Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05   

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https://dejure.org/2006,765
BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05 (https://dejure.org/2006,765)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2006 - III ZR 166/05 (https://dejure.org/2006,765)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - III ZR 166/05 (https://dejure.org/2006,765)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heranziehung dem Erklärungsempfänger bekannter oder erkennbarer Umstände für die Auslegung einer Willenserklärung; Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Treuhandvertrags für den Fall der Kaufpreiszahlung vor Lieferung der Sache vereinbarungsgemäß auf das ...

  • Judicialis

    BGB § 133 (B); ; BGB § 675 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB); Vertragsschluß ohne Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB); fehlendes Erklärungsbewußtsein; Haftung wg. Pflichtverletzung (§ 280 I BGB) aus Treuhandvertrag; Geständnisfähigkeit (§ ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 675 Abs. 1
    Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuhandvertrag auch bei Einzahlung auf ein Fremdgeldkonto?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Treuhandvertrag durch Annahme von Kundengeldern

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen nach dem Empfängerhorizont (§ 157 BGB); Vertragsschluß ohne Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 S. 1 BGB); fehlendes Erklärungsbewußtsein; Haftung wg. Pflichtverletzung (§ 280 I BGB) aus Treuhandvertrag; Geständnisfähigkeit (§ ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3777
  • MDR 2007, 135
  • BGHR 2006, 1509
  • WM 2006, 2185
  • BB 2006, 2494
  • K&R 2006, 2494
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 61/05

    Abgrenzung von Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    Da weitere Feststellungen zugunsten der Beklagten nicht zu erwarten sind, kann der Senat die Erklärungen der Parteien selbst auslegen (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 2006 - III ZR 61/05 - WM 2006, 871, 872; BGHZ 121, 284, 289 jew. m.w.N.).

    Sie ist jedoch für das Revisionsgericht nicht bindend, wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt (st. Rspr. z.B.: Senatsurteil vom 2. Februar 2006 aaO).

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    In dieser Handlung der Beklagten ist das für die Annahme ohne Erklärung erforderliche als Willensbetätigung zu wertende, nach außen hervortretende Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. z.B.: Senatsurteil BGHZ 160, 393, 396 f; BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteile vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - NJW 2004, 287, 288 und vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277), enthalten.
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    In dieser Handlung der Beklagten ist das für die Annahme ohne Erklärung erforderliche als Willensbetätigung zu wertende, nach außen hervortretende Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. z.B.: Senatsurteil BGHZ 160, 393, 396 f; BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteile vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - NJW 2004, 287, 288 und vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277), enthalten.
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    In dieser Handlung der Beklagten ist das für die Annahme ohne Erklärung erforderliche als Willensbetätigung zu wertende, nach außen hervortretende Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. z.B.: Senatsurteil BGHZ 160, 393, 396 f; BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteile vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - NJW 2004, 287, 288 und vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277), enthalten.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    Sie müsste sich ihr Verhalten als Angebotsannahme zurechnen lassen, da es sich für den Kläger als Ausdruck eines bestimmten Rechtsfolgewillens darstellte und sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass ihre Handlung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Annahme aufgefasst werden durfte (vgl. BGHZ 109, 171, 177).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    Da weitere Feststellungen zugunsten der Beklagten nicht zu erwarten sind, kann der Senat die Erklärungen der Parteien selbst auslegen (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 2006 - III ZR 61/05 - WM 2006, 871, 872; BGHZ 121, 284, 289 jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56

