Rechtsprechung
BGH, 18.05.2004 - X ZR 60/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- autokaufrecht.info
Überprüfungspflicht eines Kfz-Vertragshändlers mit Werkstatt bei Herstellerwarnung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz für die Folgekosten eines Motorschadens, der durch einen Herstellerfehler verursacht wurde; Ausmaß der Prüfungspflicht in der Wartung eines Fahrzeugs; Prüfungspflicht des Vertragshändlers, ob der Hersteller die Mangelbeseitigung vorgenommen hat; ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Werkstattrecht - Überprüfungspflicht bei Herstellerwarnungen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1427
- BGHR 2004, 1401
Wird zitiert von ... (3)
- AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06
Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines …
Dieser Hinweis belastet die Vertragswerkstatt nämlich nicht mit handwerklichem Arbeitsaufwand ( BGH, NJW-RR 2004, Seiten 1427 f. = BGH-Report 2004, Seiten 1401 f. = Schaden-Praxis 2005, Seiten 320 f. ).Stellt es somit, anders als die Beklagte wohl meint, nicht immer eine unzumutbare Überspannung der vertraglich geschuldeten Sorgfalt der Vertragswerkstatt dar, dass sie die Fahrzeuge auf turnusmäßig vom Hersteller empfohlene Auswechslungen hin überprüft ( BGH, NJW-RR 2004, Seiten 1427 f. = Schaden-Praxis 2005, Seiten 320 f. ).
Hier ist aber klar, dass eine Jahresinspektion durchgeführt werden sollte, es sich also um eine größere Inspektion handelte, die möglicherweise aus der berechtigten Sicht der Klägerin, auf deren Einbeziehung in den Vertrag der Betreiber der Werkstatt sich nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte einlassen musste, einer umfassenden Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs dienen sollte und bei der die Klägerin von der Beklagten die Berücksichtigung von Auswechslungsintervallen erwarten durfte ( BGH, NJW-RR 2004, Seiten 1427 f. = Schaden-Praxis 2005, Seiten 320 f. ).
- OLG Hamm, 08.02.2017 - 12 U 101/16
Fachwerkstatt muss Rückrufaktion kennen
(BGH, NJW-RR 2004, S. 1427).Der Bundesgerichtshof hat bisher lediglich über eine Verpflichtung einer Vertragswerkstatt entschieden, ein zur Wartung übergebenes Fahrzeugs darauf zu überprüfen, ob die Beseitigung eines Fehlers bereits erfolgt ist, der bekannt war oder bekannt hätte sein müssen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 1427 ff. Rn. 18 ff.).
- OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher …
Denn die notwendige Unterrichtung muss nicht schriftlich erfolgen (BGH, NJW-RR 2004, 1427, 1428).