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   BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08   

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https://dejure.org/2009,1690
BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08 (https://dejure.org/2009,1690)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2009 - V ZR 15/08 (https://dejure.org/2009,1690)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - V ZR 15/08 (https://dejure.org/2009,1690)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks bei einer auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichteten Klage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erforderlichkeit der Angabe zur Bodenfestigkeit bei auf Unterlassen einer drohenden, unzulässigen Vertiefung gerichteten Klage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Bodenvertiefung des Nachbargrundstücks; Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks

  • Judicialis

    BGB § 909; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 909; BGB § 1004; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung des Nachbargrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 909; BGB § 1004 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2
    Notwendigkeit der Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks bei einer auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichteten Klage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilien: Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung (IMR 2009, 1012)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2528
  • MDR 2009, 921
  • NZBau 2009, 652
  • NZM 2009, 556
  • NJ 2009, 424
  • VersR 2010, 78
  • BauR 2009, 1341
  • BauR 2009, 1468
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75

    Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines

    Auszug aus BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
    Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks (Abgrenzung zu Senat , Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 u. Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).

    Maßgeblich ist, dass er die frühere Festigkeit des beeinträchtigten Grundstücks wiederherstellt; sie muss daher genau bezeichnet werden (vgl. Senat , Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 sowie Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).

  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79
    Auszug aus BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
    Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks (Abgrenzung zu Senat , Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 u. Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).

    Maßgeblich ist, dass er die frühere Festigkeit des beeinträchtigten Grundstücks wiederherstellt; sie muss daher genau bezeichnet werden (vgl. Senat , Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 sowie Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    Auszug aus BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
    Ist er es nicht, genügt die - wenn auch regelmäßig mit sachverständiger Hilfe zu treffende - Feststellung, dass der Boden in der Senkrechten den Halt verliert oder die Festigkeit der unteren Bodenschichten in ihrem waagerechten Verlauf beeinträchtigt worden ist (vgl. Senat, BGHZ 85, 375, 378) .
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Auszug aus BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
    Welche Stütze im Sinne von § 909 BGB erforderlich ist, beurteilt sich danach, welche Befestigung das Grundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt (Senat, BGHZ 101, 290, 293) .
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen Vertiefung des Nachbargrundstücks

    Auszug aus BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
    Bei einem bereits eingetretenen Stützverlust ist der Beseitigungsanspruch geltend zu machen, und zwar auch dann, wenn die Beeinträchtigung infolge der Untätigkeit des Vertiefenden über einen längeren Zeitraum andauert (vgl. Senat , Urt. v. 15. Februar 2008, V ZR 17/07, NJW-RR 2008, 969, 970 Rdn. 17).
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 163/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
    Letzteres ist nur anzunehmen, wenn ein bestehender Störungszustand durch weitere Verletzungshandlungen fortlaufend "erneuert" wird (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 1957, I ZR 163/55, LM § 1004 Nr. 32 für die Beibehaltung eines unrichtigen Firmennamens).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
    Sie ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet ist, dass der Streitgegenstand klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (vgl. BGHZ 156, 1, 8 f. m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    In diesem Sinne bestimmt ist ein Klageantrag, wenn die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet ist, dass der Streitgegenstand klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 1999 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954 und vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f. und Senat, Urteil vom 29. Mai 2009 - V ZR 15/08, NJW 2009, 2528, 2529; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 253 Rn. 13).
  • LG Heidelberg, 27.06.2018 - 2 O 165/17

    Nachbarrecht: Klageantrag auf Errichtung einer Stützmauer zur Beseitigung einer

    Dies wäre für eine Vollstreckung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs aus §§ 909, 1004 BGB (i.V.m. §§ 9, 10 NRG Baden-Württemberg) erforderlich (vgl. BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75, NJW 1978, 1584; BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79; BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08, NJW 2009, 2528 (2529)).

    Auch insofern ist der Antrag nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75, NJW 1978, 1584; BGH, 27.11.1981 - V ZR 42/79; BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08, NJW 2009, 2528 (2529)).

    Den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wird daher auch im vorliegenden Fall nur eine Klage gerecht, die die frühere Festigkeit genau angibt (vgl. BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08, NJW 2009, 2528 (2529)).

  • LG Karlsruhe, 13.12.2016 - 7 O 180/16

    Eigenes Grundstück abgegraben: Nachbar hat Befestigungsanspruch!

    Eine Angabe der Kläger zur konkret einzuhaltenden Bodenfestigkeit im Hinblick auf die frühere Bodenqualität ist nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, vergleiche dazu auch BGH NJW 2009, 2528 ff.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 2 Sa 386/12

    Unterlassungsanspruch - Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

    Die Nichtbeseitigung einer Störung kann nur dann mit einer Fortsetzung der Beeinträchtigungshandlung gleichzusetzen sein, wenn ein bestehender Störungszustand durch weitere Verletzungshandlungen fortlaufend "erneuert" wird ( vgl. BGH 29. Mai 2009 - V ZR 15/08, Rn. 9, NJW 2009, 2528 ).

    Die Nichtbeseitigung der entsprechenden Textpassage stellt keine fortgesetzte Erneuerung der Äußerung dar; ihr kann deshalb mit einem Unterlassungsantrag begegnet werden ( vgl. BGH 29. Mai 2009 - V ZR 15/08 - Rn. 9, NJW 2009, 2528 ).

  • BGH, 31.10.2019 - III ZR 64/18

    ordnungsgemäße Entwässerung aus Anlass einer Straßensanierung - Haftung des

    Sie ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet ist, dass der Streitgegenstand klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urteile vom 29. Mai 2009 - V ZR 15/08, NJW 2009, 2528 Rn. 7 und vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 8 f).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 1 U 15/19

    Unterlassungsansprüche eines Richters wegen herabsetzender Äußerungen eines

    Der Klageantrag ist so bestimmt zu fassen, dass die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet und damit der Streitgegenstand so klar umrissen ist, dass sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, GRUR 2012, 407 Rn. 15; BGH, NJW 2009, 2528 Rn. 7; BGH, NJW 2003, 3406, 3408).
  • OLG Köln, 05.10.2012 - 1 U 32/12

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags zur Vornahme schallisolierender

    Das rechtliche Begehren eines Klägers, das nicht auf die Herbeiführung eines bestimmten - und daher genau zu bezeichnenden - Erfolgs gerichtet ist, sondern auf die Vermeidung einer drohenden Beeinträchtigung, ist ausreichend bestimmt im Sinne § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die zu unterlassende Beeinträchtigung so deutlich bezeichnet ist, dass der Streitgegenstand klar umrissen ist, sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH NJW 1981, 749; BGH NJW 2003, 3406; BGH NJW 2009, 2528 (2529)).
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