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   BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97   

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https://dejure.org/2001,4754
BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97 (https://dejure.org/2001,4754)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2001 - I ZR 210/97 (https://dejure.org/2001,4754)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - I ZR 210/97 (https://dejure.org/2001,4754)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • BGHReport 2002, 78
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Wie der Senat in mehreren nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 ausgeführt hat, stellt sich die Werbung mit der an den Abschluß eines Netzkartenvertrages gekoppelten unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird (BGHZ 139, 368, 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 m.w.N.).

    Dies bedeutet, daß die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zugeordnet sowie gut lesbar und grundsätzlich vollständig sein müssen (BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512 m.w.N.).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Wie der Senat in mehreren nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 ausgeführt hat, stellt sich die Werbung mit der an den Abschluß eines Netzkartenvertrages gekoppelten unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird (BGHZ 139, 368, 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 m.w.N.).

    Dies bedeutet, daß die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zugeordnet sowie gut lesbar und grundsätzlich vollständig sein müssen (BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Bei den Akten befindet sich lediglich eine stark verkleinerte, größtenteils unleserliche Kopie der angegriffenen Werbeanzeige, die sich nicht als Grundlage für eine anhand des unstreitigen Parteivorbringens nachzuholende Feststellung eignet (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 197/94, GRUR 1997, 767, 769 = WRP 1997, 735 - Brillenpreise II).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 147/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Wie der Senat in mehreren nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 ausgeführt hat, stellt sich die Werbung mit der an den Abschluß eines Netzkartenvertrages gekoppelten unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird (BGHZ 139, 368, 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95

    Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Die damit verbundene Anlockwirkung ist nicht wettbewerbswidrig, sondern liegt als gewollte Folge in der Natur des Leistungswettbewerbs (vgl. BGH, Urt. v. 28.4.1994 - I ZR 68/92, GRUR 1994, 743, 744 = WRP 1994, 610 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Gegenstand des mit der vorliegenden Klage geltend gemachten Unterlassungsantrages ist die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag - ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung - durch den Hinweis "... wie geschehen in der Allgäuer Zeitung vom 30.11.1995 ..." Bezug nimmt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 115/99, WRP 2001, 1182, 1183 - Jubiläumsschnäppchen).
  • BGH, 28.04.1994 - I ZR 68/92

    Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank - Wirtschaftliche Einheit;

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Die damit verbundene Anlockwirkung ist nicht wettbewerbswidrig, sondern liegt als gewollte Folge in der Natur des Leistungswettbewerbs (vgl. BGH, Urt. v. 28.4.1994 - I ZR 68/92, GRUR 1994, 743, 744 = WRP 1994, 610 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; Urt. v. 25.9.1997 - I ZR 84/95, GRUR 1998, 500, 501 = WRP 1998, 388 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97
    Dies bedeutet, daß die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zugeordnet sowie gut lesbar und grundsätzlich vollständig sein müssen (BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 512 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Das Landgericht hat der Klage mit der Begründung stattgegeben, in der beanstandeten Werbung liege ein Verstoß gegen die Zugabeverordnung und gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG a.F. Das Berufungsgericht hat einen Verstoß gegen die Zugabeverordnung verneint, die Verurteilung jedoch mit der Begründung bestätigt, die Werbung verstoße unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens gegen § 1 UWG a.F. Im ersten Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 210/97).

    a) Der Senat hat bereits im ersten Revisionsurteil (BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 210/97, Umdruck S. 4/5) deutlich gemacht, dass Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags die konkrete Verletzungsform ist.

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 12 U 292/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Unfalls durch den Versicherungsnehmer;

    Durch den "wenn dies geschieht wie"-Zusatz ist Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags aber die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag - ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung - durch den Hinweis "... wenn dies geschieht wie in der als Anlage ASt 1 beigefügten Werbeanzeige in der ... Zeitung vom 9. Oktober 2004" Bezug nimmt (BGH-Report 2002, 78; BGH GRUR 2004, 605 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe der Buchungsgebühr in der Werbung für

    Durch den "wenn dies geschieht wie"-Zusatz ist Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags aber die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag - ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung - durch den Hinweis "... wenn dies geschieht wie in der als Anlage ASt 1 beigefügten Werbeanzeige in der ... Zeitung vom 9. Oktober 2004" Bezug nimmt (BGH-Report 2002, 78; BGH GRUR 2004, 605 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Die vorliegende Sachverhaltskonstellation unterscheidet sich mithin deutlich von den bisher entschiedenen Handy-Fällen (vgl. BGH WRP 1999, 90 ff. -Handy für 0, 00 DM; BGH WRP 1999, 517 ff. Am Telefon nicht süß sein?; BGH NJOZ 2002, 975 ff. -Handy für 1 DM; BGH NJOZ 2002, 972 ff. -Für'n Apfel und n' Ei).
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