Rechtsprechung
BGH, 22.01.2004 - VII ZR 426/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Baumängeln; Bestimmung des Zeitpunkts der Beseitigung eines Schadens an einem Bauwerk; Berücksichtigung der allgemeinen Lebenshaltungskosten bei gestiegenen Baupreisen als Schadensposten; Anwendbarkeit des Grundsatzes des ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Baumängel: Beseitigung bei gestiegenen Baukosten - Schadensminderungspflicht
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verspätete Schadensbeseitigung zu höheren Kosten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 635 254 Abs. 2 (a.F.)
Schadensminderungspflicht bei Beseitigung eines Baumangels - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzögerte Mangelbeseitigung: Schadensminderungspflicht-Verstoß?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen Auftragnehmer wegen fehlerhafter statischer Berechnungen: Verstoß des Bauherrn gegen Schadensminderungspflicht wegen verspäteter Schadensbeseitigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauherr verzögert Mangelbeseitigung: Verstoß gegen Schadensminderungspflicht? (IBR 2004, 195)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 739
- MDR 2004, 626
- NZBau 2004, 336
- WM 2004, 1242
- WM 2004, 1244
- DB 2004, 1422
- BauR 2004, 869
- BGHReport 2004, 720
- ZfBR 2004, 363
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94
Berechnung des Abzugs "neu für alt"
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - VII ZR 426/02
Ein solcher Abzug soll den Vorteil ausgleichen, der dem Geschädigten dadurch erwächst, daß er im Zuge der Schadensbehebung für eine schadhafte Sache eine neue Sache erhält und damit Kosten für eine Instandsetzung spart, die andernfalls ohnehin im Laufe der Zeit angefallen wären (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 270/94, NJW 1996, 584, 585). - BGH, 28.10.1993 - VII ZR 256/92
Umfang des Schadensersatzanspruchs
Auszug aus BGH, 22.01.2004 - VII ZR 426/02
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B.: Urteil vom 28. Oktober 1993 - VII ZR 256/92, BauR 1994, 106).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen …
Ein Abzug "neu für alt" kommt bei der Neuerrichtung eines Gebäudes in Betracht, wenn dieses eine erheblich längere Lebensdauer hat als das frühere und auch geringere Reparaturaufwendungen verursacht (Senatsurteil BGHZ 30, 29, 33 ff.; 102, 323, 331;… BGH, Urteile vom 25. Oktober 1996 - V ZR 158/95 - aaO und vom 22. Januar 2004 - VII ZR 426/02 - NJW-RR 2004, 739, 740; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 16). - LG Saarbrücken, 02.05.2014 - 13 S 198/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anrechnung der nach fiktiver …
Wird eine gebrauchte Sache unter Einsatz von Neuteilen repariert und führt dies zu einer messbaren Vermögensmehrung, die sich für den Geschädigten günstig auswirkt, hat der Geschädigte einen dadurch erlangten Vorteil auszugleichen, soweit ihm dies zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2004 - V ZR 77/03, NJW 2004, 2526, 2528; BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 426/02, MDR 2004, 626; BGH, Urteil vom 13. März 1990 - X ZR 12/89, NJW-RR 1990, 826; BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VI ZR 90/58, BGHZ 30, 29; Pauge VersR 2007, 569 ff.). - OLG Hamburg, 01.10.2015 - 5 U 146/10
Bauvertrag: Fristlose Kündigung auf Grund schwer wiegender und umfangreicher …
So trifft etwa den Besteller ein Mitverschulden, wenn er Mängel erst nach längerer Zeit zu dann gestiegenen Kosten beseitigen lässt (BGH NJW-RR 2004, 739) oder wenn er baut, obwohl sich Gefahren der Planung des Architekten oder der Statik aufdrängen (BGH NZBau 2013, 515 [Rz.29];… vgl. zu allem Palandt / Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 254 Rz.15).Steht auf Grund einer solchen Gesamtbetrachtung eine Schadenserhöhung fest, so setzt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht weiter voraus, dass es dem Geschädigten vorwerfbar ist, vorausschauend eine solche Schadensentwicklung nicht erkannt zu haben (BGH NJW-RR 2004, 739, 740).
- LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04
Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung …
Ansatzpunkt der Schadensberechnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2004, Az. VII ZR 426/02, Rdn. 10 ff. m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen …
Denn nur die Differenz stellt eine Schadenserhöhung dar (vgl. BGH BGH-Report 2004, 720/721). - OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06
Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B
Letztlich setzt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht voraus, dass der Geschädigte die Prognose von Kostensteigerungen über die allgemeine Teuerungsrate hinaus stellen konnte und musste (vgl. BGH Urt. v. 22.1.2004 - VII ZR 426/02, BauR 2004, 869). - OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 12 U 169/21
"Symptomtheorie" gilt auch im Architektenrecht!
Steht aufgrund einer solchen Gesamtbetrachtung eine Schadenserhöhung fest, so setzt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht weiter voraus, dass es dem Geschädigten vorwerfbar ist, vorausschauend eine solche Schadensentwicklung nicht erkannt zu haben (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 426/02 -, Rn. 11 - 16, juris;… Kniffka/Koeble, Teil 5 Die Haftung des Unternehmers für Mängel Rn. 88, 322, beck-online). - OLG Karlsruhe, 27.09.2007 - 9 U 55/07
Verjährung: Hemmung bei formloser Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung eines …
Die Klägerin erhält nämlich im Zuge der Schadensbehebung für eine schadhafte Sache nicht eine neue Sache und erspart auch nicht Kosten für eine Instandsetzung, die andernfalls im Laufe der Zeit angefallen wäre (vgl. BGH NJW-RR 2004, 739). - OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 U 926/11
Welche Pflichten hat ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt?
