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   BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07   

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https://dejure.org/2007,2773
BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07 (https://dejure.org/2007,2773)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2007 - 5 StR 371/07 (https://dejure.org/2007,2773)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2007 - 5 StR 371/07 (https://dejure.org/2007,2773)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 374 AO; § 259 StGB; § 22 StGB; § 27 StGB
    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten Zwischenhehlerei; sich verschaffen: eigene Verfügungsmacht; Versuch: unmittelbares Ansetzen: doppelter Geheißerwerb, Ankauf); keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach Beendigung und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhehlerei im Fall gescheiterter Vertragsverhandlungen über Lieferungen unverzollter und unversteuerter Zigaretten mit einem Lieferanten im Ausland ohne Übergabe der Zigaretten; Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestandes ...

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 370 Abs. 2; ; AO § 374; ; AO § 374 Abs. 1; ; StGB § 22; ; TabStG § 12 Abs. 1; ; TabStG § 19 Satz 1; ; TabStG § 19 Satz 2; ; TabStG § 19 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22; AO § 374 Abs. 1
    Keine Absatzhilfe beim Zwischenhehler; "Sich-Verschaffen" erfordert Verfügungsgewalt; Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch bei der Steuerhehlerei

  • rechtsportal.de

    StGB § 22 ; AO § 374 Abs. 1
    Keine Absatzhilfe beim Zwischenhehler; "Sich-Verschaffen" erfordert Verfügungsgewalt; Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch bei der Steuerhehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR AO § 374 Versuchte Steuerhehlerei 1
  • NStZ 2008, 409
  • StV 2008, 644
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Damit waren sie dort "zur Ruhe gekommen", bevor die Verkaufsverhandlungen mit den in Deutschland ansässigen Abnehmern aufgenommen wurden (vgl. BGH 20 wistra 2007, 224, 225 f.).

    Diese Steuer wurde dadurch verkürzt, dass für die entgegen § 12 Abs. 1 TabStG aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften nach Deutschland verbrachten Zigaretten nicht sofort nach dem Verbringen eine Steuererklärung abgegeben wurde (§ 19 Sätze 1 bis 3 TabStG, vgl. zum Ganzen BGH wistra 2007, 224, 227).

  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Oktober 1990 Rdn. 71; zu § 259 StGB; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 259 Rdn. 51; Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 40; vgl. auch BGHSt 21, 267, 268; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4 und BGH, Urteil vom 10. November 1970 - 1 StR 366/70 bei Dallinger MDR 1971, 546).

    Darin liegt der Unterschied zur bloßen Einigung über die Abnahme bestimmter Waren (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).

  • BGH, 25.02.1971 - 4 StR 529/70

    Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Oktober 1990 Rdn. 71; zu § 259 StGB; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 259 Rdn. 51; Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 40; vgl. auch BGHSt 21, 267, 268; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4 und BGH, Urteil vom 10. November 1970 - 1 StR 366/70 bei Dallinger MDR 1971, 546).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Eine strafbare Beihilfe kommt aber nur in Betracht, wenn der Hilfeleistende die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und weiß, dass er durch sein Verhalten das Vorhaben der Haupttäter fördert (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2, 9; Cramer/Heine in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn. 19; Joecks in MünchKomm-StGB § 27 Rdn. 75 ff.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 01.07.1982 - 1 Ss 278/82
    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Nach dem Tatplan des Angeklagten sollte der Übertragungsakt durch Beginn der Lieferung unmittelbar nach Einigung mit dem Lieferanten eingeleitet werden (vgl. zu § 259 StGB OLG Koblenz VRS 64, 22, 24; zu § 29 Abs. 1 BtMG vgl. auch BayObLG …
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Die Lieferung an den Angeklagten diente folglich auch der Aufrechterhaltung eines vom Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands, der nach der Vorstellung des Gesetzgebers mit der Strafnorm des § 374 AO bekämpft werden soll (vgl. BGHSt 29, 239, 242 m.w.N.; Kohlmann aaO Rdn. 9; Voß aaO Rdn. 2).
  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 272/67

