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   BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05   

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https://dejure.org/2005,5894
BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05 (https://dejure.org/2005,5894)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2005 - V ZR 63/05 (https://dejure.org/2005,5894)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - V ZR 63/05 (https://dejure.org/2005,5894)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHReport 2006, 147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1959 - V ZB 3/59

    Auflassungsvollmacht und Genehmigung

    Auszug aus BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05
    Da die Bevollmächtigung zur Erklärung der Auflassung keiner besonderen Form bedarf (vgl. Senat, BGHZ 29, 366, 368) und davon auszugehen ist, dass auch die Beklagten das Handeln der Notarangestellten genehmigt haben, ist für das Revisionsverfahren von einer wirksamen Auflassung und damit - wegen der zudem erfolgten Grundbucheintragung - von einem Eigentumserwerb der Beklagten auszugehen.
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 163/75

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches -

    Auszug aus BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05
    Das hat zur Folge, dass die Kläger jede von den Beklagten vorgetragene Erwerbsmöglichkeit widerlegen müssen (Senat, Urt. v. 13. November 1998, NJW-RR 1999, 376, 377), und zwar auch die Möglichkeit eines Rechtserwerbs durch Bevollmächtigung oder Genehmigung (vgl. Senat, Urt. v. 23. März 1979, V ZR 163/75, NJW 1979, 1656).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 101/01

    Irrtum beider Parteien bei Verkauf und Auflassung eines Teileigentums

    Auszug aus BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05
    Für die von dem Berufungsgericht zugrunde gelegte und auch sonst in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 2002, 19, 20; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 894 Rdn. 8; wohl auch Erman/Hagen/Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 894 Rdn. 30; RGRK-BGB/Augustin, 12. Aufl., § 894 Rdn. 33; a.A. RG JW 1902 Beil. S. 202; Staudinger/Gursky, BGB [2002], § 894 Rdn. 117; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 894 Rdn. 21) bietet das Gesetz keinen Anhalt.
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05
    Das hat zur Folge, dass die Kläger jede von den Beklagten vorgetragene Erwerbsmöglichkeit widerlegen müssen (Senat, Urt. v. 13. November 1998, NJW-RR 1999, 376, 377), und zwar auch die Möglichkeit eines Rechtserwerbs durch Bevollmächtigung oder Genehmigung (vgl. Senat, Urt. v. 23. März 1979, V ZR 163/75, NJW 1979, 1656).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05
    Fehlt den Parteien der rechtliche Wille, den nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckten Rechtserfolg herbeizuführen, weil sie wissen, dass der Rechtserfolg nicht erreicht werden kann, liegt schon der Tatbestand einer Willenserklärung nicht vor (vgl. auch Senat, BGHZ 45, 376, 379).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 198/01

    Anwendung des Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b EGBGB

    Auszug aus BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05
    Zwar kann der Anspruch auf Berichtigung in der Form eines Auflassungsantrags geltend gemacht werden, wenn die gebotene Auslegung das richtige Rechtsschutzziel erkennen lässt (Senat, Urt. v. 20. September 2002, V ZR 198/01, VIZ 2003, 36, 37; vgl. auch RGZ 139, 353, 355 f.; MünchKomm-BGB/Wacke, 4. Aufl., § 894 Rdn. 26).
  • RG, 06.02.1933 - VI 328/32

    1. Wann ist eine Grundstücksbelastung verschuldet? 2. Welche Wirkung hat eine

    Auszug aus BGH, 21.10.2005 - V ZR 63/05
    Zwar kann der Anspruch auf Berichtigung in der Form eines Auflassungsantrags geltend gemacht werden, wenn die gebotene Auslegung das richtige Rechtsschutzziel erkennen lässt (Senat, Urt. v. 20. September 2002, V ZR 198/01, VIZ 2003, 36, 37; vgl. auch RGZ 139, 353, 355 f.; MünchKomm-BGB/Wacke, 4. Aufl., § 894 Rdn. 26).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    (aa) Der Buchberechtigte ist nach § 894 BGB nicht zur Abgabe dinglicher Erklärungen verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148); eine entsprechende Verpflichtung kann sich nur aus weitergehenden Ansprüchen, etwa gemäß § 346 Abs. 1 BGB ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 168/08, WM 2009, 1803 Rn. 22, 25).

    Diese ist als reine Verfahrenshandlung lediglich darauf gerichtet, einen dem materiellen Recht entsprechenden Grundbuchstand herzustellen (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148).

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 42/09

    Grundbuchberichtigungsanspruch wegen eines schuldrechtlichen Anspruchs auf

    Denn dieser bezweckt die Auflösung des Widerspruchs zwischen dem Inhalt des Grundbuchs und der wirklichen Rechtslage durch Herstellung eines dem materiellen Recht entsprechenden Grundbuchstands und nicht die Herbeiführung eines materiellen Rechtsgeschäfts, mit dem die Änderung der dinglichen Rechtslage bezweckt wird (Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 63/05, BGHReport 2006, 147).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZR 107/17

    Bevollmächtigung der anderen Partei durch eine Partei unwiderruflich zur

    Das entspricht der gebotenen Auslegung nach dem von der Klägerin angestrebten Rechtsschutzziel (vgl. BGH Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 63/05 - BGHReport 2006, 147, 148 mwN).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 168/08

    Verlangen einer Rückauflassung durch den Gläubiger des

    Der Gläubiger aus einem Rückgewährschuldverhältnis kann nach § 346 Abs. 1 BGB von dem als Grundstückseigentümer eingetragenen Schuldner auch dann Rückauflassung verlangen, wenn unklar ist, ob der Schuldner zu Recht oder zu Unrecht eingetragen ist (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148).

    Ist aber der Kläger, bzw. der, dessen Recht er geltend macht, Eigentümer, so steht ihm nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148) gegen den Bucheigentümer nur der Grundbuchberichtigungsanspruch zu, nicht wahlweise ein Anspruch auf Rückauflassung.

  • BGH, 25.06.2010 - V ZR 151/09

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einer Grundbuchberichtigung bzgl. einer

    Der von der Klägerin geltend gemachte Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) kommt demgegenüber nur in Betracht, wenn das Grundbuch die bestehende dingliche Rechtslage nicht richtig wiedergibt (Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 19/16

    Wirksamkeit der Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht

    Demgegenüber zielt die Auflassungserklärung als materielles Rechtsgeschäft auf eine Änderung der bestehenden dinglichen Rechtslage (BGH v. 21.10.2005, V ZR 63/05, Rn. 8, juris).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 20 W 116/07

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Vollmachtsurkunde durch das Grundbuchamt;

    Danach soll auch eine Vollzugsvollmacht ihrem Sinn nach gerade diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Vertragsabwicklung abdecken, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden (BGHReport 2006, 147 zit. nach juris; Oberlandesgericht München Rpfleger 2006, 392, 393; Landgericht Saarbrücken Rpfleger 2000, 109; Bauer/von Oefele, aaO., § 15, Rdnr. 35).
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