    Selbstbelieferungsklausel

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen, deren Einhaltung das Revisionsgericht nachzuprüfen hat, gehört insbesondere, dass der Tatrichter von ihm selbst festgestellte wesentliche Tatsachen bei der Auslegung gebührend berücksichtigt (z.B.: BGHZ 24, 39, 41; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 546 Rn. 9).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
    In dieser Handlung der Beklagten ist das für die Annahme ohne Erklärung erforderliche als Willensbetätigung zu wertende, nach außen hervortretende Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. z.B.: Senatsurteil BGHZ 160, 393, 396 f; BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteile vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - NJW 2004, 287, 288 und vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277), enthalten.
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Für die Auslegung sind nur solche Umstände heranzuziehen, die dem Erklärungsempfänger bekannt oder für ihn erkennbar waren (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777 Rn. 18 mwN; BAG, aaO).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Sie ist jedoch für das Revisionsgericht nicht bindend, wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, MDR 2007, 135).
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Für die Auslegung sind nur solche Umstände heranzuziehen, die dem Erklärungsempfänger bekannt oder für ihn erkennbar waren (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - III ZR 166/05, NJW 2006, 3777 Rn. 18 mwN; BAG, aaO).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,799
BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04 (https://dejure.org/2006,799)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - III ZR 331/04 (https://dejure.org/2006,799)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - III ZR 331/04 (https://dejure.org/2006,799)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtscharakter des selbständigen Maklerprovisionsversprechens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Allgmeine Voraussetzungen für die Entstehung des Maklerlohnanspruches gemäß § 652 Abs. 1 BGB; Anspruch des Maklers auf die Provision im Falle eines Verkaufes des Grundstückes durch den Auftraggeber selbst ohne Mitwirkung des Maklers; Auslegung und rechtliche Handhabung ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgsunabhängiges selbständiges Provisionsversprechen; Maklerleistung; Exposé; An-zeigenschaltung; Kausalität; Schenkung

  • Judicialis

    BGB § 518; ; BGB § 652

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652; BGB § 518
    Provisionsverpflichtung kann unabhängig von echter Maklerleistung sein (selbstständiges Provisionsversprechen)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsinhaltsfreiheit, Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens; Abgrenzung zur Schenkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 652 § 518
    Zustandekommen eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens zugunsten eines Maklers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslegung eines selbständigen Provisionsversprechens

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Selbstständiges Provisionsversprechen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Auslegung, selbständiges Provisionsversprechen, Abgrenzung Provisionszusage / Schenkungsversprechen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erfolgsunabhängiges Provisionsversprechen zu Gunsten eines Maklers

Besprechungen u.ä. (3)

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Makler: Wann ist ein selbständiges Provisionsversprechen notariell zu beurkunden?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vertragsinhaltsfreiheit, Auslegung eines "selbständigen" Provisionsversprechens; Abgrenzung zur Schenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision ohne echte Maklerleistung? (IMR 2006, 205)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 55
  • MDR 2007, 328
  • BGHR 2006, 1509
  • NZM 2006, 939
  • NZM 2008, 19
  • VersR 2007, 243
  • WM 2007, 173
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
    Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f und vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250).

    Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (vgl. BGHZ aaO; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).

    Das Berufungsgericht hat den zuletzt genannten, im geschäftlichen Verkehr allerdings von vornherein fern liegenden (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 2000 aaO) Fall eines Schenkungsversprechens angenommen.

  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02

    Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
    Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f und vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250).

    Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (vgl. BGHZ aaO; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
    Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (vgl. BGHZ 112, 240, 242; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - NJW 2000, 3781 f und vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - NJW 2003, 1249, 1250).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86

    Rechtsnatur eines Provisionsversprechens

    Auszug aus BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04
    Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (vgl. BGHZ aaO; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
  • BGH, 20.11.2008 - III ZR 60/08

    Vereinbarung einer Vergütung eines mit einem Verkäufer verflochtenen Dritten im

    Welchen rechtlichen Charakter die Vereinbarung hat, ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der konkreten Einzelumstände zu ermitteln (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 2006 - III ZR 331/04 - NJW-RR 2007, 55; vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 6.März 1991 - IV ZR 53/90 - NJW-RR 1991, 820, 821).

    Es kann sich insoweit auch um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln (Senatsurteil vom 12. Oktober 2006 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 02.07.2014 - 231 C 51/14

    Berechnung von Maklerprovision: Zubehör des Hauses ist mit zu berücksichtigen!