Der Geschädigte muss grundsätzlich ersparte Aufwendungen in Abzug bringen (BGH, BauR 1971, 60), so dass nach dem Gesichtspunkt des Abzuges "Neu für Alt" ein Vorteilsausgleich vorzunehmen ist (BGH, NJW 1997, 2879; BauR 2004, 869; OLG Koblenz, OLG-R 2009, 634). - OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/05
Mangelhaftigkeit der Installation einer klimatechnischen Anlage; Geltendmachung …
Letztlich setzt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht voraus, dass der Geschädigte die Prognose von Kostensteigerungen über die allgemeine Teuerungsrate hinaus stellen konnte und musste (vgl. BGH Urt. v. 22.1.2004 - VII ZR 426/02, BauR 2004, 869). - OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 23 U 106/20
Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Planungsfehlern und …
- OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 13/05
Rechtsprechung
BGH, 30.01.2004 - V ZR 262/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
EGBGB Art. 233 § 3
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 233 § 3
Unentgeltlichkeit dinglicher Nutzungsrechte nach DDR-Recht - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung für Grundstücksnutzung aus dinglichem Nutzungsrecht; Verjährung des Anspruchs; Nutzungsrecht an volkseigenen Grundstücken der DDR; Fortbestehen beschränkt dinglicher Rechte; Entgeltlichkeit eines Nutzungsrechts; Möglichkeit der Freistellung von der Pflicht ...
- grundeigentum-verlag.de
Dingliches Nutzungsrecht; Unentgeltlichkeit; Nutzungsentgelt; Eigenheimverordnung
- Judicialis
EGBGB Art. 233 § 3
- ra.de
- rechtsportal.de
EGBGB Art. 233 § 3
Entgeltlichkeit von dinglichen Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Entgeltlichkeit des dinglichen Nutzungsrechts
Papierfundstellen
- NJ 2004, 417
- FamRZ 2004, 600 (Ls.)
- WM 2004, 2084
- BGHReport 2004, 720
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75
Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien, …
Auszug aus BGH, 30.01.2004 - V ZR 262/03
Eine solche (gesonderte) Festsetzung durch Bescheid würde jedenfalls heute auch einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfen (vgl. dazu: BVerwG, NJW 1977, 1838, 1839), an der es fehlt.
- BGH, 22.09.2017 - V ZR 255/16
Sachenrechtsbereinigung: Sperrung eines Rückgriffs auf die allgemeinen …
Ihre Nutzungsrechte blieben nach Art. 233 § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EGBGB auf unbestimmte Zeit und, von Ausnahmefällen abgesehen (zu den Einzelheiten: Senat, Urteil vom 30. Januar 2004 - V ZR 262/03, VIZ 2004, 276, 277 f.; J. Schmidt-Räntsch, ZfIR 2012, 217, 223), unentgeltlich bestehen.(a) Nutzungsrechte waren in der DDR zwar als Gegenmodell zu dem aus ideologischen Gründen abgelehnten Erbbaurecht (dazu Senat…, Urteil vom 15. Juli 2016 - V ZR 195/15, WM 2017, 451 Rn. 19) entwickelt worden, und sie hatten nach den Gesetzen, durch die sie schrittweise eingeführt wurden, eine ähnliche Funktion wie das Erbbaurecht (Einzelheiten dazu in dem Senatsurteil vom 30. Januar 2004 - V ZR 262/03, VIZ 2004, 276, 277).
- BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam
Denn die Rechte der Nutzer blieben unverändert erhalten (Art. 233 § 3 EGBGB) und vermittelten den Kommunen auch, von Ausnahmen abgesehen, keinen Anspruch auf Entgelt (Senatsurt. v. 30. Januar 2004, V ZR 262/03, VIZ 2004, 276, 277 f.). - AG Berlin-Köpenick, 02.11.2005 - 8 C 541/01
Vorlagebeschluss zur Frage der Verfassungswidrigkeit einer Anwendung des …
bb) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2004, Geschäftszeichen: V ZR 262/03, (www.bundesgerichtshof.de), in dem den Beklagten des Ausgangsverfahrens ein dingliches Nutzungsrecht an »Eigentum des Volkes« verliehen worden war, eher beiläufig die Anwendbarkeit des Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4 EGBGB verneint, weil ein Anspruch insoweit (jedenfalls?) verjährt war.Mit der Zuordnung des Grundstücks auf das Land sind nach §§ 1a Abs. 1, 11 Abs. 2 VZOG die aus dem fortbestehenden dinglichen Nutzungsrecht folgenden Verpflichtungen auf das Land übergegangen (vgl. BGH Urteil vom 30. Januar 2004, Geschäftszeichen: V ZR 262/03, Seite 6, 7, www.bundesgerichtshof.de).
- LG Berlin, 04.09.2006 - 67 S 146/06 e) Soweit die Beklagten sich zur Frage des Ausschlusses einer Entgeltverpflichtung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2004 - V ZR 262/03 - (ZOV 2004, 74-76) berufen, ergibt sich hieraus nichts zu ihren Gunsten.