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   BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02   

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https://dejure.org/2002,2932
BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02 (https://dejure.org/2002,2932)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2002 - 5 StR 212/02 (https://dejure.org/2002,2932)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02 (https://dejure.org/2002,2932)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Beteiligung an einem sogenannten Umsatzsteuerkarussel - Höhe des deliktischen Steuerschadens als maßgebliches Kriterium der Strafzumessung - Innerer Zusammenhang der Steuerschäden bei hintereinander geschalteten Beteiligten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1
    Steuerschaden beim "Steuerkarussell"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 18
  • NStZ 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden, daß im Rahmen der Strafzumessung maßgeblich auf den insgesamt durch das Karussell bewirkten deliktischen Steuerschaden abzustellen ist, weil dieser der Tat ihr eigentliches Gepräge gibt (BGH NJW 2002, 3036, 3039).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02
    Diesen inneren Zusammenhang hätte das Landgericht bei der Strafzumessung bedenken müssen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 14).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Ist eine Person in ein auf Hinterziehung von Umsatzsteuer ausgerichtetes Gesamtsystem integriert, fördert sie, wenn sie von den anderen Geschäften in der Lieferkette Kenntnis hat, als Gehilfe mit ihrem eigenen Beitrag innerhalb der Lieferkette auch jeweils eine Umsatzsteuerhinterziehung der anderen Mitglieder, die an den auf Hinterziehung der Umsatzsteuer gerichteten Geschäften beteiligt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, NStZ 2003, 268).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    c) Im Hinblick auf die Teilidentität im Unrechtsgehalt zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und der dasselbe Jahr betreffenden Jahreserklärung wird der Tatrichter im Regelfall - schon aus Gründen der Vereinfachung - in Verfahren dieser Art gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung auf die falsche Jahreserklärung beschränken können (vgl. schon BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 18).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Damit ist das Steueraufkommen zwar nicht in der Summe der beiden Hinterziehungen, aber im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages gefährdet (BGH NStZ 2003, 268).

    Der Umstand, dass insoweit für sich genommen eine eigenständige Beihilfe zur Steuerhinterziehung der ursprünglichen Halter gegeben ist, die als solche nicht angeklagt wurde, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 2003, 268).

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Ziel ist es, den durch rechtswidrige Verkürzung der Umsatzsteuer erzielten Betrag zur Verbilligung der im Karussell weiter gelieferten Waren zu verwenden (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3036 ; NStZ 2003, S. 268).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 210/16

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Umsatzsteuerkarussell: Berechnung des

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem hinsichtlich derselben Waren mehrfach Umsatzsteuern hinterzogen wurden, ist deshalb im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen des deutschen Fiskus nicht in der Summe der Hinterziehungen der am Hinterziehungssystem beteiligten Firmen, sondern nur im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages gefährdet oder geschädigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08 Rn. 43, BGHSt 53, 311, 318; Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140 und Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343).
  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge

    Zwar ist im Rahmen von "Umsatzsteuerkarussellen" zu bedenken, daß es - schon aus Vereinfachungsgründen - regelmäßig angezeigt sein wird, das Verfahren allein auf die täterschaftlichen Steuerhinterziehungen zu beschränken und insoweit den steuerlichen Gesamtschaden lediglich als Gesichtspunkt in die Strafzumessung einzustellen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 18 m.w.N.), weil sich der Tatrichter damit nicht nur eine im Einzelfall schwierige Abschichtung des jeweils eigenständigen Schuldumfangs der miteinander verzahnten Taten, sondern auch zusätzliche Feststellungen zu den Steuererklärungen der übrigen Beteiligten des "Umsatzsteuerkarussells" erspart.
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: unberechtigter Vorsteuerabzug

    Dies führt zur Aufhebung der hiervon betroffenen Einzelstrafen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 14).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 150/03

    Verurteilung wegen Umsatzsteuer- Verkürzung nach AO 1977 § 370 Abs 1 Nr 1 iVm

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02 -,.
  • BGH, 14.11.2019 - 1 StR 247/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehungssystemen:

    Der Schaden, der sich aus den unrichtigen Erklärungen des einen Kettenglieds ergibt, setzt sich im Verhalten der nachfolgenden Glieder nur fort und vergrößert sich allenfalls (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02 Rn. 3 f.; Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01 Rn. 25 ff., BGHSt 47, 343, 353 f.).
  • BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Ziel ist es, durch rechtswidrige Verkürzung der Umsatzsteuer zur Verbilligung der im Karussell weiter gelieferten Waren zu verwenden (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3036 ; NStZ 2003, S. 268).
  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

  • LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
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