Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,827
BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02 (https://dejure.org/2003,827)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - III ZR 196/02 (https://dejure.org/2003,827)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - III ZR 196/02 (https://dejure.org/2003,827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in einem Subunternehmervertrag; Anwendung der Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff HGB auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter ; Erforderlichkeit einer Karenzentschädigung

  • Kanzlei Flick

    Wettbewerbsverbot im IT-Bereich

  • Judicialis

    HGB § 74

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 74
    Rechtsstellung wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regelungen der §§ 74 ff HGB gelten auch für freie Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 16.06.2003)

    Kein Wettbewerbsverbot ohne Karenzgeld bei freien IT-Spezialisten

  • heise.de (Pressebericht, 16.06.2003)

    Kein Wettbewerbsverbot ohne Karenzgeld bei freien IT-Spezialisten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schutzbedürfnis wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter (Subunternehmer)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Vertragsstrafe beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Besprechungen u.ä.

  • gulp.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsverbot für Freiberufler nicht automatisch bindend (RA Dr. Benno Grunewald)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1864
  • ZIP 2003, 998
  • MDR 2003, 1000
  • WM 2003, 2059
  • BGHReport 2003, 811
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 18/97

    "Subunternehmervertrag"; Kartellrechtliche Beurteilung einer Kundenschutzklausel

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02
    b) Wollte man dies anders sehen und annehmen, daß mit der Androhung der Vertragsstrafe auf den Kläger der Zwang ausgeübt werden sollte, den Rahmenvertrag zwischen den Parteien über die Dauer des jeweiligen Projekteinzelauftrages hinaus fortzusetzen, so wäre die Vertragsstrafenregelung insoweit aus den vom Berufungsgericht aufgezeigten Gründen in Verbindung mit den Erwägungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12. Mai 1998 (KZR 18/97 = NJW-RR 1998, 1508) wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 6 Fallgruppe 3 AGBG unwirksam.
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95

    Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02
    In Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht, das sich insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stützen kann (BAG NJW 1998, 99, 100), hat auch der Senat keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff HGB wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden.
  • OLG Dresden, 13.09.2011 - 5 U 236/11

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots im Verhältnis von

    Der Bundesgerichtshof und ihm folgend die obergerichtliche Zivilrechtsprechung wenden, wie zuvor schon das Bundesarbeitsgericht, die §§ 74 ff. HGB aber auf wirtschaftlich von ihren Auftraggebern abhängige freie Mitarbeiter entsprechend an (BGH, Urteil vom 10.04.2003,III ZR 196/02; BAG, Urteil vom 21.01.1997, 9 AZR 778/95; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2003, 13 U 15/01; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2005, 27 U 19/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2004, 6 U 38/04).
  • OLG Nürnberg, 20.12.2013 - 12 U 49/13

    Zweigliedrige Personen- oder Kapitalgesellschaft: Wirksamkeit einer sog.

    Ein vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann bei unterbliebener Vereinbarung einer Karenzentschädigung unwirksam sein, etwa bei kaufmännischen Angestellten (§ 74 Abs. 2 HGB), für wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) (§ 74 Abs. 2 HGB analog, vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2003 - III ZR 196/02, NJW 2003, 1864) oder im Handelsvertreterverhältnis (§ 90a HGB).
  • OLG Nürnberg, 25.11.2009 - 12 U 681/09

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen vertragsstrafenbewehrten Wettbewerbsverbots:

    a) Die Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung ist nicht an §§ 74ff. HGB zu messen, da diese Vorschriften für Organmitglieder, insbesondere Fremdgeschäftsführer einer GmbH, [jedenfalls beim Fehlen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit] grundsätzlich nicht anwendbar sind (BGH, Urteil vom 26.03.1984 - II ZR 229/83, BGHZ 91, 1; Urteil vom 28.04.2008- II ZR 11/07, WM 2008, 1226; Beschluss vom 07.07.2008 - II ZR 81/07, WM 2008, 1744; Scholz/Uwe K Schneider, GmbHG 10. Aufl. § 43 Rn. 175; Zöllner/Noack in: Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 35 Rn. 197; vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2003 - III ZR 196/02, ZIP 2003, 998).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07

    Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne

    § 74 Abs. 2 HGB sei nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1864) und des BAG (NJW 1998, 99 f.) anwendbar auf den Beklagten, der Subunternehmer, wie ein freier Mitarbeiter einzustufen und von der Klägerin wirtschaftlich abhängig und deshalb schutzwürdig sei.

