Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1987 - 3 StR 445/87   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 6
  • StV 1988, 107



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04  

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Zwar berühren zur Verdeckung einer Steuerhinterziehung nicht geltend gemachte Vorsteuererstattungsansprüche wegen des in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Kompensationsverbotes nicht den tatbestandlichen Hinterziehungsschaden (vgl. BGH wistra 1991, 107); bei der Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber in der Regel - im Wege der Schätzung - zu beachten (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 6).

    Zwar berühren diese Vorsteuererstattungsansprüche wegen des in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Kompensationsverbotes nicht den tatbestandlichen Hinterziehungsschaden (vgl. BGH wistra 1991, 107); bei der Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber in der Regel - im Wege der Schätzung - zu beachten (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 6).

  • BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01  

    Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se

    Einer Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die getrennt lebende Ehefrau stand zwar für den Bereich der Strafzumessung das Kompensationsverbot nicht entgegen (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO; vgl. BGHR AO § 370 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuer 1).
  • BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07  

    Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der

    Hinsichtlich der Umsatzsteuerhinterziehungen könnten sich höhere Vorsteuerabzüge infolge eines höheren Betriebskostenanteils zumindest auf die Strafzumessung auswirken (vgl. dazu BGH wistra 2005, 144, 145; BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 6).
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