Rechtsprechung
| BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
ZPO § 114 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
ZPO § 114 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 Abs. 1
Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Bewilligte Prozesskostenhilfe gilt nicht für Klageänderung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Prozesskostenhilfe: Bei Klageänderung umfasst die bisherige Bewilligungsentscheidung den neuen Antrag nicht
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2006, 429
- MDR 2006, 224
- FamRZ 2006, 37 (Ls.)
- BB 2005, 2602 (Ls.)
- AnwBl 2006, 75
- Rpfleger 2006, 86
- Rpfleger 2006, 96
- BGHReport 2006, 119
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
Verfahrensrecht - Kein Rechtsschutzbedürfnis bei wiederholtem PKH-Antrag?
Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, unter II 2; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429, unter II 2 a). - BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung versagt wegen Organisationsverschulden
Jedoch dürfen nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 42/05 - BGH-Report 2006, 119 m.w.N. und vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06 - NJW 2007, 3212) erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden. - OLG Koblenz, 28.03.2007 - 5 W 206/07
Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Das Verfahren auf Grund einer Klageerweiterung zählt nicht zum Rechtszug, auch nicht für den Beklagten (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 65. A., § 119 , Rn. 39 "Klageerweiterung"; vgl. auch BGH MDR 2006, 224 zur Klageänderung; OLG Karlsruhe AnwBl. 1987, 340 ).
- LAG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 21 Ta 10/09
Konkludenter Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe …
Erfolgt nach vollständiger Bescheidung des PKH-Antrags eine Klagerweiterung und/oder ein Vergleichschluss der Parteien, der einen Mehrwert enthält, ist ein neuer Prozesskostenhilfeantrag im noch laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren notwendig, um Prozesskostenhilfe auch für den Streitgegenstand des Mehrwerts des Vergleichs erhalten zu können, nachdem ein PKH-Antrag, der nach abgeschlossenem Verfahren gestellt wird, grundsätzlich nicht zu einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe führen kann (Zöller-Geimer zu § 117 ZPO Rdnr. 2b mzwN, Motzer in Müko ZPO zu § 119 Rdnr. 56, BGH v. 22.09.2005 IX ZB 163/04 in JurBüro 2006, 151 f.). - VGH Bayern, 09.02.2007 - 5 C 06.970
Einbürgerung; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Reichweite der Bewilligung; …
Die dafür vom Verwaltungsgericht als Beleg angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, B.v. 22.9.2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429; vgl. auch VGH Mannheim, B.v. 11.1.2006 - 12 S 1962/05, NVwZ-RR 2006, 508) betrifft freilich einen Fall einer objektiven Klageänderung. - OLG Koblenz, 03.07.2008 - 1 W 315/08
Erweiterung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei …
Bei dieser besonderen (prozessualen) Situation bedarf es dann für die Beklagte (Feststellungswiderklägerin) im Prozesskostenhilfeverfahren keiner (erneuten) Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegenüber der Klageerweiterung, da diese bereits im - Vertrauensschutz begründenden - Ausgangsbeschluss in Ansehung des Gesamtanspruchs erfolgt war (vgl. Philippi in: Zöller aaO., § 119 Rn. 14: s. auch BGH NJW-RR 2006, 429 ). - LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10
Neuer Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Vergleichsmehrwert
D. h., mit Beschluss vom 19.05.2010 konnte Prozesskostenhilfe nur für solche Streitgegenstände bewilligt werden, die zum Bewilligungszeitpunkt überhaupt anhängig waren und die dem die Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO überprüfenden Arbeitsgericht überhaupt bekannt waren (BGH 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - NJW-RR 2006, 429;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe Rn. 488, 510).