    Wegen der Vergleichbarkeit des Schutzbedürfnisses gilt § 74 Abs. 2 HGB darüber hinaus analog für einen freien Mitarbeiter, sofern dieser wirtschaftlich bzw. sozial abhängig ist (BAG, NJW 1998, 99 ff; BGH, NJW 2003, 1864 f.).

    Er stand zur Klägerin in keinem Abhängigkeitsverhältnis, das eine einem kaufmännischen Angestellten im Sinne des 74 Abs. 2 HGB vergleichbare Schutzbedürftigkeit begründet (dazu BGH, NJW 2003, 1864 f.).

    Der BGH formulierte zwar in der Entscheidung (NJW 2003, 1864 ff.), an der sich das Landgericht orientierte, hinsichtlich eines "Subunternehmers", was darauf hindeuten könnte, dass er davon ausging, dass eine Unternehmensstruktur mit mehreren Mitarbeitern nicht schädlich sein könnte.

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 6 U 38/04

    Qualifizierung des Subunternehmers als wirtschaftlich abhängiger freier

    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. April 2003 (NJW 2003, 1864, 1865), der sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1998, 99, 100) angeschlossen hat, wonach die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74 ff. HGB wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden sind, ist auch der Kläger als ein wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter zu qualifizieren: Der Kläger befand sich im Verhältnis zur Beklagten trotz seiner formalen Selbständigkeit als Subunternehmer in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für ihn ein Schutzbedürfnis begründete, das mit dem Schutzbedürfnis von kaufmännischen Angestellten vergleichbar ist, auch wenn der Kläger keinen Weisungen der Beklagten unterlag und zur persönlichen Leistungserbringung nicht verpflichtet war.
  • LAG Köln, 23.01.2004 - 4 Sa 988/03

    Kundenschutzklausel, freier Mitarbeiter

    Das Arbeitsgerichts ist zunächst richtig davon ausgegangen, dass die §§ 74 ff. HGB auf die Rechtsverhältnisse wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter entsprechende Anwendung finden (BAG 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 - NJW 1998, 99; BGH 10.04.2003 - III ZR 196/02 - NJW 2003, 1864).

    Auch wenn er fachlichen Weisungen nicht unterworfen gewesen sein sollte, so war er doch in die Betriebsorganisation der AMB eingegliedert (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BGH 10.04.2003 a.a.O.).

  • OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04

    Wirksamkeit einer "Kundenschutzklausel" in einen Vertrag mit einem freien

    Die unmittelbar nur Handlungsgehilfen betreffende Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB, wonach ein Wettbewerbsverbot nur verbindlich ist, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, ist wegen der vergleichbaren Schutzbedürfnisses nicht nur auf alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sondern allgemein auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2003, 1864, 1865; BAG NJW 1998, 99, 100 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04

    Wettbewerbsrecht: Abwerbung von früheren Kunden nach Ausscheiden des Mitarbeiters

    Das vertragliche Wettbewerbsverbot gemäß Nr. 10 des Beratungsstellen-Vertrages ist unwirksam, weil der Beklagte hierfür keine Entschädigung erhält (BGH NJW 2003, 1864).
  • LAG München, 04.03.2009 - 11 Sa 247/08

    Wettbewerb

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 10.4.2003, Az. III ZR 196/02, NJW 2003, 1864) wie auch des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 21.1.1997, 9 AZR 778/95, NZA 1997, 1284) sind die Vorschriften des § 74 b Abs. 2 HGB und § 75 a HGB nicht nur entsprechend auf gewerbliche Arbeitnehmer, sondern wegen des mit kaufmännischen Angestellten vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter anzuwenden.
  • OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 73/05

    Wrksamkeit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ohne

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Köln, 26.05.2005 - 16 O 622/03

    Zahlungsanspruch eines freiberuflichen Projektleiters aus einem Rahmenvertrag mit

  • LG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 O 135/03

    Anwendung der Regelung des § 74 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) auf wirtschaftlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5146
BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02 (https://dejure.org/2003,5146)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - IV ZR 58/02 (https://dejure.org/2003,5146)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 (https://dejure.org/2003,5146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kürzung gesetzlicher Rente ; Grundsätze von Treu und Glauben; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ; Privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen; Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen ; Anwendung auf ...

