2 VwGO).

  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Ihre Statthaftigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Fachliteratur gleichwohl von Anfang an bejaht worden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2000 - WVerg 1/99, BauR 2000, 1582, 1588; Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 8-15/01 - juris Rn. 38; BayObLG, Beschluss vom 5. November 2002 - Verg 22/02, NZBau 2003, 342, 346; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 Verg 17/03, VergabeR 2004, 387, 390; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Aufl. Rn. 830; Beck'scher VOB-Kommentar/Gröning, 2001, § 116 GWB Rn. 17).

    Der Senat hält mit dem vorlegenden Vergabesenat dafür, dass die Anschlussbeschwerde in Anlehnung an § 524 Abs. 2 Satz 2, § 521 Abs. 2 Satz 1 ZPO bis zum Ablauf der dem Beschwerdegegner - üblicherweise - für die Erwiderung auf die Beschwerde gesetzten Frist eingelegt und begründet werden kann (ebenso OLG Naumburg, VergabeR 2004, 387, 390).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Daran sieht er sich durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf gehindert, das im Zusammenhang mit der Erfüllung von Wirtschaftlichkeitskriterien eine Bewertung mit Punkten oder Noten ("Schulnoten") auch bei Verwendung von Unterkriterien ohne diesbezügliche ergänzende Erläuterungen nicht für zulässig erachte, weil dies nicht im Voraus erkennen lasse, welchen Erfüllungsgrad ("Zielerreichungsgrad") die Angebote aufweisen müssten, um mit den jeweils festgelegten Punkten bewertet zu werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - Verg 25/15, VergabeR 2016, 487, 489 f.; Beschluss vom 15. Juni 2016 - Verg 49/15, VergabeR 2016, 762, 767 f.).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinen beiden vom vorlegenden Vergabesenat in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG Düsseldorf, VergabeR 2016, 487 ff.; 762 ff.) in vergleichbaren Sachverhaltskonstellationen beanstandet, dass in den Vergabeunterlagen nicht näher aufgeschlüsselt und erläutert war, wodurch bzw. wofür die den einzelnen Unterkriterien zugeordneten Punktbewertungen oder Benotungen errungen werden konnten.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    a) Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, NZBau 2017, 23 Rn. 6 - Notärztliche Dienstleistungen).

    Eine allzu einseitige Ausrichtung am Preis birgt, worauf auch der Bundesgerichtshof hingewiesen hat, die Gefahr, dass Vergabeentscheidungen getroffen werden, die sich letztlich als unwirtschaftlich erweisen, weil sie qualitativen Unterschieden der Leistung nicht Rechnung tragen (BGH, NZBau 2017, 230 Rn. 21 - Notärztliche Dienstleistungen).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Diese Bewertung steht im Übrigen in Einklang mit der neuesten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-6/15, VergabeR 2016, 721 - Dimarso), die auch das Oberlandesgericht Düsseldorf zum Anlass für die Korrektur seiner Rechtsprechung genommen hat.
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 150/15

    Gewährleistungsausschluss im Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch bei

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ist bereits dann anzunehmen, wenn Urteilselemente, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden können, unterschiedlich bewertet werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - XI ZR 305/14, BGHZ 210, 23 Rn. 29).
  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Ihre Statthaftigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Fachliteratur gleichwohl von Anfang an bejaht worden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2000 - WVerg 1/99, BauR 2000, 1582, 1588; Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 8-15/01 - juris Rn. 38; BayObLG, Beschluss vom 5. November 2002 - Verg 22/02, NZBau 2003, 342, 346; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 Verg 17/03, VergabeR 2004, 387, 390; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Aufl. Rn. 830; Beck'scher VOB-Kommentar/Gröning, 2001, § 116 GWB Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Das gilt umso mehr, als in der Fachliteratur nachvollziehbar aufgezeigt wird, dass auch andere Bewertungsmethoden unter Umständen zu als unbillig oder widersprüchlich empfundenen Ergebnissen führen können (vgl. etwa Kiiver/Kodym, NZBau 2015, 59; Bartsch/von Gehlen/Hirsch, NZBau 2012, 393; Roth, NZBau 2011, 75; Schneider, NZBau 2002, 555 und dazu OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 578 ff.) und dem Auftraggeber insoweit nicht ohne Weiteres angesonnen werden kann, sich für oder gegen eine alternative Berechnungsmethode zu entscheiden.
  • OLG Dresden, 10.01.2000 - WVerg 1/99

    Aufhebung der Ausschreibung wegen Unklarheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    Ihre Statthaftigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Fachliteratur gleichwohl von Anfang an bejaht worden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2000 - WVerg 1/99, BauR 2000, 1582, 1588; Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 8-15/01 - juris Rn. 38; BayObLG, Beschluss vom 5. November 2002 - Verg 22/02, NZBau 2003, 342, 346; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 Verg 17/03, VergabeR 2004, 387, 390; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 1. Aufl. Rn. 830; Beck'scher VOB-Kommentar/Gröning, 2001, § 116 GWB Rn. 17).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
    b) Ein Teilurteil (§ 301 ZPO) darf nach ständiger Rechtsprechung auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Streitgegenstandes nicht ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - besteht (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356 Rn. 13; Urteil vom 9. Februar 2017 - I ZR 91/15, juris Rn. 23 - Flughafen Lübeck).
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15

    Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen

  • BGH, 09.02.2017 - I ZR 91/15

    Zur Rückforderung angeblicher Beihilfen für Ryanair am Flughafen Lübeck

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

  • VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

    Ausschluss eines Angebots

    Basierend darauf führe der BGH mit Beschluss vom 04.04.2017, Az X ZB 3/17 aus, dass dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bestimmung der Zuschlagskriterien zur Ermittlung des besten Preis-/Leistungs-Verhältnisses ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum eröffnet sei.

    Auch die aufgestellten Zuschlagskriterien und deren Bewertung entsprächen der Rechtsprechung des BGH zur "Schulnotenproblematik" (Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17):.

    So hat sich insbesondere auch der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 04.04.2017, X ZB 3/17 nicht mit den Anforderungen von § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB auseinandergesetzt.

    Derartige Zuschlagskriterien sind auch nicht aufgrund des Beschlusses des BGH vom 04.04.2017, X ZB 3/17 zulässig, der sich mit der Frage der Vereinbarkeit der dortigen Zuschlagskriterien mit § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB nicht auseinandersetzen musste, weil es dort um weitgehend standardisierte Postdienstleistungen ging und fachkundigen Bietern aufgrund der Zuschlagskriterien ausreichend deutlich war, worauf sie in ihren Konzepten zu achten hatten.

    Die Vergabekammer Südbayern weist jedenfalls darauf hin, dass aus dem Beschluss des BGH vom 04.04.2017, X ZB 3/17, der eine völlig andere Leistung betraf, nicht ohne Weiteres auf die Zulässigkeit extrem offener Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Planungsleistungen geschlossen werden darf.

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Die Antragsgegnerin hat sich für die mathematische Methode der linearen Interpolation entschieden, die grundsätzlich als zulässig anerkannt ist (BGH Beschluss v. 04.04.2017, X ZB 3/17, Rn. 27 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn sich gerade ihre Heranziehung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergaberechts als unvereinbar erwiese (BGH Beschluss v. 04.04.2017, X ZB 3/17, Rn. 33).

    Im Regelfall steht es einer transparenten und wettbewerbskonformen Auftragsvergabe nicht entgegen, wenn der öffentliche Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zur erreichende Punktzahl konkret abhängen soll (BGH, Beschluss v. 04.04.2017, X ZB 3/17, Rn. 39; EuGH, Urteil v. 14.07.2016, C-6/15, VergabeR 2016, 721 - Dimarso; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.03.2017, VII-Verg 39/16, juris Rn. 43).

  • OLG Celle, 02.02.2021 - 13 Verg 8/20

    Auch die Gewichtung der Unterkriterien ist bekannt zu machen!

    Hierfür ist ihm ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum eröffnet; der Auftraggeber muss seinen Beschaffungsbedarf in den Schranken wirtschaftlicher und fiskalischer Vernunft und der aus § 97 GWB abzuleitenden Regeln für den Vergabewettbewerb frei definieren können; zu dieser Definition gehört auch, welche Qualität die Leistung vorzugsweise haben soll (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen, Rn. 34 f.).

    Auch der Beschluss des BGH vom 4. April 2017 (X ZB 3/17) stützt die Auffassung der Antragsgegnerin nicht.

    Soweit die Bieter ihre Konzepte für die Erfüllung der Qualitäts-Unterkriterien schriftlich darstellen sollen, hat der Wettbewerb das Gepräge eines Vergabeverfahrens mit funktionaler Leistungsbeschreibung (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17, Rn. 41).

    Der Auftraggeber muss seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 -, Rn. 52 f.).

    a) Anschlussbeschwerden müssen in Anlehnung an § 524 Abs. 2 Satz 2, § 521 Abs. 2 Satz 1 ZPO bis zum Ablauf der dem Beschwerdegegner für die Erwiderung auf die Beschwerde gesetzten Frist eingelegt und begründet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 - Postdienstleistungen, Rn. 18).

    Dem Auftraggeber ist, wie gesagt, bei der Bestimmung der Zuschlagskriterien ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum eröffnet (BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17, Rn. 34; Senat, Beschluss vom 11. September 2018 - 13 Verg 4/18 m. w. N.).

    Es stellt für sich genommen aber noch keine vergaberechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung dar, wenn bestimmte Zuschlagskriterien einzelnen potentiellen Bietern mehr entgegenkommen als anderen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, a. a. O., Rn. 37).

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