Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1990 - 3 StR 8/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3882
BGH, 25.09.1990 - 3 StR 8/90 (https://dejure.org/1990,3882)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 3 StR 8/90 (https://dejure.org/1990,3882)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 3 StR 8/90 (https://dejure.org/1990,3882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen eines Steuerentstehungstatbestandes nach schwedischem Recht - Hinterziehung von Getränkesteuer durch die Weitergabe von Spirituosen an Privatpersonen in Schweden - Begriff der Eingangsabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR AO § 370 Abs. 6 Eingangsabgaben 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02

    Anwendung von AO § 370 Abs 7 auf Eingangsabgabenverkürzung iSv AO § 370 Abs 6

    Die in Satz 2 dieser ursprünglichen Fassung des § 370 Abs. 6 AO enthaltene Regelung, wonach die Absätze 1 bis 5 "unabhängig vom Recht des Tatortes auch für Taten (gelten), die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes begangen werden", wurde überwiegend als Ausdehnung des sog. "Weltrechtsprinzips" (vgl. dazu Eser, in: Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 26. Aufl., Vorbem. §§ 3 - 7, Rn. 8 m.w.N.) auf die Eingangsabgabenverkürzung verstanden (vgl. Keßeböhmer/Schmitz, wistra 1995, S. 1 ff., 6 m.w.N. sowie Schmitz/Wulf, wistra 2001, S. 361, 362, die auf eine abweichende Deutungsmöglichkeit - Erstreckung des Weltrechtsprinzips nur auf inländische Steuern nach Absatz 1 - hinweisen; ebenso Kohlmann, Festschrift für H. J. Hirsch, 1999, S. 577 ff., 586; ders., in: Kommentar zum Steuerstrafrecht, 7. Aufl., AO 1977, § 370, Rn. 102.5 unter Hinweis auf die Begründung zu § 392 Abs. 5 Satz 2 RAO, BTDrucks 7/1261, S. 51; Mösbauer/Meine, in: Achenbach/Wannenmacher, Beraterhandbuch zum Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, § 7, Rn. 224; offen gelassen im Beschluss des BGH vom 25. September 1990 - 3 StR 8/90 -, wistra 1991, S. 29).
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 440/00

    Steuerhinterziehung; Mittäterschaft; Eingangsabgaben eines anderen

    Ob diese Tatbestände die Erhebung von "Eingangsabgaben" regeln und ob die entsprechenden Vorschriften als Ausfüllungsnormen hinreichend bestimmt sind, ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in einer vergleichenden Wertung festzustellen (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 6 - Eingangsabgaben 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht