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   BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88   

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BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88 (https://dejure.org/1988,814)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1988 - 3 StR 55/88 (https://dejure.org/1988,814)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1988 - 3 StR 55/88 (https://dejure.org/1988,814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Selbstanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 371 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2
  • NStZ 1988, 413
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    Das Vorhandensein eines bloßen Anfangsverdachts würde für eine Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht ausreichen (BGH NStZ 1983, 415; 1985, 126).

    Das erhellt schon daraus, daß er die Selbstanzeige nicht persönlich erstatten muß, sondern sie auch von Dritten, die er vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hat, erstatten lassen kann (vgl. dazu BGHSt 3, 373, 374 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 398/52]; BGH NStZ 1985, 126; vgl. Hübner a.a.O. Rdn. 20 zu § 371).

  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß bei einer fortgesetzten Steuerhinterziehung, wie hier, eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen bislang nicht entdeckter Teilakte auch dann noch möglich ist, wenn andere Teilakte bereits entdeckt sind (BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87]).

    Dies ist dann der Fall, wenn damit zu rechnen ist, daß dieser seine Kenntnis an die zuständigen Behörden weiterreicht (BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1 = NStZ 1987, 464 = wistra 1987, 293 mit Anmerkung von Franzen wistra 1987, 341; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    Das Vorhandensein eines bloßen Anfangsverdachts würde für eine Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht ausreichen (BGH NStZ 1983, 415; 1985, 126).

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    Dies ist dann der Fall, wenn damit zu rechnen ist, daß dieser seine Kenntnis an die zuständigen Behörden weiterreicht (BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1 = NStZ 1987, 464 = wistra 1987, 293 mit Anmerkung von Franzen wistra 1987, 341; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79

    Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Untreue in

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Es ist nicht auszuschließen, daß es bei ihrer Berücksichtigung eine strafbefreiende Selbstanzeige bejaht hätte, falls die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu § 371 Abs. 3 AO; BGHSt 29, 37 f. [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79]; BGH, Urteil vom 22. Juli 1987 - 3 StR 224/87; zur Haftung für die gesamte hinterzogene Umsatzsteuer, auch soweit sie anteilmäßig nicht auf den Angeklagten entfällt: BFH NJW 1986, 2969, 2970).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGH wistra 1986, 23; StV 1984, 497, 498; BGH, Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85).
  • BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87

    Voraussetzungen für eine Straffreiheit bei Steuerhinterziehung - Auslegung des

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Es ist nicht auszuschließen, daß es bei ihrer Berücksichtigung eine strafbefreiende Selbstanzeige bejaht hätte, falls die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu § 371 Abs. 3 AO; BGHSt 29, 37 f. [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79]; BGH, Urteil vom 22. Juli 1987 - 3 StR 224/87; zur Haftung für die gesamte hinterzogene Umsatzsteuer, auch soweit sie anteilmäßig nicht auf den Angeklagten entfällt: BFH NJW 1986, 2969, 2970).
  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 398/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Das erhellt schon daraus, daß er die Selbstanzeige nicht persönlich erstatten muß, sondern sie auch von Dritten, die er vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hat, erstatten lassen kann (vgl. dazu BGHSt 3, 373, 374 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 398/52]; BGH NStZ 1985, 126; vgl. Hübner a.a.O. Rdn. 20 zu § 371).
  • BGH, 27.01.1984 - 3 StR 419/83

    Erfordernis der Angabe der Summe der verkürzten Steuern und deren Berechnung in

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGH wistra 1986, 23; StV 1984, 497, 498; BGH, Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 187/82

    GbR - Umsatzsteuerschuld - Haftung

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
    Es ist nicht auszuschließen, daß es bei ihrer Berücksichtigung eine strafbefreiende Selbstanzeige bejaht hätte, falls die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu § 371 Abs. 3 AO; BGHSt 29, 37 f. [BGH 04.07.1979 - 3 StR 130/79]; BGH, Urteil vom 22. Juli 1987 - 3 StR 224/87; zur Haftung für die gesamte hinterzogene Umsatzsteuer, auch soweit sie anteilmäßig nicht auf den Angeklagten entfällt: BFH NJW 1986, 2969, 2970).
  • Drs-Bund, 28.06.1967 - BT-Drs V/1982
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Die Besteuerungsgrundlagen muß der Tatrichter aber für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt unter Schuldgesichtspunkten selbst feststellen und grundsätzlich im Rahmen der Berechnung der verkürzten Steuern darstellen (st. Rspr., vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2-5; BGH Beschluß vom 23. November 1990 - 3 StR 376/90 -).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Eine Berechnungsdarstellung ist jedoch ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern bzw. der nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung in der Lage ist, ein Geständnis ablegt (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 4, 8).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Zu § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ist anerkannt, dass eine Tatentdeckung dann gegeben ist, wenn der Finanzbehörde tatsächliche Erkenntnisse in einem solchen Ausmaß vorliegen, dass bei vorläufiger Tatbewertung die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung angenommen werden können und deshalb eine strafrechtliche Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich ist (ständige BGH-Rechtsprechung; BGH-Urteil vom 27. April 1988 3 StR 55/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 319; BGH-Beschlüsse vom 6. Juni 1990 3 StR 183/90, HFR 1991, 367, und vom 30. März 1993 5 StR 77/93, HFR 1994, 165, sowie in BFH/NV 2001, Beilage 1, 70).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Lediglich die Darstellung der Berechnung der hinterzogenen Steuern kann als Teil der Rechtsanwendung dann verkürzt und ergebnisbezogen erfolgen, wenn der Angeklagte geständig und zudem sachkundig genug ist, die steuerlichen Auswirkungen seines Verhaltens zu erkennen (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 4, 8 und BGH wistra 2001, 22; Harms aaO S. 455).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern

    und mwN Urteil vom 12. Mai 2008 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 f.; Beschluss vom 15. März 2005 - 5 StR 469/04, wistra 2005, 307 f.; BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 8, jeweils mwN).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).

    Eine Berechnungsdarstellung ist ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Der Rückgriff auf die Berechnungen eines als Zeugen gehörten Finanzbeamten reicht nicht aus (st. Rspr., vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 6; BGH wistra 1992, 103).

    Bei dieser Sachlage bedarf es ausnahmsweise keiner nach Steuerart und Besteuerungszeiträumen im einzelnen dargelegten Berechnung der hinterzogenen Steuern (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 4; BGH wistra 1993, 342), so daß sich der bloße Bezug auf den vom Finanzamt errechneten Hinterziehungsumfang hier jedenfalls nicht ausgewirkt haben kann.

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 448/00

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 2, 3, 4, 6).

    Eine Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise insgesamt entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 8, 9; BGH wistra 2001, 22).

  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

    Bei diesem Vorgehen ist es für das Revisionsgericht nicht überprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang aufgrund eigener Feststellungen zutreffend ermittelt hat (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 7).
  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 580/03

    Vollendete Steuerhinterziehung (Ausschluss durch Einleitung des

    Es ist zu besorgen, daß das Landgericht im Hinblick auf das Recht der Finanzverwaltung, die Besteuerungsgrundlagen auch nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch Schätzung zu ermitteln und das Besteuerungsverfahren durchzuführen, nicht bedacht hat, daß Betriebs- und Steuerfahndungsberichte, die anderen Grundsätzen verpflichtet sind, auch bei geständigen Angeklagten nicht unbesehen auf das Steuerstrafverfahren übertragen werden dürfen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 3, 5, 9).
  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04

    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung; Darstellungsmangel;

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03

    Anklage, Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; erforderlicher Inhalt;

  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

  • BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90

    Hinterziehung von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer - Einlösung

  • BGH, 22.02.1995 - 5 StR 628/94

    Steuerhinterziehung - Schuldspruch - Urteilsbegründung

  • BGH, 21.02.1996 - 5 StR 725/95

    Verantwortlichkeit für die Hinterziehung von Eingangsabgaben durch die Einfuhr

  • BGH, 23.11.1990 - 3 StR 376/90

    Vorliegen eines Betrugsvorsatzes - Anforderungen an die Feststellung einer

  • OLG Koblenz, 25.01.1996 - 2 Ss 3/96
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