  • Judicialis

    SGB VI § 33 Abs. 2; ; SGB VI § 33 Abs. 3 Nr. 1; ; FANG § 4 Abs. 6; ; FRG § 22 Abs. 4; ; VBLS § 14; ; VBLS § 40; ; VBLS § 40 Abs. 1; ; VBLS § 40 Abs. 2 Buchst. a ee; ; VBLS §§ 41 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBLS § 40 Abs. 2 lit. a ee
    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHReport 2003, 811
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02
    b) Für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an; für die Satzung der Beklagten als einer Gruppenversicherung zugunsten der betroffenen Versicherten ist nach deren Verständnis zu fragen (BGH, Urteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II 2; BGHZ 103, 370, 383).

    Der hier zu beurteilende Fall unterscheidet sich wesentlich von dem Senatsurteil vom 27. September 2000 (aaO), in dem es um eine für den Versicherten nachteilige Satzungsänderung des von der Beklagten selbst zunächst zugesagten Umfangs der gesamtversorgungsfähigen Zeit ging.

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02
    b) Für die Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an; für die Satzung der Beklagten als einer Gruppenversicherung zugunsten der betroffenen Versicherten ist nach deren Verständnis zu fragen (BGH, Urteil vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530 unter II 2; BGHZ 103, 370, 383).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02
    Sie finden auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern (als Versicherungsnehmern) mit der Beklagten (als Versicherer) zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 106 f.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - IV ZR 58/02
    Sie finden auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung, die von den beteiligten Arbeitgebern (als Versicherungsnehmern) mit der Beklagten (als Versicherer) zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 106 f.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

    Einzubeziehen sind dabei im Besonderen auch die Interessen der auf diese Weise versicherten Arbeitnehmer, die eine grundsätzlich unwiderrufliche Bezugsberechtigung erwerben sollen und von dem einschränkenden Vorbehalt unmittelbar betroffen sind (vgl. BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - BGH-Report 2003, 811 (red. Leitsatz), im Übrigen unveröffentlicht, unter 2 a und b, jeweils zur Gruppenversicherung; BGHZ 142, 103, 107; Senatsurteil vom 28. März 2001 - IV ZR 19/00 - VersR 2001, 714 unter 2 b, jeweils zu § 9 AGBG).
  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04

    Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der

    Einzubeziehen sind dabei im besonderen auch die Interessen der auf diese Weise versicherten Arbeitnehmer, die eine grundsätzlich unwiderrufliche Bezugsberechtigung erwerben sollen und von dem einschränkenden Vorbehalt unmittelbar betroffen sind (vgl. BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - BGH-Report 2003, 811 (red. Leitsatz), im übrigen unveröffentlicht, unter 2 a und b, jeweils zur Gruppenversicherung; BGHZ 142, 103, 107; Senatsurteil vom 28. März 2001 - IV ZR 19/00 - VersR 2001, 714 unter 2 b, jeweils zu § 9 AGBG).
  • BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04

    Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für

    Liegt - wie hier - ein Gruppenversicherungsvertrag zugrunde, so ist auch auf das Verständnis und die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen (BGHZ 103, 370, 383; BGH, Urteile vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - veröffentlicht in juris, unter 2 b; 14. Mai 2003 - IV ZR 50/02 - veröffentlicht in juris, unter II 1 a).
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten an (BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - unter 2 b, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 76/02

    Auslegung der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten an (BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - unter 2 b, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 50/02

    BGH billigt Sonderregelung für die VBL-Zusatzversorgung von Pflichtversicherten

    Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherten an (BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 - unter 2 b, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG Karlsruhe, 25.09.2009 - 6 O 190/08

    VBL-Satzung: Anspruch auf zukünftige Gewährung einer fehlerhaft berechneten

    Solche Gründe können vorliegen in der mittlerweile, nach 1999 bestehenden technischen Ausstattung der Beklagten zur Durchführung von Vergleichsberechnungen, oder in der Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Fremdrentengesetzes durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2003 - IV ZR 58/02 (veröffentlicht in juris), bzw. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00, in BVerfGE 116, 96 - 135), oder durch die gesetzliche Übergangsregelung für die Absenkung der Entgeltpunkte (i.S. des § 22 Abs. 4 FRG) durch das Rentenversicherungs-Altersgrenzanpassungsgesetzes vom April 2007 und die darin getroffene Neuregelung des Artikel 6 § 4c Absatz 2 FANG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht