Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2013

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   BGH, 23.01.2013 - X ZR 66/12   

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BGH, 23.01.2013 - X ZR 66/12 (https://dejure.org/2013,3751)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - X ZR 66/12 (https://dejure.org/2013,3751)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - X ZR 66/12 (https://dejure.org/2013,3751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anordnung zur Herabsetzung des Streitwerts nach § 144 Abs. 1 PatG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 144 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine Anordnung zur Herabsetzung des Streitwerts nach § 144 Abs. 1 PatG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertherabsetzung: Welche Anforderungen sind zu stellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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   BGH, 18.12.2013 - X ZR 66/12   

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BGH, Entscheidung vom 18.12.2013 - X ZR 66/12 (https://dejure.org/2013,42337)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - X ZR 66/12 (https://dejure.org/2013,42337)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - X ZR 66/12
    Eine für die Ausführbarkeit ausreichende Offenbarung ist grundsätzlich bereits dann anzunehmen, wenn mindestens ein Weg aufgezeigt ist, auf dem die Erfindung ausgeführt werden kann (BGH, Urteil vom 3. Mai 2001 - X ZR 168/97, BGHZ 147, 306, 317 - Taxol mwN).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Auszug aus BGH, 18.12.2013 - X ZR 66/12
    Von der - hierfür darlegungspflichtigen (BGH, Urteil vom 27. August 2013 - X ZR 19/12, GRUR 2013, 1272 Rn. 36 - Tretkurbeleinheit) - Klägerin sind weder in erster noch in zweiter Instanz Anhaltspunkte vorgetragen worden, die eine Veranlassung des Fachmanns zu einer solchen Umgestaltung der vorbekannten Schaltung ergäben.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14

    ISDN-Basis-Anschluss

    Mit Urteil vom 18.12.2013, Az. X ZR 66/12 (Anlage E 3), änderte der BGH das Urteil des BPatG vom 29.02.2012, Az. 5 Ni 58/10, mit dem das Klagepatent im Umfang der Ansprüche 1 und 2 für nichtig erklärt wurde, ab.

    Zur Lösung dieser Aufgabe wird in der vom BGH mit Urteil vom 18.12.2013, X ZR 66/12 (Anlage E3), aufrechterhaltenen Fassung des Klagepatents in Anspruch 1 sowie in der vom BPatG mit Beschluss vom 22.04.2015, 35 W(pat) 437/12, aufrechterhaltenen Fassung des Klagegebrauchsmusters in Anspruch 1 eine Vorrichtung mit folgenden Merkmalen vorgeschlagen:.

    Letztere ist - wovon die Parteien übereinstimmend ausgehen - zwischen die rein digitale integrierte Schaltung und die S/T Line geschaltet und umfasst zwecks Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Spezifikation ITU-T I.430 eine analoge Schaltungstechnik (vgl. BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 5; BPatG, 5 Ni 58/10, Urteil vom 29.02.2012, S. 10).

    Diesen Ausgang charakterisiert der Fachmann, ein Ingenieur mit Hochschulausbildung der Fachrichtung elektrische Nachrichtentechnik, der mit der Realisierung von Schnittstellenschaltungen für die Nachrichtentechnik vertraut ist (vgl. auch BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 5; BPatG, 5 Ni 58/10, Urteil vom 29.02.2012, S. 8), nach seinem allgemeinen Fachverständnis als Tristate-Ausgang, wenn er so eingerichtet ist, dass er nicht nur zwei, sondern drei Zustände (= " Tri state") ausgibt: Niedrig "Low"/0, Hoch "High"/1 und "hochohmig"/[Z].

    Ein solcher Ausgang kann, worüber zwischen den Parteien kein Streit besteht, nur die Pegel 0 und Z ausgeben (vgl. auch BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 11).

    Die Verwendung der Tristate-Funktionalität an den Ausgängen im Sendebetrieb ist vielmehr zwingend erforderlich (so auch BGH, X ZR 66/12, Urteil vom 18.12.2013, S. 6, 7, 10, 11).

  • BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12

    Grundsätze zur Beurteilung der Statthaftigkeit von Gegenvorstellungen bzgl. die

    Dieses Patent war Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens, für dessen Verlauf Bezug genommen wird auf das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts vom 29. Februar 2012 mit dem Aktenzeichen 5 Ni 58/10, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Patentgerichts auf www.bundespatentgericht.de, und auf das Berufungsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2013 mit dem Aktenzeichen X ZR 66/12, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs auf www.bundesgerichtshof.de.
  • BPatG, 22.04.2015 - 35 W (pat) 437/12

    Feststellung der anfänglichen Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters in Bezug auf

    Dieses Patent war Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens, für dessen Verlauf Bezug genommen wird auf das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts vom 29. Februar 2012 mit dem Aktenzeichen 5 Ni 58/10, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Patentgerichts auf www.bundespatentgericht.de, und auf das Berufungsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2013 mit dem Aktenzeichen X ZR 66/12, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs auf www.bundesgerichtshof.de.
  • BPatG, 13.11.2017 - 19 W (pat) 66/17

    Patentfähigkeit des veröffentlichten Patents mit der Bezeichnung "System zur

    In ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine für die Ausführbarkeit ausreichende Offenbarung grundsätzlich bereits dann anzunehmen ist, wenn mindestens ein Weg aufgezeigt ist, auf dem die Erfindung ausgeführt werden kann (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2013 - X ZR 66/12, BeckRS 2014, 02946, Rdn. 35; Urteil vom 24. September 2003 - X ZR 7/00, GRUR 2004, 47, Rdn. 32 - blasenfreie Gummibahn I; Urteil vom 3. Mai 2001 - X ZR 168/97, GRUR 2001, 813 - Taxol).
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