    Im Übrigen kann wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit eine Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGH, BeckRS 2006, 12963).
  • FG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 K 3636/13

    Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus

    In diesem Fall würde eine Vergütung für jedwede Leistung des Spielervermittlers im Interesse des Klägers erfolgen, selbst wenn die Voraussetzungen für einen Maklervertrag nicht erfüllt seien (Hinweis auf BGH v. 12.10.2006 III ZR 331/04).
  • OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05

    Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in

    Das selbständige Provisionsversprechen kann zwar auch die "Veräußerungsbereitschaft" fördern (vgl. BGH NJW-RR 2007, 55, 56) und dadurch in der Konstellation des Schwarzkaufes einen gewissen "Druck" auf die beiden Vertragsparteien dahin ausüben, dass sie den formunwirksamen Vertrag durchführen und den Mangel heilen (vgl. BGH WM 1970, 1517, 1518).
  • OLG München, 03.03.2010 - 20 U 4248/09

    Maklervertrag: Provisionsanspruch außerhalb eines Maklervertrages; Rechtsnatur

    Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (BGH st. Rspr. vgl. NJW-RR 2007, 55 m.w.Nw.).

    Diese Feststellung ist jedenfalls hinreichend für die Annahme, dass der Beklagte das Provisionsversprechen nicht ohne jede Gegenleistung schenkweise hingegeben hat, was im geschäftlichen Verkehr ohnehin von vorneherein fern liegenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006, III ZR 331/04, NJW-RR 2007, 55 m.w.Nw.) Hierbei verbieten sich allzu strenge Anforderungen an die Entgeltlichkeit (BGH a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 198/07

    Maklervertrag: Vermittlung der Finanzierung eines Objektes

    Soweit sich die Klägerin insoweit auf eine Entscheidung des BGH vom 12.10.2006 (NJW-RR 2007, 55) bezieht, lag dieser Entscheidung der Fall zugrunde, dass der Käufer selbst einen Kaufinteressenten gefunden hatte, gleichwohl aber dem Makler vor Abschluss des Kaufvertrages zugesichert haben soll, er zahle beim Verkauf des Hauses auf jeden Fall eine Maklerprovision und zwar vor dem Hintergrund bereits geleisteter Dienste des Maklers, der bereits Verkaufsbemühungen entfaltet hatte.
  • OLG München, 06.12.2017 - 20 U 1946/17

    Vereinbarung einer "Abbruchgebühr" bei einem Immobilienprojekt

    Die Annahme eines Schenkungsversprechens - das im geschäftlichen Verkehr von vornherein fern liegt - kommt nur in Betracht, wenn es an jeder Gegenleistung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006 - III ZR 331/04, juris Rn. 11 f).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2008 - 4 U 106/08

    Provision bei Zwangsversteigerung: AGB-Klausel unwirksam!

    Richtig weist die Berufung zwar darauf hin, dass hierzu ausreichte, wenn den Beklagten alle tatsächlichen Umstände bekannt waren, aus denen sich ergab, dass der Kläger für den anstehenden Erwerb durch Zwangsversteigerung keine Provision beanspruchen konnte, und es nicht darauf ankam, ob die Beklagten das aufgrund ihrer Rechtskenntnisse erkennen konnten (BGH, Urteil vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02 - 5. Oktober 2000 - III ZR 240/99 - bei Juris); das ist deshalb bei der Prüfung der Frage mit zu berücksichtigen, ob die Parteien im vorliegenden Einzelfall eine isolierte Provisionsvereinbarung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - III ZR 331/04 -) getroffen haben.
  • LG Hamburg, 27.02.2013 - 329 O 370/12

    Maklerprovisionsanspruch: Begründung einer Zahlungsverpflichtung im notariellen

    Wegen des im Schuldrecht geltenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision auch unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung begründet werden (BGH, Urt. v. 12.10.2006 - III ZR 331/04 - NJW-RR 2007, S. 55-56, zitiert nach juris Rn. 19 m. w. N.; OLG München, Urt. v. 03.03.2010 - 20 U 4248/09 - zitiert nach juris Rn. 34).
  • LG Hamburg, 06.03.2007 - 309 S 181/06

    Mischmietverhältnis: Provisionsanspruch des vertragsvermittelnden Verwalters

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung im Wege eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter begründet werden kann (z.B. BGH NJW 2003, 591 f.; NJW-RR 2007, 55 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2024 - 6 O 21/23
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