    Grundsätzliche Grenze deliktischen Verhaltens bei der versuchten Hehlerei

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Oktober 1990 Rdn. 71; zu § 259 StGB; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 259 Rdn. 51; Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 40; vgl. auch BGHSt 21, 267, 268; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4 und BGH, Urteil vom 10. November 1970 - 1 StR 366/70 bei Dallinger MDR 1971, 546).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Eine strafbare Beihilfe kommt aber nur in Betracht, wenn der Hilfeleistende die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und weiß, dass er durch sein Verhalten das Vorhaben der Haupttäter fördert (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2, 9; Cramer/Heine in Schönke/Schröder aaO § 27 Rdn. 19; Joecks in MünchKomm-StGB § 27 Rdn. 75 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1970 - 1 StR 366/70

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Diebstahls sowie wegen schweren Diebstahls

    Auszug aus BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
    Oktober 1990 Rdn. 71; zu § 259 StGB; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 259 Rdn. 51; Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 40; vgl. auch BGHSt 21, 267, 268; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4 und BGH, Urteil vom 10. November 1970 - 1 StR 366/70 bei Dallinger MDR 1971, 546).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Dies gewährleiste einen wertungsmäßigen Gleichklang des Versuchsbeginns für die Alternativen des Absetzens und der Absatzhilfe auf der einen und deren Kehrseite des Sich-Verschaffens auf der anderen Seite, für die die Rechtsprechung verlange, dass nach der Vorstellung des Täters die inkriminierte Handlung dem Übergang der bemakelten Sache unmittelbar vorgelagert sei oder eine unmittelbare Einleitung des Übergangs bedeute (NK-StGB/Altenhain, aaO, Rn. 76; SSW/Jahn, StGB, aaO, Rn. 47; vgl. zum Ankaufen bei der Steuerhehlerei BGH, Urteil vom 7. November 2007 ? 5 StR 371/07, juris).

    Angesichts der Vielzahl der denkbaren Sachverhaltsgestaltungen, die dem Begriff des Hilfeleistens unterfallen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 3 StR 509/88, NJW 1989, 1490; Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 3; Beschlüsse vom 3. September 1992 - 1 StR 572/92, NStZ 1993, 282 f.; vom 7. September 1992 - 3 StR 346/92, wistra 1993, 61 f.; Senat, Beschluss vom 28. April 1993 ? 2 StR 181/93, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 4; BGH, Beschluss vom 12. April 1994 - 1 StR 189/94, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 5; Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 7; Beschluss vom 15. September 2005 - 3 StR 282/05, wistra 2006, 16 f.; vgl. auch zur Steuerhehlerei Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, juris Rn. 3), bedarf das Kriterium der Unmittelbarkeit dabei regelmäßig einer wertenden Konkretisierung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 ? 4 StR 144/12, aaO).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte durch die Übernahme der Zigaretten im Lager in G. sowie die Entgegennahme der Zigaretten in Re. bereits zu diesem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über die Zigaretten erlangt hatte und damit eine - vom Anklagevorwurf erfasste (§ 264 StPO) - Steuerhehlerei i.S.v. § 374 AO in der Tatvariante des "Sichverschaffens' oder "Drittverschaffens' bereits vollendet war (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409; Jäger in Joecks/ Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 30, 31).

    Aufgrund der bisherigen Feststellungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte bereits zu diesem Zeitpunkt Verfügungsgewalt über die Zigaretten hatte und damit eine Steuerhehlerei i.S.v. § 374 AO in dieser Tatalternative bereits vollendet war (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409; Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 30, 31).

  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 233/22

    Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Versuchsbeginn; Verhältnis von

    (aa) "Sichverschaffen" setzt das Erlangen eigener Verfügungsgewalt voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 4; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 15 mwN).

    Für den Versuchsbeginn ist, sofern die Parteien nicht vor Ort über das Absatzgeschäft verhandeln und der Veräußerer die Ware sogleich nach der Einigung übergeben kann, zumindest erforderlich, dass sich der Lieferant mit den unversteuerten Zigaretten auf den Weg zum Zwischenhehler begibt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 17 f., 24 f.).

    Denn sowohl das "Absetzen" als eigenständiges Bemühen um Verwertung der eingeführten oder verbrauchsteuerpflichtigen Ware auf fremde Rechnung (vgl. Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 171. Lieferung, Juli 2022, § 374 AO Rn. 11; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 75. Lieferung, Stand Mai 2022 Rn. 57) als auch die Absatzhilfe (dazu BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 14 mwN) setzen fremdnütziges Verhalten voraus; in diesem Sinne schließen sich "Sichverschaffen" auf der einen und Absetzen sowie Absatzhilfe auf der anderen Seite gegenseitig aus (vgl. auch BGH aaO).

    (b) Der Angeklagte leistete indes Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei in der Variante des Sichverschaffens, indem er im Vorfeld dem Mitangeklagten G. zusagte, die Zigaretten abzunehmen, wenn er seinerseits einen Käufer gefunden habe; dadurch bestärkte der Angeklagte den Haupttäter G. in dessen Tatentschluss, die unversteuerten Zigaretten mutmaßlich in Rumänien, jedenfalls in Deutschland, tatsächlich zu übernehmen und sich diese zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1 Rn. 26).

  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Dies wird angenommen bei Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, NStZ 1989, 473;NStZ 2008, 409, 410; StV 2003, 444, 446; NJW 2003, 3068; 3070; BGHSt 43, 177, 181 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

    Bei der Abgrenzung von straflosen Vorbereitungshandlungen und dem Eintritt in das strafbewehrte Versuchsstadium sind in wertender Betrachtung die strukturellen Besonderheiten des jeweiligen Tatbestandes zu beachten (BGH, NStZ 2008, 409, 410; NJW 2003, 3068, 3070).

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht, wobei auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409, 410).
  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    Mit den Strafnormen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO und des § 374 Abs. 1 Varianten 1, 2 AO wird zwar - zum Schutz desselben Steueranspruchs - unterschiedliches Tatunrecht sanktioniert, nämlich die Verletzung einer eigenen steuerrechtlichen Pflicht des Täters durch die Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO) einerseits und die Perpetuierung des durch den Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands durch den Tatbestand der Steuerhehlerei (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 9 mwN; Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07 Rn. 24) andererseits.
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Der Versuch einer Straftat erstreckt sich damit auch auf Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1986, 20; NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 2001, 415; NStZ 2006, 331; NStZ 2008, 209; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).

    Voraussetzung ist, dass der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und der Täter objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGH, MDR 1979, 152; NStZ 1993, 289; NStZ 1993, 133; NStZ 1999, 395; NStZ 2001, 415; wistra 2008, 105; NJW 2014, 1463; KG, BeckRS 2013, 00392).

    Auch sind bei der Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium die strukturellen Besonderheiten des jeweiligen Tatbestandes zu berücksichtigen (vgl. BGH, wistra 2008, 105; BGH, NJW 2014, 1463; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585).

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei

    Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409, 410; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 5).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Dass das Landgericht nicht der Frage nachgegangen ist, ob der Angeklagte einer versuchten gewerbsmäßigen Steuerhehlerei schuldig ist (§ 374 Abs. 3 AO, § 22 StGB; dazu: BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07 Rn. 24 f., BGHR AO § 374 versuchte Steuerhehlerei 1), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 37/11

    Steuerhehlerei (Vortat der Hinterziehung von Tabaksteuer; rechtsfehlerhafte

    Dies entspricht dem von § 374 AO unter Strafe gestellten Tatunrecht, das in der Aufrechterhaltung eines vom Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands liegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, wistra 2008, 105, 106; Jäger in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 374 AO Rn. 2).
  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei

  • BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18

    Hehlerei (Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt als Voraussetzung des

  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21

    Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei

  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

  • OLG Köln, 04.07.2017 - 1 RVs 137/17

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen versuchter Hehlerei

  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11

    Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit

  • KG, 05.03.2020 - 161 Ss 190/19

    Hehlerei: Versuch des Ankaufens

  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

  • KG, 05.03.2020 - 2 Ss 41/19

    Versuchsbeginn bei Hehlerei

  • OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20

    Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Diebstahl

  • BGH, 05.09.2023 - 1 StR 109/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßiger

  • OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 486/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

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